SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3087/02 von Jonas Sjöstedt (GUE/NGL) an die Kommission. Staatliche Subventionen für die deutsche Holzindustrie.
Amtsblatt Nr. 161 E vom 10/07/2003 S. 0064 - 0065
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3087/02 von Jonas Sjöstedt (GUE/NGL) an die Kommission (28. Oktober 2002) Betrifft: Staatliche Subventionen für die deutsche Holzindustrie Nach Meldungen der Zeitung Dagens Industri vom 17. September 2002 hat die Kommission einer großen deutschen Holzfabrik in Stendal Subventionen und Kreditgarantien in Höhe von insgesamt 6,5 Millionen SEK bewilligt. Das schwedische Unternehmen Södra beklagt nun, dass die deutschen Subventionen einen Rückschlag für seine eigenen Expansionspläne darstellten. Schwedische Unternehmen erhielten keinerlei staatliche Subventionen und daher verzerrten die deutschen Subventionen den Wettbewerb in diesem Bereich des Binnenmarkts. Ist die Kommission nicht der Auffassung, dass sie mit weiteren derartigen Subventionen, die sie aus Steuergeldern finanziert, eventuell riskiert, dass die schwedische Forstindustrie ernsthaft zu Schaden kommt? Antwort von Herrn Monti im Namen der Kommission (27. November 2002) Im Juni 2002 genehmigte die Kommission eine Beihilfe zugunsten von Zellstoff Stendal für den Bau einer neuen Zellstofffabrik. Die Investitionskosten beliefen sich auf etwa 800 Mio. EUR; der Beihilfeanteil betrug rund 250 Mio. EUR. Das Vorhaben wird in Ostdeutschland realisiert, das als benachteiligte Region gilt. In benachteiligten Regionen der Gemeinschaft dürfen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung Beihilfen bis zu einer von der Kommission festgesetzten Höhe gewährt werden, um die Investitionstätigkeit anzuregen und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Das Vorhaben von Zellstoff Stendal wurde auf der Grundlage des multisektoralen Regionalbeihilferahmens für große Investitionsvorhaben genehmigt. Bei der Prüfung der Vereinbarkeit der Beihilfe mit den Vorschriften des Beihilferahmens hat die Kommission auch die bestehenden Kapazitäten und die Marktgegebenheiten in dieser Branche geprüft. Konkret wird dabei die Entwicklung der Kapazitäten und des Marktes in den vergangenen fünf Jahren bewertet. Im Fall von Stendal stellte die Kommission fest, das die Zellstoffbranche nicht unter Überkapazitäten leidet. Sollte der Kommission von einem Mitgliedstaat bis zum 31. Dezember 2003 ein dieselbe Branche betreffendes Investitionsvorhaben gemeldet werden, wird dieses Vorhaben individuell gemäß dem derzeit gültigen multisektoralen Beihilferahmen unter Berücksichtigung der Kapazitätsauslastung und Marktsituation der Branche zum Zeitpunkt seiner Realisierung sowie unter Berücksichtigung seiner Auswirkungen auf die Regionalentwicklung geprüft werden. Wird das Vorhaben nach dem 1. Januar 2004 gemeldet, bilden die neuen multisektoralen Vorschriften die Grundlage für die rechtliche Würdigung.