92002E0765

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0765/02 von Alexander de Roo (Verts/ALE) und Inger Schörling (Verts/ALE) an die Kommission. Forschung ohne Tierversuche.

Amtsblatt Nr. 205 E vom 29/08/2002 S. 0213 - 0214


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0765/02

von Alexander de Roo (Verts/ALE) und Inger Schörling (Verts/ALE) an die Kommission

(19. März 2002)

Betrifft: Forschung ohne Tierversuche

Um das Schlüsselziel einer nachhaltigen Entwicklung zu erreichen, hat die Kommission einige Ziele im Weißbuch zur Strategie für eine zukünftige Chemikalienpolitik definiert, die erreicht werden müssen, um eine nachhaltige Entwicklung in der Chemieindustrie innerhalb des Binnenmarktes zu ermöglichen. Diese Ziele umfassen den Schutz der menschlichen Gesundheit, den Schutz der Umwelt und die Entwicklung der Forschung ohne Tierversuche.

Die Kommission hat folglich festgelegt, dass genaue Kenntnisse über die wesentlichen Eigenschaften und die Risiken, die sich durch eine besondere Verwendung und Beseitigung ergeben, eine unabdingbare Voraussetzung für Entscheidungsprozesse zur sicheren Handhabung von Chemikalien sind. Dies wirft die Frage auf, inwieweit diese unabdingbare Voraussetzung auf die bestmögliche Weise und in kürzester Zeit erfuellt werden kann, wobei Tierversuche auf ein Minimum reduziert und die anhaltenden und unkontrollierten Versuche an Mensch und Umwelt mit Millionen Tonnen von Chemikalien beendet werden sollen.

Mehrere Strategien könnten parallel verfolgt werden, wie sie unter anderem in der Resolution des Europäischen Parlaments (A5-0356/2001) über die zukünftige Chemikalienpolitik angesprochen werden:

- Daten von relevanten Informationen über Chemikalien sollen für Unternehmen und Länder allgemein und verbindlich zugänglich sein; die Industrie soll Konsortien einführen, um Doppelversuche zu vermeiden;

- der Einsatz von Tierversuchen soll verboten werden, falls alternative von den Behörden anerkannte Testmöglichkeiten verfügbar sind, um Entwicklung und Validierung weiterer alternativer Tests zu beschleunigen, mit denen Tierversuche bei der Einführung des neuen System ersetzt werden können;

- eine Teststrategie soll schrittweise eingeführt werden, die ohne Tierversuche auskommt, wobei in vollem Umfang Computermodelle eingesetzt werden könnten, mit denen mögliche Risiken anhand der chemischen Struktur (QSAR) prognostiziert werden können; ebenso könnten physikalisch-chemische Tests in Bezug auf Persistenz und Bioakkumulation sowie von anerkannten Kaskaden von in vitro-Tests eingesetzt werden;

- Chemikalien sollen für Bewertungen kategorisiert werden;

- persistente und bioakkumulative Stoffe sollen ohne zusätzlichen Nachweis von Toxizitätsdaten aus dem Verkehr gezogen werden.

Wie beurteilt die Kommission diese Strategien? Können relevante Daten durch die Begrenzung von Tierversuchen effektiv erarbeitet werden?

Welche dieser Strategien wird die Kommission verfolgen, und wie?

Antwort von Frau Wallström im Namen der Kommission

(30. April 2002)

Die Kommission arbeitet derzeit einen Legislativvorschlag aus, der sich auf das Weißbuch Strategie für eine zukünftige Chemikalienpolitik(1) stützt und in dem der Entschließung des Parlaments (A5-0356/2001) und den Schlussfolgerungen des Rates gebührend Rechnung getragen wird.

Die Strategien zur Reduzierung der Tierversuche, auf die in der obigen Entschließung Bezug genommen wird, sollen bei der Ausarbeitung der neuen Rechtsvorschriften alle berücksichtigt werden. Darüber hinaus hat die Kommission zahlreiche Arbeitsgruppen aus beteiligten Kreisen wie Vertretern von Tierschutzorganisationen sowie von Behörden und Unternehmen der Mitgliedstaaten eingehend zu einer Reihe technischer Fragen im Zusammenhang mit der Einführung der Strategie des Weißbuchs konsultiert. Eine dieser Arbeitsgruppen behandelte die Fragen im Zusammenhang mit Tierversuchen, und die Ergebnisse der Diskussionen werden bei der Ausarbeitung der neuen Rechtsvorschriften ebenfalls berücksichtigt.

Sobald die Kommission ihren Legislativvorschlag fertiggestellt hat, wird dieser dem Parlament und dem Rat nach dem Mitentscheidungsverfahren vorgelegt. Die Vorschriften für Tierversuche können dann mit allen beteiligten Kreisen als ein wichtiger Bestandteil der breiteren Debatte über die neuen Rechtsvorschriften erörtert werden.

(1) KOM(2001) 88 endg.