SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0678/02 von Gabriele Stauner (PPE-DE) an die Kommission. Abordnung von Beamten der Kommission zu anderen Organen der Gemeinschaft.
Amtsblatt Nr. 229 E vom 26/09/2002 S. 0121 - 0122
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0678/02 von Gabriele Stauner (PPE-DE) an die Kommission (12. März 2002) Betrifft: Abordnung von Beamten der Kommission zu anderen Organen der Gemeinschaft Gemäß Artikel 37 des Statuts der Beamten der Europäischen Union können Beamte der Kommission im dienstlichen Interesse zeitlich befristet zu anderen Organen der Gemeinschaft beziehungsweise zu Personen abgeordnet werden, die bei diesen Organen ein Mandat wahrnehmen. Kann die Kommission angeben, wie viele ihrer Beamten, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Organen, derzeit im dienstlichen Interesse abgeordnet sind? Antwort von Herrn Kinnock im Namen der Kommission (13. Mai 2002) Die Kommission teilt der Frau Abgeordneten mit, dass 27 Beamte der Kommission zum 21. März 2002 im dienstlichen Interesse zu anderen Gemeinschaftsorganen abgeordnet waren (WSA: 1; Ministerrat: 5; Europäischer Gerichtshof: 12; Rechnungshof: 2; Europäisches Parlament: 7). Weitere 20 Beamte sind in dienstlichem Interesse zu anderen Einrichtungen, insbesondere Agenturen und anderen europäischen und nicht-europäischen Einrichtungen, abgeordnet. Außerdem hat die Kommission ein Austauschprogramm für ihre Beamten und die Bediensteten der nationalen und regionalen Behörden der Mitgliedstaaten sowie der internationalen Organisationen usw. aufgelegt. In diesem Rahmen sind derzeit 30 Kommissionsbeamte abgeordnet. Eine ausführliche Liste mit Angabe der einzelnen Institutionen und Organisationen wird der Frau Abgeordneten und dem Generalsekretariat des Parlaments direkt übersandt.