92002E2786

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2786/02 von Ulla Sandbæk (EDD) an die Kommission. Zucker.

Amtsblatt Nr. 268 E vom 07/11/2003 S. 0014 - 0015


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2786/02

von Ulla Sandbæk (EDD) an die Kommission

(3. Oktober 2002)

Betrifft: Zucker

1. Kann die Kommission eine detaillierte Bewertung der Auswirkungen auf die Handelsströme aus den Entwicklungsländern in die EU in den Bereichen vorlegen, in denen die Abgaben im Rahmen der Initiative Alles außer Waffen gesenkt wurden, einschließlich der Handelsströme ein Jahr vor bzw. mindestens ein Jahr nach Beginn der Durchführung dieser Initiative? Kann die Kommission ferner erklären, ob die Auswirkungen auf die Handelsströme der Entwicklungsländer als zufriedenstellend betrachtet werden?

2. Kann die Kommission eine detaillierte Bewertung der Auswirkungen auf die Zucker-Handelsströme aus den Entwicklungsländern in die EU vorlegen, seitdem den Entwicklungsländern während eines Übergangszeitraums ein quotenmäßig begrenzter Zugang im Rahmen der Initiative Alles außer Waffen gewährt wurde, und zwar einschließlich der Handelsströme ein Jahr vor und mindestens ein Jahr nach Beginn der Durchführung dieser Initiative?

3. Kann die Kommission eine allgemeine Bewertung der wirtschaftlichen Vorteile für die Entwicklungsländer infolge der Durchführung der Initiative Alles außer Waffen vornehmen?

4. Wie gedenkt die Kommission Fragen im Zusammenhang mit Ursprungsregeln, Schutzmaßnahmen und Angebotsengpässen für die Produktions- und Ausfuhrkapazitäten der Entwicklungsländer im Rahmen der Initiative Alles außer Waffen zu behandeln?

5. Kann die Kommission eine Übersicht über die durchgeführten Maßnahmen zur Verbesserung der Verwaltungsverfahren im Hinblick auf die Ausfuhren aus den Entwicklungsländern, insbesondere im Bereich Mehrwertlebensmittelprodukte, zur Verfügung stellen?

Gemeinsame Antwortvon Herrn Lamy im Namen der Kommissionauf die Schriftlichen Anfragen E-2786/02 und E-2879/02

(12. November 2002)

Die Initiative Alles außer Waffen wurde im Februar 2001 als Abänderung des zu diesem Zeitpunkt gültigen Allgemeinen Präferenzsystems (ASP)(1) angenommen. Bereits vor dieser Initiative sahen die APS-Vorschriften Sonderregelungen für die am wenigsten entwickelten Länder (LDC) vor, mit denen sie praktisch in den Genuss derselben Präferenzen wie im Rahmen des Cotonou-Abkommens kamen.

Mit der Gewährung des zoll- und kontingentfreien Zugangs für alle Erzeugnisse (mit Ausnahme von Waffen) durch diese Initiative wurden insgesamt 1073 Tarifpositionen mit sofortiger Wirkung vollständig liberalisiert. Bei all diesen Tarifpositionen handelt es sich mit Ausnahme von 19 Tarifpositionen, die sich auf Industrieerzeugnisse beziehen um landwirtschaftliche Produkte. Die Einfuhr von Zucker, Reis und Bananen wurde durch die Initiative Alles außer Waffen jedoch nicht sofort liberalisiert. Davon sind insgesamt 43 Tarifpositionen betroffen, für die im Rahmen dieser Initiative für eine Übergangsperiode zollfreie Kontingente gewährt werden.

Die Kommission übergibt der Frau Abgeordneten und dem Sekretariat des Parlaments eine Tabelle mit den erbetenen Angaben.

Da für die Präferenzeinfuhren im Jahr 2001 im Rahmen der Initiative Alles außer Waffen erst seit September 2002 Daten vorliegen und mindestens ein Zweijahreszeitraum betrachtet werden muss, um die Auswirkungen dieser Initiative objektiv beurteilen zu können, erscheint es verfrüht, eine Aussage zu den Auswirkungen auf die Handelsströme aus den am wenigsten entwickelten Ländern in die Union zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu treffen.

Die Initiative Alles außer Waffen stellt für die am wenigsten entwickelten Länder eine reale Chance dar, ihre Ausfuhren in die Union zu erhöhen. Es müssen jedoch Anstrengungen unternommen werden, um zu gewährleisten, dass diese Chancen auch genutzt werden. Daher ist, wie in der Mitteilung der Kommission zu Handel und Entwicklung(2) erläutert, ein umfassender Ansatz für den Bereich Handel und Entwicklung erforderlich.

Das Kontingent in Höhe von 74 185 t im ersten Jahr der Initiative Alles außer Waffen (Wirtschaftsjahr 2001/2002) wurde voll ausgeschöpft. Sieben der am wenigsten entwickelten Länder haben diese Regelung genutzt, wobei Äthiopien, der Sudan, Mosambik und Burkina Faso zum ersten Mal Waren in die Gemeinschaft ausgeführt haben. Tansania, Sambia und Malawi hatten bereits Zucker im Rahmen des Zuckerprotokolls sowie Sonderpräferenzmengen an Zucker in die Union ausgeführt, nutzten jedoch die erhöhten Gesamtmengen. Es ist noch zu früh, um Voraussagen über die Kontingente für den Zeitraum 2002-2003 zu treffen, für den sich dieselben Länder und zusätzlich Nepal um Zugang beworben haben.

Die Fragen der Ursprungsregeln und der Schutzmaßnahmen bezüglich der Initiative Alles außer Waffen werden im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) behandelt, das 2004, einschließlich spezieller Schutz- und Kontrollbestimmungen für diese Initiative, überprüft wird.

Die Frage, wie Entwicklungsländer und insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder den erweiterten Marktzugang und Handel nutzen können, kann nur in einem umfassenden Rahmen beantwortet werden. Die von der Kommission gewählte Annäherung an diese Thematik wurde in der Mitteilung zu Handel und Entwicklung dargelegt und spiegelt sich in den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den Ländern Afrikas, der Karibik und des pazifischen Raums (AKP) wider.

Der Bedarf der Entwicklungsländer und insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder an effektiverem Marktzugang wird in der Mitteilung zu Handel und Entwicklung voll anerkannt. Diese Mitteilung erläutert außerdem einige Maßnahmen, die getroffen werden, um nichttarifäre Handelshemmnisse abzubauen, wozu auch administrative Hemmnisse zählen. Zentrales Ziel des Verhandlungsmandats für die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen im Hinblick auf die am wenigsten entwickelten AKP-Länder ist die Vereinfachung aller mit der Ein- und Ausfuhr verbundenen Vorschriften und Verfahren, insbesondere im Bereich Zollwesen, Einfuhrlizenzen, Zollwertermittlung, Regeln der Versandverfahren und Kontrollen vor dem Versand. Die Zusammenarbeit wird weit über die Verwaltungsverfahren hinaus gehen. Durch die Ausweitung der Zusammenarbeit zwischen den AKP-Staaten und der Europäischen Union in allen handelsrelevanten Bereichen unterstützt die Initiative Alles außer Waffen die Stärkung der Fähigkeit der AKP-Staaten und zwar sowohl der Entwicklungsländer als auch der am wenigsten entwickelten Länder , diese Probleme zu lösen.

(1) Verordnung (EG) Nr. 2820/98 des Rates vom 21. Dezember 1998 über ein Mehrjahresschema allgemeiner Zollpräferenzen für den Zeitraum 1. Juli 1999 bis 31. Dezember 2001, ABl. L 357 vom 30.12.1998.

(2) KOM(2002) 513 endg.