SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2329/02 von Laura González Álvarez (GUE/NGL) an den Rat. Menschenrechtsverletzungen in der islamischen Republik Iran.
Amtsblatt Nr. 137 E vom 12/06/2003 S. 0071 - 0072
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2329/02 von Laura González Álvarez (GUE/NGL) an den Rat (26. Juli 2002) Betrifft: Menschenrechtsverletzungen in der islamischen Republik Iran Die Informationen zur Situation der Menschenrecht in der islamischen Republik Iran werden stets alarmierender. Die Zahl der von der offiziellen Presse angekündigten Hinrichtungen in den ersten sechs Monaten des Jahres 2002 hat sich gegenüber demselben Zeitraum des Vorjahrs verdreifacht. Die in diesem Land derzeit herrschende Repression hat dazu geführt, dass in einer Woche 21 Menschen hingerichtet und Tausende von Personen inhaftiert wurden. Regierungsquellen zufolge wurden vier Frauen zum Tod durch Steinigung verurteilt und erwarten im Gefängnis ihr tragisches Schicksal. Mit ihrer Exekution würde die Zahl der Opfer dieser barbarischen Strafe unter Präsident Khatami auf 23 steigen, nicht gerechnet die öffentlichen Auspeitschungen und die Übergriffe der Sicherheitskräfte gegen die Bürger. Die Tatsache, dass die Resolution zu den Menschenrechten in der islamischen Republik Iran, die während der letzten Tagung der UN-Menschenrechtskommission unter spanischem EU-Vorsitz eingereicht wurde, aufgrund eines abweichenden Votums gescheitert ist, wurde von den Behörden in Teheran als Zeichen der Lockerung seitens der EU gewertet und hat die iranische Regierung dazu veranlasst, eine bereits dramatische Situation noch weiter zu verschärfen. Welche Mechanismen stehen der EU zur Verfügung, um die Situation der Menschenrechte in der islamischen Republik Iran mit erhöhter Wachsamkeit zu verfolgen, unabhängig vom Ausgang des Dialogs mit den Behörden dieses Landes? Die nächste Vollversammlung der Vereinten Nationen wird eine Bewertung der Menschenrechtssituation in der islamischen Republik Iran vornehmen. Wird die EU eine Entschließung dazu einreichen? Antwort (6. Februar 2003) Der Rat vermerkt, dass die Frau Abgeordnete in ihrer Anfrage davon ausgeht, dass zwischen der EU und der iranischen Regierung bereits ein Menschenrechtsdialog geführt wird. Die Menschenrechtsfrage ist in der Tat eine der vielen politischen Fragen, die zwischen der EU und Iran bei den halbjährlich stattfindenden Begegnungen im Rahmen des erweiterten politischen Dialogs bereits erörtert worden sind. Der Rat hat jedoch erst auf seiner Tagung vom 21. Oktober 2002 in Luxemburg förmlich beschlossen, einen offiziellen Menschenrechtsdialog mit Iran aufzunehmen. Dieser Dialog soll noch im Dezember dieses Jahres eingeleitet werden. Die Tatsache, dass die EU einen Menschenrechtsdialog mit einem bestimmten Land förmlich einrichtet, hindert sie jedoch nicht daran, die Menschenrechtsverletzungen in diesem Land insbesondere in den geeigneten internationalen Gremien anzuprangern oder die Frage bei den Zusammenkünften mit den Vertretern des betreffenden Drittlands auf jeder Ebene zur Sprache zu bringen, was die EU im Falle von Iran im Übrigen ja auch getan hat.