92002E1852

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1852/02 von Pedro Marset Campos (GUE/NGL) an die Kommission. Verunreinigung des Rio Segura (Murcia — Spanien).

Amtsblatt Nr. 301 E vom 05/12/2002 S. 0239 - 0240


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1852/02

von Pedro Marset Campos (GUE/NGL) an die Kommission

(28. Juni 2002)

Betrifft: Verunreinigung des Rio Segura (Murcia Spanien)

Die Verunreinigung des Rio Segura (Murcia Spanien) ist ein ziemlich schwerwiegendes und von den zuständigen Behörden nur schwer zu lösendes Problem, das die Gemeinschaft Murcia und die Gemeinschaft Valencia betrifft.

In dem vom spanischen Bürgerbeauftragten ausgearbeiteten Bericht 2001, der am 17. Juni 2002 dem spanischen Abgeordnetenhaus vorgelegt werden soll, wird auf die Schädigung und Verunreinigung des Rio Segura hingewiesen und die Auffassung vertreten, dass sowohl die regionale als auch die zentrale Behörde (Wasserverband des Rio Segura) nicht genug gegen diese Schädigung und Verunreinigung des Segura getan haben.

Andererseits ist an den Gerichten von Murcia und Orihuela ein Rechtsstreit betreffend ein anhaltendes Umweltdelikt wegen der Einleitung von Abfällen in den Rio Segura anhängig, wobei die größten Verschmutzer die Anrainergemeinden des Segura in der Gemeinschaft Murcia sind.

Gegenwärtig gibt es neun Angeklagte in diesem Prozess, darunter den höchsten Verantwortlichen des Wasserverbandes des Rio Segura und den Leiter des Wasserwirtschaftsamts. Bei dieser Verhandlung wird darauf hingewiesen, dass sie ihre gesetzlichen Pflichten zur Wahrung der Qualität des Rio Segura und des Wassers, mit dem die Anbauflächen bewässert werden, vernachlässigt haben, das gemäß den vielen Gutachten in diesem Prozess für die Umwelt und die menschliche Gesundheit schädlich ist.

1. Hat die Kommission von den geschilderten Sachverhalt zur Kenntnis genommen?

2. Was gedenkt die Kommission zu tun, um die oben erwähnten mutmaßlichen Delikte aufzuklären?

3. Ist die Kommission nicht der Auffassung, dass von den in dieser Angelegenheit zuständigen regionalen und zentralen Behörden dringend die Ausarbeitung von sofortigen und umfassenden Maßnahmen gefordert werden sollte, um die Forderungen der EU betreffend die Rechte der Bürger, in den Genuss einer gesunden Umwelt zu kommen, zu erfuellen?

Antwort von Frau Wallström im Namen der Kommission

(31. Juli 2002)

1. Der von dem Herrn Abgeordneten geschilderte Sachverhalt bezüglich eines laufenden Strafverfahrens vor dem spanischen Gericht über die Verschmutzung des Flusses Segura ist der Kommission nicht bekannt.

2. Die Kommission hat im Strafrecht keinerlei Befugnisse und ist daher nicht in der Lage, Maßnahmen zur Aufklärung der von dem Herrn Abgeordneten erwähnten mutmaßlichen Umweltdelikte zu treffen. Es handelt sich demzufolge um eine Frage, die nicht unter die Zuständigkeit der Gemeinschaft fällt, sondern den innerstaatlichen Strafverfolgungsverfahren unterliegt. Aus der schriftlichen Anfrage geht hervor, dass den spanischen Justizbehörden die Einzelheiten dieses Problems bekannt sind.

3. Das Problem, das sich aufgrund des Zustands des Seguraflusses in den Provinzen Murcia und Alicante stellt, ist der Kommission allerdings bekannt. In diesem Zusammenhang haben die spanischen Behörden der Kommission einen Umweltsanierungsplan für das Segura-Becken übermittelt. Dieser Plan, der vom Umweltministerium und den autonomen Regionen Murcia und Valencia ausgearbeitet wurde, sieht den Bau von Kläranlagen, Vereinbarungen zwischen Behörden und Industrie, behördliche Kontrollen und umfangreiche Investitionen vor.

Der genannte Plan wird derzeit in den einzelnen vorgesehenen Bereichen umgesetzt. Anfang 2002 haben zur besseren Sanierung des Segura-Beckens, insbesondere auf dem mittleren und letzten Teilabschnitt des Flusses Segura (Vega Media y Baja) sechs neue Kläranlagen ihren Betrieb aufgenommen.