92002E2693

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2693/02 von Bart Staes (Verts/ALE) an die Kommission. Einheitliches Registrierungssystem für Waffen.

Amtsblatt Nr. 052 E vom 06/03/2003 S. 0199 - 0200


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2693/02

von Bart Staes (Verts/ALE) an die Kommission

(26. September 2002)

Betrifft: Einheitliches Registrierungssystem für Waffen

Etliche Waffenhersteller verfügen über ein System, um die von ihnen hergestellten Waffen zu kennzeichnen und zu registrieren. Es werden zumeist Seriennummern auf einem oder mehreren Teilen der Waffen angebracht. Der Informationsaustausch unter den EU-Mitgliedstaaten über das jeweilige Verfahren ist jedoch unvollständig. Darüber hinaus können die heutigen Kennzeichnungen auf sehr einfache Weise entfernt werden. All dieses verstärkt die Forderung nach einer einfachen, wirksamen und universell anwendbaren Technik. Die Markierungen können in einem nationalen Register festgehalten werden, so dass nachträglich verfolgt werden kann, welchen Weg in einem Konfliktgebiet vorgefundene Waffen genommen haben.

Wird die Kommission Schritte unternehmen, um eine zweckdienliche gesetzliche Regelung für die einheitliche Registrierung von Waffen innerhalb der EU auszuarbeiten? Falls nein, warum nicht?

Antwort von Herrn Bolkestein im Namen der Kommission

(22. Oktober 2002)

Die Kommission weiß, wie wichtig eine angemessene und einheitliche Kennzeichnung und Registrierung von Feuerwaffen ist, damit der Weg dieser Waffen verfolgt werden kann.

Gemäß der Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen(1) und ihre Verbringung in andere Mitgliedstaaten sind die Waffenhändler gehalten, ein Waffenbuch zu führen, in das alle Feuerwaffeneingänge und -ausgänge bei den wichtigsten Waffenkategorien mit allen zur Identifikation der Waffe erforderlichen Angaben, insbesondere über das Modell, das Fabrikat, das Kaliber und die Herstellungsnummer sowie Name und Anschrift des Lieferers und des Erwerbers eingetragen werden.

Nach der Unterzeichnung des UN-Protokolls zur Bekämpfung der unerlaubten Herstellung von und des unerlaubten Handels mit Schusswaffen durch die Kommission (im Namen der Gemeinschaft) und die Mitgliedstaaten muss diese Richtlinie überarbeitet werden. Das Protokoll enthält Bestimmungen hinsichtlich der Kennzeichnung dieser Waffen, deren Umsetzung derzeit von der Kommission geprüft wird.

Das Protokoll bestimmt ferner, dass die Unterzeichnerstaaten ihre Waffenindustrie anhalten müssen, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen das Entfernen oder die Veränderung der Kennzeichnungen verhindert werden können. Im Hinblick auf die Bedenken des Herrn Abgeordneten möchten wir ferner darauf hinweisen, dass das Protokoll, im Vergleich zur Richtlinie, festlegt, dass Daten über Schusswaffen nicht mehr fünf sondern mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden müssen.

(1) ABl. L 256 vom 13.9.1991.