92001E3589

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3589/01 von Jaime Valdivielso de Cué (PPE-DE) an die Kommission. Binnenmarkt.

Amtsblatt Nr. 205 E vom 29/08/2002 S. 0046 - 0047


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3589/01

von Jaime Valdivielso de Cué (PPE-DE) an die Kommission

(8. Januar 2002)

Betrifft: Binnenmarkt

Was die Einfuhren von verarbeitetem frischem Fisch aus Drittländern angeht, so ist zu verzeichnen, dass sich die Anforderungen bezüglich der Kontrollen an den verschiedenen Grenzkontrollstellen hinsichtlich der mikrobiologischen Standards in den einzelnen Ländern der Europäischen Union stark unterscheiden.

Das führt dazu, dass die europäischen Importeure zur Einfuhr systematisch Flughäfen in Ländern der Union mit Grenzkontrollstellen auswählen, deren phytopharmazeutische Anforderungen geringer sind, und die Ware über Land an ihren Bestimmungsort transportieren.

Folglich ergibt sich indirekt eine klare Wettbewerbsverzerrung im Binnenmarkt für Luftfracht, da derartige Flüge auf bestimmte Flughäfen gelenkt werden, aus Gründen, die nichts mit der Wettbewerbsfähigkeit, geographischen Nähe usw. bestimmter Anlagen zu tun haben, woraus paradoxerweise riesige Verluste für die Luftfrachtzentren der Länder resultieren, die die Gesundheit ihrer Verbraucher am pflichtbewusstesten überwachen.

Hat die Europäische Kommission Kenntnis von dieser Situation?

Welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese Probleme zu lösen? Innerhalb welcher Frist?

Antwort von Herrn Byrne im Namen der Kommission

(14. März 2002)

Die bei der Einfuhr von tierischen Erzeugnissen vorzunehmenden Kontrollen sind harmonisiert. Das Gemeinschaftsrecht schreibt eindeutig vor, dass die Dokumentenprüfung, die Nämlichkeitskontrolle und die körperliche Kontrolle an allen Grenzkontrollstellen durchgeführt werden.

Die Einzelheiten bezüglich der für bestimmte Risikoerzeugnisse einschließlich Fisch vorgeschriebenen mikrobiologischen Prüfverfahren sind normalerweise durch die entsprechenden Entscheidungen über besondere Sicherheitsmaßnahmen festgelegt. Für alle tierischen Erzeugnisse, die diesen Sicherheitsmaßnahmen nicht unterliegen und routinemäßig an den Grenzkontrollstellen untersucht werden, müssen die Mitgliedstaaten mikrobiologische Prüfungen gemäß den nationalen Vorschriften durchführen.

Alle Grenzkontrollstellen der Mitgliedstaaten werden regelmäßig von Kommissionsmitarbeitern inspiziert, die sich vergewissern, dass Einrichtungen, Personalausstattung und Verfahren dem Gemeinschaftsstandard entsprechen. Sollten bei der Kommission Hinweise auf wesentliche Unterschiede bei der Anwendung des Gemeinschaftsrechts eingehen, wird sie diese überprüfen und weitere Maßnahmen in die Wege leiten.