92002E0910

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0910/02 von Gabriele Stauner (PPE-DE) und Paul Rübig (PPE-DE) an die Kommission. Sapard-Mittel für Polen.

Amtsblatt Nr. 301 E vom 05/12/2002 S. 0066 - 0067


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0910/02

von Gabriele Stauner (PPE-DE) und Paul Rübig (PPE-DE) an die Kommission

(5. April 2002)

Betrifft: Sapard-Mittel für Polen

Nach einer Meldung der österreichischen Tageszeitung Der Standard vom 20.3.2002 bestehen für das Beitrittskandidatenland Polen erhebliche Schwierigkeiten bei der Finanzierung von Projekten im Rahmen der Vorbeitrittshilfe Sapard.

1. Kann die Kommission bestätigen, dass von den 529 Mio. Euro, die nach der finanziellen Vorausschau der Agenda 2000 seit Anfang 2000 für Sapard zur Verfügung stehen, bisher kein einziger Euro an Polen ausgezahlt wurde?

2. Kann die Kommission mitteilen, worin die Schwierigkeiten bestanden, durch Sapard geförderte Projekte in Polen zu bewilligen?

3. Stimmt es, dass die polnische Agentur für Restrukturierung und Modernisierung der Landwirtschaft in einen Korruptionsskandal verwickelt war und daher von Brüssel nicht als offizielle Zahlstelle für Sapard-Mittel in Polen anerkannt wurde?

4. Wenn ja, wie hoch beziffern sich die Verluste, die der Gemeinschaftshaushalt durch diesen Korruptionsskandal erlitten hat?

Antwort von Herrn Verheugen im Namen der Kommission

(14. Mai 2002)

1. Die Kommission kann bestätigen, dass Polen noch (April 2002) keine Gemeinschaftsmittel für das besondere Beitrittsprogramm für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (Sapard) erhalten hat, weil die Voraussetzungen nicht erfuellt waren, die es der Kommission erlauben, der Sapard-Stelle in Polen die Verwaltung der Maßnahmen im Rahmen des Programms zu übertragen.

2. Um die Ziele des Instrumentes Sapard zu verwirklichen, müssen insbesondere in den begünstigten Kandidatenländern verschiedene Aufgaben erfuellt werden. Eine Beschreibung dieser Aufgaben ist im Bericht der Kommission über das Instrument Sapard an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen(1) enthalten. Zusätzlich zu den Informationen in diesem Bericht ist festzuhalten, dass bislang für sieben Länder (Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Slowenien, die Tschechische Republik und die Slowakei) ein Beschluss der Kommission ergangen ist, um ihnen die Verwaltung der Hilfe für Sapard zu übertragen. Die anderen Kandidatenländer kommen gut voran und voraussichtlich kann die Kommission bald weitere Beschlüsse zur Übertragung der Verwaltung der Hilfe fassen. Polen befindet sich dabei in einem fortgeschrittenen Stadium. Bevor dies abgeschlossen ist, kann jedoch keine Projektauswahl stattfinden.

3. Die Agentur für Umstrukturierung und Modernisierung der Landwirtschaft (ARMA) ist eine dem polnischen Landwirtschaftsministerium unterstehende Regierungseinrichtung, die außerdem von der Regierung damit beauftragt wurde, ein integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem (IACS) einzurichten, das Polen braucht, um im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik bestimmte Zahlungen abwickeln zu können. ARMA ist zwar diejenige Stelle, die als die Sapard-Stelle benannt wurde, doch sind ihre Aufgaben von denen des IACS getrennt. IACS ist das System, mit dem nach dem Beitritt die Zahlungen aus dem Gemeinschaftshaushalt an die Landwirte verwaltet werden. Sapard ist ein beitrittsvorbereitendes Programm, das den Ländern bereits vor dem Beitritt helfen soll, mit der Umstrukturierung der Landwirtschaft zu beginnen. Beide Systeme sind operativ und administrativ voneinander getrennt.

ARMA erhält seit 1998 PHARE-Mittel zur Einrichtung dieses IACS-Systems. Im September 2001 entdeckte die Kommission zahlreiche Unregelmäßigkeiten. Daraufhin wurde die gesamte PHARE-Hilfe bis zu einer weiteren Klärung durch die polnischen Behörden und dem Ergebnis einer Rechnungsprüfung ausgesetzt. Die polnischen Behörden setzten unabhängig davon ebenfalls ihre eigenen Untersuchungen in Gang.

4. Die Kommission hat von Anfang an die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die in IACS geflossenen PHARE-Mittel zu sichern. Daher und wegen der Ausstellung einer Einziehungsanordnung über einen Betrag in Höhe von 2,8 Mio. EUR sind dem Gemeinschaftshaushalt keine Verluste entstanden. Die Kommission wartet nun ab, welche weitere Informationen die Ergebnisse der Untersuchung durch die polnischen Behörden erbringen und wie diese IACS voranbringen.

(1) KOM(2001) 341 endg.