92002E3051

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3051/02 von Bart Staes (Verts/ALE) an die Kommission. Erhöhtes Krebsrisiko durch oberirdische Stromleitungen.

Amtsblatt Nr. 110 E vom 08/05/2003 S. 0157 - 0157


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3051/02

von Bart Staes (Verts/ALE) an die Kommission

(24. Oktober 2002)

Betrifft: Erhöhtes Krebsrisiko durch oberirdische Stromleitungen

Eine großangelegte und langfristige Untersuchung der California Public Utilities Commission in der Nähe der amerikanischen Stadt San Francisco hat ergeben, dass das Krebsrisiko für Personen erheblich höher ist, die häufig elektromagnetischen Feldern (z.B. weil sie unter Hochspannungsleitungen wohnen, jedoch auch durch die Nähe elektrischer Geräte) ausgesetzt sind. Bei Schwangeren erhöht sich die Möglichkeit von Fehlgeburten.

Sind der Kommission diese Informationen bekannt, entsprechen sie den Informationen der Europäischen Union, und welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Kommission darauf für die Union?

Antwort von Herrn Byrne im Namen der Kommission

(9. Dezember 2002)

Dem Wissenschaftlichen Ausschuss für Toxizität, Ökotoxizität und Umwelt ist die Langzeitstudie der California Public Utilities Commission bekannt. Bisher ist diese Studie noch nicht vollständig veröffentlicht und der Ausschuss hat sich daher nur mit dem Teil der Studie befasst, der nach Überprüfung durch Sachverständige veröffentlicht worden ist. Diese Erkenntnisse ändern nichts an den Schlussfolgerungen des Ausschusses zu einem vermuteten Zusammenhang zwischen Belastung durch extrem niedrige Frequenzfelder (ELF) und Krebs. Die Kommission wird die endgültige Fassung des Studienberichts dem Ausschuss zur Auswertung vorlegen, sobald sie vorliegt.

Zusammenfassend sei gesagt, dass der Ausschuss in den beiden am 30. Oktober 2001 und 24. September 2002 veröffentlichten Gutachten die Gültigkeit der Grenzwerte in der Ratsempfehlung(1) bestätigt hat, die alle Frequenzen von O Herz bis 300 GigaHerz abdeckt und daher auch die Emissionen von Hochspannungsleitungen berücksichtigt.

Dessen ungeachtet verfolgt die Kommission aufmerksam die von der WHO durchgeführte Risikobewertung elektromagnetischer Felder. Entsprechende Ergebnisse dürften bis 2004 vorliegen, bei neuen, bisher nicht berücksichtigten wissenschaftlichen Erkenntnissen würde die Kommission dann entsprechend tätig werden.

(1) 1999/519/EG: Empfehlung des Rats vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz bis 300 GHz), ABl. L 199 vom 30.7.1999.