92002E2120

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2120/02 von Michl Ebner (PPE-DE) und Emilia Müller (PPE-DE) an die Kommission. Direktbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe.

Amtsblatt Nr. 092 E vom 17/04/2003 S. 0137 - 0138


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2120/02

von Michl Ebner (PPE-DE) und Emilia Müller (PPE-DE) an die Kommission

(17. Juli 2002)

Betrifft: Direktbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe

Verfügt die Europäische Kommission über Daten zu den Direktbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe in den 15 Mitgliedstaaten? Kann sie diese gestaffelt nach Beitragshöhe (mit Sprüngen von 10 000 EUR) und nach Betriebsgröße angeben?

Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission

(16. September 2002)

Früher war es der Kommission aus rechtlichen Gründen nicht möglich, auf Ersuchen wie das der Frau und des Herrn Abgeordneten positiv zu reagieren. Dies gilt auch für frühere Anfragen an die Kommission (siehe hierzu die Antwort auf die schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten 1949/02(1)). Am 6. März 2002 hat die Kommission jedoch eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2390/1999(2) erlassen. Nach dem neuen Artikel 2 dieser Verordnung kann die

Kommission die Buchführungsdaten der Zahlstellen im Kontext des Rechnungsabschlussverfahrens, für die Beobachtung der Entwicklungen und die Erstellung von Prognosen im Agrarsektor verwenden. Die Buchführungsdaten, die der Kommission übermittelt werden, sind aber weiterhin vertraulich zu behandeln und werden nur für die Zwecke von Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 2390/1999 der Kommission weitergegeben.

Bei der Ausführung der beiden neuen Maßnahmen muss sich die Kommission an die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr(3) halten. Deshalb anonymisiert sie diese Daten und verarbeitet sie ausschließlich in aggregierter Form.

Die Kommission wird also bald in der Lage sein, statistische Informationen über die an die Landwirte gezahlten Beträge zu liefern. In Kürze sollen der Öffentlichkeit detaillierte statistische Informationen zugänglich gemacht werden, die die Anfrage der Frau und des Herrn Abgeordneten im Prinzip beantworten dürften.

(1) Siehe Seite 123.

(2) Verordnung (EG) 419/2002 der Kommission vom 6. März 2002 zur Änderung der Verordnung (EG) 2390/1999 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) 1663/95 hinsichtlich Form und Inhalt der von den Mitgliedstaaten im Rahmen des Rechnungsabschlussverfahrens des EAGFL, Abteilung Garantie, für die Kommission bereitzuhaltenden Buchführungsdaten. ABl. L 64 vom 7.3.2002.

(3) ABl. L 8 vom 12.1.2001.