92002E2097

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2097/02 von Daniel Varela Suanzes-Carpegna (PPE-DE) an die Kommission. Klassifikationskriterien für stark von der Fischerei abhängige Gebiete.

Amtsblatt Nr. 028 E vom 06/02/2003 S. 0181 - 0183


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2097/02

von Daniel Varela Suanzes-Carpegna (PPE-DE) an die Kommission

(16. Juli 2002)

Betrifft: Klassifikationskriterien für stark von der Fischerei abhängige Gebiete

In seiner Antwort auf meine Anfrage E-0650/02(1) vom 12.4.2002 weist Herr Fischler, Mitglied der Kommission, darauf hin, dass das [Grünbuch] der Kommission über die Zukunft der Fischereipolitik [] auch einen Bericht über die wirtschaftliche und soziale Lage der Küstenregionen [enthält], der sich auf Informationen stützt, die die Kommission durch eigene Recherchen oder durch externe Ad-hoc-Studien eingeholt hat []. In 22 [] regionalen Studien, von denen sich eine ausschließlich mit Nordspanien (Galicien, Kantabrien, Asturien, Baskenland) befasst, sollte eine ausführliche Bewertung der Fischereiabhängigkeit der europäischen Regionen vorgenommen werden; auf diese Studie baut der oben genannte Bericht zum großen Teil auf. Die Ergebnisse dieser Studie [ zeigen ], dass einige nordspanische Gebiete und insbesondere Nordgalicien tatsächlich in hohem Maße fischereiabhängig sind.

1. Könnte die Kommission mitteilen, ob sie eine vergleichende Untersuchung zwischen den 22 regionalen Studien durchgeführt hat, um den relativen Grad der Fischereiabhängigkeit der einzelnen europäischen Regionen festzustellen? Wenn ja, zu welchen Schlussfolgerungen ist sie gelangt? Wenn nein, warum hat sie keine solche Untersuchung durchgeführt? Ist die Kommission nicht der Auffassung, dass eine vergleichende Untersuchung zwischen allen stark von der Fischerei abhängigen Gebieten Europas durchgeführt werden muss, um deren relativen Grad der Abhängigkeit festzustellen?

2. Könnte die Kommission mitteilen, anhand welcher Kriterien ein Gebiet Europas im Hinblick auf die Verteilung der Fangmöglichkeiten als stark von der Fischerei abhängig eingestuft wird?

3. Welcher Unterschied besteht den gemeinschaftlichen Kriterien zufolge zwischen einem stark von der Fischerei abhängigen Gebiet und einer in hohem Maße fischereiabhängigen Region wie Galicien?

4. Ist die Kommission nicht der Ansicht, dass gemäß dem gemeinschaftlichen Rechtsgrundsatz der Progressivität die Liste der stark von der Fischerei abhängigen Gebiete aktualisiert werden muss, nachdem sie seit 20 Jahren Geltung hat, und aufgrund der Beitritte neuer Mitgliedstaaten wie Spanien und Portugal neue fischereiabhängige Regionen aufgenommen werden müssen?

(1) ABl. C 229 E vom 26.9.2002, S. 114.

Gemeinsame Antwortvon Herrn Fischler im Namen der Kommissionauf die Schriftlichen Anfragen E-2096/02 und E-2097/02

(16. September 2002)

In 22 regionalen Studien, die Anfang 2000 abgeschlossen wurden, sollten Beschäftigung und Fischereiabhängigkeit in den europäischen Regionen bewertet werden.

Gleichzeitig wurde eine Koordinierungs- und Konsolidierungsstudie durchgeführt, bei der u.a. folgende Themen behandelt wurden:

- Quantifizierung, Beschreibung und Untersuchung der Fischereiabhängigkeit der Regionen in der Gemeinschaft;

- Untersuchung der Fischereiabhängigkeit und der Beschäftigung in der Fischwirtschaft seit 1990.

Die Ergebnisse dieser Studien finden sich im Abschlussbericht dieser Koordinierungs-und Konsolidierungsstudie und können, wie bereits in der Antwort der Kommission auf die Schriftliche Anfrage E-0650/02 des Herrn Abgeordneten(1) erklärt, von der Webseite http://europa.eu.int/comm/fisheries/doc_et_publ/liste_publi/results.html abgerufen werden. Die wichtigsten Schlussfolgerungen dieser Studie finden sich in einer einführenden Zusammenfassung, die ebenfalls von dieser Internet-Adresse abgerufen werden kann (Seite 4-12 für das erste und Seite 13-16 für das zweite Thema).

Der Begriff Fischereiabhängigkeit wird in Artikel 4 Absatz 8 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 der Kommission definiert(2), der die Strukturhilfen für den Fischereisektor in Ziel-2-Gebieten zum Gegenstand hat. In Ratsverordnungen mit denen z.B. Fangmöglichkeiten zugeteilt und auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt werden, taucht dieser Begriff nicht auf.

Zwischen einer stark fischereiabhängigen und einer sehr fischereiabhängigen Region besteht nach Kenntnis der Kommission kein begrifflicher Unterschied.

Der Begriff der Fischereiabhängigkeit wurde in der Folge des EU-Beitritts Spaniens und Portugals in die Ratsverordnung (EG) Nr. 1260/1999 aufgenommen. Die für die Gebietsbestimmung von Ziel 2 bedeutsame Abhängigkeit der Küstengebiete von der Fischerei wurde so von diesen beiden Mitgliedstaaten bei der Einhaltung von Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 4 Absatz 4 dieser Verordnung berücksichtigt; diese Mitgliedstaaten haben mit der Kommission eine Liste der nach Ziel 2 förderfähigen Gebiete erstellt.

Das Forschungsvorhaben QLRT-2000-2277 (Elaboration et application d'un modèle calculable d'équilibre général à l'analyse de la contribution des activités halieutiques au développement régional Entwicklung und Erprobung eines allgemeinen Gleichgewichtsmodells zur Einschätzung des Beitrags der Fischereitätigkeit zur regionalen Entwicklung) lief am 1. Februar 2002 an. Es ist auf 36 Monate angelegt, so dass der Abschlussbericht frühestens Anfang 2005 vorliegen dürfte, obwohl Zwischenergebnisse möglicherweise schon wesentlich früher verfügbar sein werden. Dieses Forschungsvorhaben hat zum Ziel, das für sozioökonomische Studien angewandte Verfahren zu bewerten und zu verfeinern und später neue Instrumente und Modelle zur Bewertung des Beitrags von Fischerei und Aquakultur zur regionalen Entwicklung zu erarbeiten. Eine ähnliche methodologische Bewertung wurde bereits nach Abschluss einer Reihe früherer sozioökonomischer Studien Anfang 1990 durchgeführt. Solche Bewertungen sind kennzeichnend für den Forschungsprozess und sollten immer wieder durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die verwendeten Instrumente auf dem neuesten Stand sind, sie dürfen jedoch nicht als Ausrede dienen, um die Einbeziehung der vorhandenen wissenschaftlichen Daten in den politischen Entscheidungsprozess hinauszuzögern.

Die methodologische Studie zur Erarbeitung der sozioökonomischen Indikatoren für die relative Bedeutung des Fischereisektors in den am stärksten fischereiabhängigen Gebieten, mit der die Auswirkungen anderer Bewirtschaftungsmaßnahmen auf die wirtschaftliche Entwicklung dieser Gebiete ausgewertet und verglichen werden sollen, dürfte noch vor Ende 2002 abgeschlossen werden. Die relevanten Ergebnisse dieser Studie könnten daher in den Entwurf der Kommissionsmitteilung zu den sozioökonomischen Auswirkungen der Umstrukturierung des Fischereisektors einfließen. Die Studie umfasst auch methodologische Aspekte, die sich insbesondere auf

die statistische Auswertung der sozioökonomischen Daten der einzelnen Regionen und die Verbesserung der Kohärenz dieser Daten beziehen. Diese methodologischen Aspekte dürften jedoch erst längerfristig interessant werden.

(1) ABl. C 229 E vom 26.9.2002, S. 114.

(2) Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds, ABl. L 161 vom 26.6.1999.