92002E1619

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1619/02 von Stavros Xarchakos (PPE-DE) an die Kommission. Durchführung des 3. GFK in Griechenland.

Amtsblatt Nr. 028 E vom 06/02/2003 S. 0124 - 0125


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1619/02

von Stavros Xarchakos (PPE-DE) an die Kommission

(6. Juni 2002)

Betrifft: Durchführung des 3. GFK in Griechenland

Griechischen Presseberichten zufolge hat Kommissionsmitglied Barnier in Schreiben an Ministerpräsident Simitis sowie Verkehrsminister Christodoulakis und Wirtschaftsminister Verelis eine ernste Mahnung bezüglich der Verwendung von Mitteln des 3. GFK ausgesprochen. In den Berichten heißt es, dass die Schreiben auf den 18. April 2002 datiert sind und bestimmte Probleme, wie z.B. die Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen ohne Vorlage diesbezüglicher Studien, sowie die Ungewissheit bezüglich der Fertigstellung von Infrastrukturmaßnahmen bis zum Jahre 2008 usw. zum Thema haben.

Wie die griechische Presse berichtet, ist dies nicht das erste Mal, dass Herr Barnier versucht, die griechische Regierung zu sensibilisieren, denn es seien von ihm bereits andere Schreiben an die Herren Simitis, Papaantoniou und Pachtas gerichtet worden.

Wie oft hat Kommissionsmitglied Barnier in Schreiben an den griechischen Ministerpräsidenten und die zuständigen Minister die beschleunigte Verwendung der Mittel des 3. GFK angemahnt? Trifft es zu, dass ab 2003 die Kürzung und Annullierung von Programmen beginnt, die sich mehr als zwei Jahre verzögert haben? In welchen Bereichen sind diese Verzögerungen angesiedelt und welche großen Infrastrukturmaßnahmen sind davon betroffen? Trifft es zu, dass sich die Kommission weigert, Gelder auszuzahlen, um zusätzliche Ausgaben für Maßnahmen des 2. GFK, bei denen eine Haushaltsüberschreitung festgestellt worden ist, zu decken? Ist der Kommission bekannt, ob die griechische Regierung diese Kostenüberschreitungen aus dem griechischen Staatshaushalt bestreiten wird?

Antwort von Herrn Barnier im Namen der Kommission

(19. Juli 2002)

In den von dem Herrn Abgeordneten angesprochenen Presseberichten geht es um einen Schriftwechsel zwischen der Kommission und den

zuständigen griechischen Stellen über die Ergebnisse von Kontrollen, die die Kommission bei drei aus dem Kohäsionsfonds finanzierten Einzelprojekten im Zusammenhang mit der Eisenbahnstrecke zwischen Patras und der nördlichen Grenze Griechenlands durchgeführt hat. Dies entspricht der üblichen Praxis bei der laufenden Verwaltung dieses Fonds. In der Verordnung über den Kohäsionsfonds(1) ist vorgesehen, dass die Ergebnisse der Projektkontrollen einer in Zusammenarbeit mit den zuständigen innerstaatlichen Behörden durchgeführten Prüfung unterzogen werden. Diese Prüfung ist im Gange.

Bezüglich der Anwendungsbestimmungen für die automatische Freigabe, der sogenannten n+2-Regel gemäß Artikel 31 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds(2) ist zu sagen, dass die Programme und Beträge, auf die diese Regel angewandt wird, noch nicht bekannt sind. Im Falle Griechenlands wird diese Regel erst Ende 2003 angewandt, da die ersten Mittelbindungen für den Zeitraum 2000-2006 im Jahr 2001 vorgenommen wurden.

Für den Programmplanungszeitraum 1994-1999 wurde der Endtermin für die Förderfähigkeit der Ausgaben auf den 31. Dezember 2001 festgelegt. Die Mitgliedstaaten haben sechs Monate, also bis 30. Juni 2002, Zeit, um die endgültigen Ausgabenerklärungen und die Schlussberichte über die Durchführung der Programme vorzulegen. Eventuelle Rechtsmittelverfahren müssen bis 31. März 2003 abgeschlossen sein. Die Kommission kann also derzeit noch keine Auskünfte über den Abschluss der griechischen Programme geben.

(1) Verordnung (EG) Nr. 1264/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 zur Errichtung des Kohäsionsfonds ABl. L 161 vom 26.6.1999.

(2) ABl. L 161 vom 26.6.1999.