92002E1819

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1819/02 von Glenys Kinnock (PSE) an die Kommission. Indonesien.

Amtsblatt Nr. 192 E vom 14/08/2003 S. 0022 - 0023


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1819/02

von Glenys Kinnock (PSE) an die Kommission

(27. Juni 2002)

Betrifft: Indonesien

Kann die Kommission näher erläutern, welche Maßnahmen die EU ergreift, um die indonesischen Behörden dazu aufzufordern, unverzüglich:

1. alle Mitglieder der Organisation Laskar Dschihad und andere nicht von dort stammende Kämpfer aus den Molukken, aus Sulawesi und West-Papua auszuweisen;

2. zu gewährleisten, dass Jafar Umar Thalib, Leiter der Laskar Dschihad, für die Verbrechen, derer er beschuldigt wird, einschließlich des jüngsten Massakers in Soya, Ambon, strafrechtlich verfolgt wird;

3. zu gewährleisten, dass die indonesischen Armee- und Polizeikräfte bei ihren Bemühungen, den Frieden auf den Molukken, Sulawesi und West-Papua zu erhalten, fair und verantwortungsvoll vorgehen;

4. zu gewährleisten, dass die 3 000 molukkischen Christen auf den Inseln Halmehera, Bacan, Buru und Seram, die von moslemischen Kämpfern gezwungen wurden, zum Islam überzutreten, unverzüglich an einen sicheren Ort gebracht werden.

Antwort von Herrn Patten im Namen der Kommission

(19. Juli 2002)

Die Delegation der Kommission in Jakarta verfolgt zusammen mit den diplomatischen Missionen der Mitgliedstaaten eng die sicherheits- und menschenrechtsbezogenen Entwicklungen in ganz Indonesien und nimmt an allen Demarchen der Union teil, um Aufmerksamkeit auf die Menschenrechtsbelange in Indonesien zu lenken. Die Kommission teilt den erklärten Standpunkt der Union und unterstützt voll und ganz die territoriale Unversehrtheit Indonesiens, fordert die Regierung jedoch auf, dringend Anstrengungen zu unternehmen, um die internen Konflikte Indonesiens friedlich zu lösen, selbst wenn sie separatistischer oder konfessioneller Natur sind. Die Kommission ist wie die Mehrheit der internationalen Gemeinschaft auch der Auffassung, dass für diese internen Konflikte in erster Linie Indonesien selbst zuständig ist und sie zuallererst von der indonesischen Regierung, den zivilgesellschaftlichen Organisationen, den Religionsgruppen und anderen Institutionen im friedlichen Dialog unter Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte und ohne Begünstigung irgendeiner Partei gelöst werden sollten.

Die anhaltenden Gewalttaten in den Molukken sowie in den Provinzen Aceh, Sulawesi und Papua geben ständigen Anlass zur Sorge. Die Urheber der bis einschließlich September 1999 in Osttimor begangenen Menschenrechtsverletzungen wurden immer noch nicht ermittelt und verfolgt, obwohl die indonesische Regierung im Januar 2002 ein Ad hoc-Gericht für Menschenrechte zur Untersuchung dieser Straftaten eingerichtet hat.

Nachdem das indonesische Parlament im November 2001 regionale Autonomiegesetze für Aceh und Irian Jaya (nachstehend als Papua bezeichnet) und Dezentralisierungsgesetze für alle anderen Provinzen verabschiedet hat, könnte deren Umsetzung einen bedeutenden Beitrag zur Überwindung dieser Schwierigkeiten leisten. Zur langfristigen Unterstützung dieses Prozesses plant die EU im Rahmen ihres Entwurf einer Länderstrategie für die Hilfe für Indonesien, den Schwerpunkt auf die Förderung von guter Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit im Rahmen der Dezentralisierungspolitik und der regionalen Autonomiepolitik der Regierung zu legen.

Nach Auffassung der Kommission unternimmt den indonesische Regierung unter Führung von Präsidentin Megawati echte Anstrengungen, um einen Ausgleich zwischen den internen Spannungen zu finden und eine friedliche Streitbeilegung unter Achtung der Menschenrechte zu fördern. So spielte sie unlängst bei der Aushandlung der Friedensverträge von Malino zwischen Christen und Moslems in den Molukken und den rivalisierenden Gruppen in Sulawesi eine beispielhaft Rolle.

Die Kommission würdigt die Anstrengungen der indonesischen Regierung zur Zusammenarbeit mit der internationalen Allianz gegen den Terrorismus. Sie hat zur Kenntnis genommen, dass der Führer der Bewegung Laskar Dschihad, Umar Thalib, in den Molukken verhaftet wurde und nun in Jakarta inhaftiert ist. Sie ermuntert die Regierung von Indonesien, in diesem und in anderen Fällen durchwegs den ordentlichen Rechtsweg einzuhalten.

Die Kommission leistet humanitäre Hilfe für Opfer von Streitigkeiten sowie Finanzhilfe zur Lösung von Konflikten und zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in Indonesien. Bei ihren diesbezüglichen Maßnahmen hat die Kommission einen besonderen Schwerpunkt auf die Molukken gelegt. Seit 1999 hat die Kommission Soforthilfe für christliche die moslemischen Opfer der Gewalttaten in den Molukken und insbesondere für Binnenvertriebene in Höhe von 4,6 Mio. EUR bereitgestellt. In Zukunft ist Indonesien ein Schwerpunktland der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte 2002-2004. Schon 2000 und 2001 wurden vier Maßnahmen mit einem Gesamtwert von 1 862 880 EUR im Rahmen dieser Initiative finanziert und über Nichtregierungsorganisationen und das Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte abgewickelt. Ein Richtbetrag von 2,5 Mio. EUR ist für die Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte im Jahr 2002 programmiert.