92002E1142

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1142/02 von Carlos Lage (PSE) an die Kommission. Nahrungsmittelerzeugnisse denen Geschenke beigefügt sind.

Amtsblatt Nr. 229 E vom 26/09/2002 S. 0183 - 0184


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1142/02

von Carlos Lage (PSE) an die Kommission

(24. April 2002)

Betrifft: Nahrungsmittelerzeugnisse denen Geschenke beigefügt sind

Verschiedene europäische Organisationen, die sich für die Sicherheit von Kindern einsetzen, haben mit Nachdruck ihre Befürchtungen über Unfälle bekundet, die dadurch verursacht werden, dass Kinder Gegenstände, die sich in Lebensmitteln wie Schokoladeneiern, Ceralien etc. befinden, verschlucken. Statistischen Angaben zufolge kommt es alljährlich in Europa zu 2 000 Unfällen, und es wurden bereits viele Todesfälle durch Erstickung gemeldet.

Kann die Kommission mitteilen, ob sie im Besitz von Studien bzw. Statistiken ist, die diese Unfälle belegen?

Antwort von Herrn Byrne im Namen der Kommission

(30. Mai 2002)

Zur Sammlung von Informationen im Allgemeinen ist zu sagen, dass die Kommission im Rahmen des Programms zur Verhütung von Verletzungen einzelstaatliche Datenerhebungsprojekte auf dem Gebiet der Heim- und Freizeitunfälle kofinanziert. Die Daten werden normalerweise von den Vertragsnehmern in den Mitgliedstaaten in Ambulanzen von Krankenhäusern gesammelt, wobei das am Unfall beteiligte Erzeugnis angegeben und der Unfallhergang beschrieben wird. Diese Beschreibung ermöglicht auch die Ermittlung gefährlicher Erzeugnisse.

Ein Vertragsnehmer im Rahmen des Programms zur Verhütung von Verletzungen hat eine Übersicht über Studien und Vorfälle (Summary of Studies and Incidents) erstellt, die dem Herrn Abgeordneten und dem Sekretariat des Parlaments mit einer Besprechung dieser und anderer Studien direkt übermittelt wird.

Was die Sicherheit von separat verpackten Non-Food-Erzeugnissen als Beigaben zu Lebensmitteln im besonderen angeht, verweist die Kommission den Herrn Abgeordneten auf ihre Antworten auf die schriftlichen Anfragen E-504/02 von Frau Karamanou(1), E-548/02 von Herrn Alavanos(3) sowie E-2630/00 von Herrn Moreira Da Silva(2), E-2631/00 von Frau Damião Sicherheitsbescheinigung(4) und E-2632/00 von Herrn Lage Sicherheitsbescheinigung(5).

(1) ABl. C 205 E vom 29.8.2002, S. 153.

(2) ABl. C 136 E vom 8.5.2001.

(3) ABl. C 205 E vom 29.8.2002, S. 153.

(4) ABl. C 136 E vom 8.5.2001.

(5) ABl. C 136 E vom 8.5.2001.