SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3293/02 von Patricia McKenna (Verts/ALE) an die Kommission. Entwicklung des Tourismus in einem Vogelschutzgebiet in Calpe, Autonome Gemeinschaft Valencia, Spanien.
Amtsblatt Nr. 155 E vom 03/07/2003 S. 0129 - 0130
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3293/02 von Patricia McKenna (Verts/ALE) an die Kommission (21. November 2002) Betrifft: Entwicklung des Tourismus in einem Vogelschutzgebiet in Calpe, Autonome Gemeinschaft Valencia, Spanien In der Gemeinde Calpe (Autonome Gemeinschaft Valencia) in Spanien wurde der allgemeine örtliche Städtebauplan 1998 abgeändert, um den Bau von mehreren hundert Wohnungen (Teilplan 4 von El Saladar) in und in der Umgebung des Feuchtgebietes Las Salinas de Calpe, das im Städtebauplan von Calpe als Schutzgebiet ausgewiesen wurde, zu genehmigen. Dieses Feuchtgebiet ist in der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG(1)) sowie in der Habitat-Richtlinie (92/43/EWG(2)) als Vogelschutzgebiet ausgewiesen und die Regionalregierung der Autonomen Gemeinschaft Valencia hat vorgeschlagen, es in das Netz Natura 2000 einzubeziehen. Die Gemeinde Calpe hat vor kurzem das globale Projekt für die Ausführung des Plans, des sogenannten Plan de Actuacón Integral Saladar, angenommen. In diesem Plan wird eine Fläche von 497 000 Quadratmetern in und in der Umgebung des Schutzgebietes als Bauland ausgewiesen, wodurch der Schutz dieses Feuchtgebietes nicht mehr gewährleistet ist. Mit der Annahme dieses Plans durch die Gemeindeverwaltung wurde nun grünes Licht für die Bebauung eines Teils des Schutzgebietes gegeben (140 000 Quadratmeter), mit einer hohen Bebauungsdichte (ohne Begrenzung der Gebäudehöhe), der bis zu weniger als 45 Meter an das eigentliche Feuchtgebiet heranreichen darf. Wurde nach Auffassung der Kommission gegen die oben genannten Richtlinien verstoßen? Welche Maßnahmen wird die Kommission ergreifen, um die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts zu gewährleisten? (1) ABl. L 103 vom 25.4.1979, S. 1. (2) ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7. Antwort von Frau Wallström im Namen der Kommission (17. Dezember 2002) Die spanischen Behörden haben der Kommission weder eine Mitteilung über die Ausweitung des Feuchtgebiets Las Salinas de Calpe als spezielles Vogelschutzgebiet gemacht, noch haben sie dieses Gebiet als Gebiet von gemeinschaftlichen Interesse zur Aufnahme in das Netz Natura 2000 vorgeschlagen. Außerdem ist dieses Gebiet nicht im Verzeichnis wichtiger Vogelgebiete Spaniens enthalten, das von der ornithologischen Gesellschaft SEO/BirdLife aufgestellt wurde. Daher liegt nach Ansicht der Kommission bezüglich dieses Feuchtgebiets keine Verletzung der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten oder der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen vor.