SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3679/01 von Astrid Thors (ELDR) an die Kommission. Bedürfnisse blinder Reisender.
Amtsblatt Nr. 172 E vom 18/07/2002 S. 0111 - 0111
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3679/01 von Astrid Thors (ELDR) an die Kommission (17. Januar 2002) Betrifft: Bedürfnisse blinder Reisender Lotta Lamminen, eine Bürgerin Finnlands, hat an einer Veranstaltung teilgenommen, die im Rahmen einer Tagung des Europäischen Parlaments im Oktober in Straßburg stattfand. Frau Lamminen ist als Blinde normalerweise berechtigt, ihren Blindenhund in die Fahrgastkabine eines Flugzeugs mitzunehmen und während des gesamten Fluges bei sich zu behalten. In diesem Fall lehnte aber das Bodenpersonal der Air France in Straßburg dies ab. Erst nach langwierigen Diskussionen mit dem Personal des Luftverkehrsunternehmens und einem Gespräch mit dem Flughafenbetriebsleiter wurde Frau Lamminen erlaubt, ihren Hund mit sich zu führen. Das Erlebnis der Reise in einem Frachtkasten hätte dem Hund mit größter Wahrscheinlichkeit Angstzustände bereitet und bewirkt, dass er Frau Lamminen mehrere Tage lang nicht seinen Fähigkeiten entsprechend helfen kann. Hat die Kommission Maßnahmen getroffen, damit die Bedürfnisse von Blinden auf Reisen durch Luftverkehrsunternehmen gebührend berücksichtigt werden? Antwort von Frau de Palacio im Namen der Kommission (20. Februar 2002) Die Kommission legt großen Wert darauf, dass sichergestellt ist, dass Behinderte, also auch Blinde, ebenso reisen können wie andere Bürger. Sie hat die Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft veranlasst, eine freiwillige Verpflichtung hinsichtlich der Dienste für Reisende auszuarbeiten und anzunehmen, welche auch den Bedürfnissen von Behinderten gerecht werden soll. Mit dieser Regelung haben sich die Luftfahrtunternehmen unter anderem zur Freibeförderung von Blindenführhunden in der Fluggastkabine verpflichtet, soweit dem Einfuhr- und andere Vorschriften nicht entgegenstehen. Auch Air France hat diese Verpflichtung unterzeichnet und wird mit ihrer Umsetzung im Februar 2002 beginnen. So wichtig solche Verpflichtungen auch sein mögen, sind nach Auffassung der Kommission die Rechte Behinderter derart elementar, dass sie gesetzlich abgesichert werden sollten. So erwägt sie, gegen Jahresende einen Vorschlag für Rechtsvorschriften über die Verträge zwischen Luftverkehrsunternehmen und Passagieren vorzulegen, der unter anderem den Rechten Behinderter Geltung verschafft. In diesem Papier wird unter anderem aufgezeigt, wie den Bedürfnissen von Blinden und anderen Behinderten am besten Rechnung getragen werden kann. Vor Einbringung ihres Legislativvorschlags wird die Kommission die betroffenen Parteien im Wege eines Konsultationspapiers dazu anhören, das selbstverständlich auch dem Parlament vorgelegt wird.