92002E0137

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0137/02 von Jorge Hernández Mollar (PPE-DE) an die Kommission. Gemeinschaftsvorschläge für die gemeinsame europäische Einwanderungspolitik.

Amtsblatt Nr. 172 E vom 18/07/2002 S. 0152 - 0153


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0137/02

von Jorge Hernández Mollar (PPE-DE) an die Kommission

(1. Februar 2002)

Betrifft: Gemeinschaftsvorschläge für die gemeinsame europäische Einwanderungspolitik

Im ersten Halbjahr 2002 müsste ganz deutlich herausgestellt werden, dass das wichtigste Ziel der Ausländerpolitik die Harmonisierung des unterschiedlichen Asyl- und Flüchtlingsrechts der fünfzehn Mitgliedstaaten ist.

Im Rahmen dieser schwierigen Aufgabe sollen die Grundlagen für die künftige gemeinsame europäische Einwanderungspolitik gelegt werden, auf die sich die Mitgliedstaaten im Dezember 2001 auf dem Gipfel von Laeken (Belgien) geeinigt haben.

Kann die Kommission erläutern, welche Maßnahmen sie im Hinblick auf diese Harmonisierung des unterschiedlichen Asyl- und Flüchtlingsrechts der Fünfzehn als Grundlage einer europäischen Grenzpolitik und dann einer gemeinsamen Politik zur Kontrolle der Einwanderung vorschlägt?

Antwort von Herrn Vitorino Im Namen der Kommission

(21. Februar 2002)

Die Kommission begrüßt die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Laeken (14./15. Dezember 2001) im Allgemeinen und die Bekräftigung seines Engagements in Bezug auf die in Tampere festgelegten politischen Leitlinien und Ziele im Besonderen. Sie unterstützt die neuen Impulse und Leitlinien, mit denen die im Vergleich zu den Fristen im Anzeiger (Anzeiger der Fortschritte bei der Schaffung eines Europa der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der Europäischen Union) eingetretenen Verzögerungen in den Bereichen Einwanderung und Asyl aufgeholt werden sollen. Die Kommission hofft sehr, dass der spanische Vorsitz im ersten Halbjahr 2002 entschlossen auf konkrete Fortschritte hinwirken wird, um diesem Prozess eine neue Dynamik zu verleihen.

Die Kommission weist darauf hin, dass die wichtigsten Vorschläge für die Durchführung von Artikel 63 des EG-Vertrags und die Schlussfolgerungen von Tampere planmäßig vorgelegt wurden. Damit der Rat dem Ersuchen der Staats- und Regierungschefs nachkommen und seine Arbeit beschleunigen kann, ist es wichtig, dass entsprechend dem Wunsch des Europäischen Rates dem Vorschlag für eine Richtlinie zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern und dem Vorschlag für eine Richtlinie zur Festlegung der Voraussetzungen, unter denen Angehörigen von Drittländern, Staatenlosen oder Personen, die aus anderen Gründen des internationalen Schutzes bedürfen, die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Die auf Initiative des Parlaments beschlossene Aufstockung der für 2002 vorgesehenen Mittel für den Europäischen Flüchtlingsfonds um 10 Millionen Euro macht es sicherlich leichter, dem Ersuchen des Europäischen Rates entsprechend dafür zu sorgen, dass diese Normen dem Umstand Rechnung tragen, dass den Asylbewerbern Hilfe angeboten werden muss.

Die Kommission wird weiterhin dazu beitragen, dass diese Anstrengungen fortgesetzt und zum Abschluss gebracht werden. Sie begrüßt, dass der Rat innerhalb kurzer Zeit einen Aktionsplan angenommen hat, der sich auf ihre Mitteilung vom November 2001 über die illegale Einwanderung stützt. Sie wird ihre Verpflichtung einhalten und bald möglichst Initiativen in den Bereichen Visumpolitik und Rückführungspolitik ergreifen, ein Grünbuch vorlegen, das Gegenstand breit angelegter Konsultationsgespräche sein wird, sowie in einer künftigen Mitteilung eine gemeinsame Strategie zur Durchführung von Kontrollen an den Außengrenzen vorschlagen.

Darüber hinaus wird die Kommission der Aufforderung folgen und vor Ende April 2002 geänderte Vorschläge zu den Themen Asylverfahren und Familienzusammenführung vorlegen. Sie hofft, auf diese Weise die Suche nach einem Kompromiss zu diesen außerordentlich sensiblen Themen zu erleichtern. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist ihr, dass die Arbeiten zu ihrem Vorschlag für eine Verordnung, die an die Stelle des Dubliner Übereinkommens treten soll und auf deren prioritäre Bedeutung der Europäische Rat wiederholt hingewiesen hat, rasch zum Abschluss gebracht werden. Vor diesem Hintergrund wird die Kommission weiterhin auf die möglichst rasche Inbetriebnahme des Europäischen Systems für den Vergleich der Fingerabdrücke von Asylbewerbern und bestimmten anderen Drittstaatsangehörigen (Eurodac) hinwirken. Sie hofft, dass die Mitgliedstaaten die erforderlichen Vorkehrungen treffen werden, um sich möglichst bald an dem System beteiligen zu können.

Außerdem unterstützt die Kommission den in Laeken geäußerten Wunsch nach einer stärkeren Einbeziehung der Politik zur Steuerung der Wanderungsbewegungen in die Außenpolitik der Europäischen Union. In diesem Sinne würde sie jedwede Initiative zur Neudefinition der Arbeit der 1999 vom Rat eingesetzten Hochrangigen Gruppe Asyl und Migration unterstützen, denn eine Überprüfung und Aktualisierung der Aufgaben der Hochrangigen Gruppe käme dieser gewiss zugute. Die Kommission wird dem Rat und dem Parlament voraussichtlich vor Ende des Jahres einen Vorschlag für ein Kooperationsprogramm mit Drittländern vorlegen, dessen Grundlage die Erfahrungen mit dem auf Initiative des Parlaments eingerichteten neuen Haushaltsinstruments bilden werden. Darüber hinaus teilt die Kommission den Wunsch nach einer gemeinsamen Rückübernahmepolitik. Sie wird sich verstärkt bei der Aushandlung derjenigen Abkommen einsetzen, für die sie bereits ein Mandat hat, und wird Vorschläge zur einheitlichen Ausweitung dieses Konzepts unterbreiten.

Im Einklang mit ihren Mitteilungen, in denen sie die Einführung offener Koordinierungsmethoden für die Bereiche Einwanderung und Asyl befürwortet, wird die Kommission in Kürze das vom Europäischen Rat geforderte Europäische System zum Austausch von Informationen über Asyl, Migration und Herkunftsländer einführen. Vor diesem Hintergrund ist auch der Vorschlag für einen neuen statistischen Aktionsplan zu sehen, um den der Rat im Mai 2001 ersucht hatte, sowie die schrittweise Einrichtung einer virtuellen Beobachtungsstelle für Migration und die Wiederaufnahme des Betriebs des Informations-, Reflexions- und Austauschzentrums für Asylfragen (CIREA), dessen Schließung unlängst vom Ausschuss der Ständigen Vertreter beschlossen worden war. Darüber hinaus wird die Kommission prüfen, wie die zur Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus bereits angenommenen Instrumente durch neue Einzelinitiativen zur Förderung der Integration von Migranten ergänzt werden können.