SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3516/01 von Christos Folias (PPE-DE) an die Kommission. Fragmentierung des Binnenmarktes und die Verantwortlichkeiten der Mitgliedstaaten der EU.
Amtsblatt Nr. 134 E vom 06/06/2002 S. 0241 - 0242
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3516/01 von Christos Folias (PPE-DE) an die Kommission (8. Januar 2002) Betrifft: Fragmentierung des Binnenmarktes und die Verantwortlichkeiten der Mitgliedstaaten der EU Einer Studie zufolge, die von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurde, hinkt Griechenland bei der Harmonisierung des Binnenmarktes hinterher und weist die meisten Versäumnisse bei der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts auf. 114 Richtlinien müssen noch in nationales Recht umgesetzt werden. Was unternimmt die Kommission angesichts der Tatsache, dass der Binnenmarkt noch immer nicht vollendet ist, und der sich daraus ergebenden Probleme? Wie wird sie gegen Länder vorgehen, die für den derzeitigen hohen Grad an Fragmentierung des Binnenmarktes verantwortlich sind? Welche Kosten entstehen den europäischen Bürgern für die nicht rechtzeitige Vollendung des Binnenmarktes? Antwort von Frederik Bolkestein im Namen der Kommission (8. Februar 2002) Dem jüngsten Binnenmarktanzeiger (Ausgabe November 2001) zufolge hat Griechenland eine Umsetzungsdefizit von 3 %, das 44 nicht umgesetzten Richtlinien entspricht. Griechenland hat zwar, wenn auch nicht alleine, weiterhin das höchste Defizit von allen Mitgliedstaaten, konnte es jedoch in jüngster Zeit deutlich senken: Im Mai 2001 betrug es noch 4,8 % (oder 71 nicht fristgemäß umgesetzte Richtlinien). Die Kommission stimmt dem Herrn Abgeordneten darin zu, dass die verspätete Umsetzung den Binnenmarkt fragmentiert und seine Möglichkeiten zur Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen beeinträchtigt. Die Kommission leitet systematisch Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 226-228 (vormals Artikel 169-171) EG-Vertrag ein, wenn die Umsetzungsfrist abgelaufen ist. Darüber hinaus hat die mit dem Binnenmarktanzeiger verfolgte Strategie, die Sünder beim Namen zu nennen sich insofern als sehr wirksam erwiesen, als das durchschnittliche Umsetzungsdefizit von 6,3 % im November 1997, als der erste Binnenmarktanzeiger veröffentlicht wurde, auf heute 2 % gesunken ist. Darüber hinaus wird erwartet, dass die Mehrzahl der Mitgliedstaaten bis März 2002 (Tagung des Europäischen Rates in Barcelona) das angepeilte Ziel von 98,5 % umgesetzten Richtlinien erreichen wird, das der Europäische Rat auf seiner Tagung in Stockholm am 23. und 24. März 2001 vorgegeben hat. Die Kommission würde es begrüßen, wenn auf dem Gipfel in Barcelona noch ehrgeizigerer Zielvorgaben für die nahe Zukunft festgelegt würden, um weiterhin Druck auf die Mitgliedstaaten mit Blick auf eine fristgemäß Umsetzung auszuüben. Die Rechtsunsicherheit, die durch die verspätete Umsetzung entsteht, verursacht Bürgern und Unternehmen beträchtliche Kosten. Der Kommission liegen keine Statistiken vor, die eine Bezifferung der Gesamtkosten der verspäteten Umsetzung ermöglichen. Schätzungen zufolge könnte jedoch beispielsweise die korrekte Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung den Handel um bis zu 1,8 % des EU-Bruttoinlandsproduktes (BIP) anwachsen lassen. Anderen Schätzungen zufolge würden die fristgerechte Umsetzung und eine bessere Anwendung der Vergaberichtlinien der Gemeinschaft Einsparungen von über 50 Milliarden ermöglichen. Dies sind zwar nur Teilschätzungen, mit denen man vorsichtig umgehen muss, sie machen aber deutlich, dass die gegenwärtige Situation der europäischen Wirtschaft erhebliche Kosten verursacht.