SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1074/02 von Monica Frassoni (Verts/ALE) an die Kommission. Reitsportzentrum Horse Country im Gebiet von gemeinschaftlichem Interesse San Vero Milis, Oristano.
Amtsblatt Nr. 229 E vom 26/09/2002 S. 0175 - 0176
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1074/02 von Monica Frassoni (Verts/ALE) an die Kommission (18. April 2002) Betrifft: Reitsportzentrum Horse Country im Gebiet von gemeinschaftlichem Interesse San Vero Milis, Oristano In der Gemeinde San Vero Milis in der Provinz Oristano (Sardinien) wird zur Zeit ein Reitsportzentrum für den Fremdenverkehr namens Horse Country gebaut. Dieses Zentrum wird von der Region Sardinien und der Provinz Oristano finanziert und liegt zum Teil in dem Gebiet von gemeinschaftlichem Interesse (GGI), Kennzahl ITB 030038. Dieses sich über 84 ha erstreckende Gebiet schließt die Weiher Putzu Idu (Salina Manna und Pauli Marigosa) ein, in dem die bekannten rosa Flamingos und andere bedeutende Vogel- und Tierarten vorkommen. Durch die Bagger wird der natürliche Lebensraum erheblich beeinträchtigt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine Bewertung der Umweltauswirkungen sind nach unserer Kenntnis nicht vorgenommen worden sein. Ist der Kommission diese Situation bekannt? Kann die Kommission in Anbetracht von Artikel 6 der Richtlinie 92/43/EWG(1) Maßnahmen ergreifen, damit das betreffende Gebiet von gemeinschaftlichem Interesse erhalten bleibt und das bereits im Bau befindliche Projekt einer Umweltverträglichkeitsprüfung(2) und einer Bewertung der Umweltauswirkungen unterzogen wird? Kann die Kommission feststellen, ob zur Finanzierung dieses Projekts beispielsweise im Rahmen des regionalen Beschäftigungspakts von Oristano oder eines anderen Instruments nicht Gemeinschaftsmittel verwendet wurden, und die Finanzierung so lange aussetzen, bis die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht überprüft wurde? (1) ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7. (2) vgl. Richtlinie 97/11/EG, ABl. L 73 vom 14.3.1997, S. 5. Antwort von Frau Wallström im Namen der Kommission (27. Mai 2002) Die von der Frau Abgeordneten vorgelegten Informationen lassen darauf schließen, dass das als Horse Country bezeichnete Projekt für ein Ferienzentrum in San Vero Milis (Oristano) erhebliche Auswirkungen auf das vorgeschlagene Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung Stagni di Putzu Idu (Salina Manna e Pauli Marigosa) ITB00038 gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen haben könnte. Dieses vorgeschlagene Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung umfasst drei prioritäre Lebensräume. In Artikel 6 Absatz 3 der Richtlinie 92/43/EWG heisst es in Bezug auf Gebiete, die nach dem in der Richtlinie festgelegten Verfahren als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgelistet und als besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden: Pläne und Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung des Gebietes in Verbindung stehen oder hierfür nicht notwendig sind, die ein solches Gebiet jedoch einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigen könnten, erfordern eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen. Auch wenn die obige Bestimmung für vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nicht voll verbindlich ist, haben die Mitgliedstaaten dennoch bestimmte Verpflichtungen gegenüber diesen Gebieten; sie müssen sich so verhalten, dass die Ziele der Richtlinie nicht gefährdet werden. Insbesondere wird ihnen empfohlen, zumindest Tätigkeiten zu unterlassen, die die Unversehrtheit eines vorgeschlagenen Gebiets beeinträchtigen könnten (besonders, wenn dieses Lebensräume oder Arten enthält). Im vorliegenden Fall wird die Kommission, der der von der Frau Abgeordneten beschriebene Sachverhalt nicht bekannt ist, geeignete Schritte unternehmen, um genauere Informationen einzuholen. Sollte die Kommission zu der Auffassung gelangen, dass im vorliegenden Fall gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen wird, so wird sie als Hüterin des EG-Vertrags nicht zögern, alle erforderlichen Maßnahmen, einschließlich der Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren gemäß Artikel 226 EG-Vertrag zu ergreifen, um die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft sicherzustellen. Nach den der Kommission von den regionalen und kommunalen Behörden übermittelten Informationen wird das Projekt zum Bau des Reitsportzentrums von San Vero Milis nicht aus Gemeinschaftsmitteln finanziert, ist jedoch Teil eines ausschließlich aus den Regionalfonds finanzierten integrierten Projekt.