92001E3382

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3382/01 von Cristiana Muscardini (UEN) an den Rat. Ermordung von vier Journalisten in Afghanistan.

Amtsblatt Nr. 205 E vom 29/08/2002 S. 0031 - 0032


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3382/01

von Cristiana Muscardini (UEN) an den Rat

(7. Dezember 2001)

Betrifft: Ermordung von vier Journalisten in Afghanistan

Am 19. November 2001 wurden in Afghanistan auf der Straße zwischen Dschalalabad und Kabul vier Journalisten ermordet, darunter die Berichterstatterin des Corriere della Sera Maria Grazia Cutuli. Sie waren in einer Autokolonne unterwegs und befanden sich im ersten Fahrzeug, das als einziges in den tragischen mörderischen Hinterhalt geriet und vom Rest des Konvois getrennt wurde. Der letzte Artikel der italienischen Journalistin war das Ergebnis von Nachforschungen, die sie zusammen mit dem spanischen Reporter von El Mundo über die Entdeckung von Phiolen mit Nervengas, die sich im Besitz der Milizionäre von Al Qaida befanden, angestellt hatten. Der Fahrer und der Dolmetscher, die zusammen mit den vier Journalisten unterwegs waren, konnten entkommen und über den Vorfall berichten, weshalb dem Rest der Kolonne die Rückfahrt möglich war. Dieser Umstand sowie die Tatsache, dass nichts geraubt wurde, lässt vermuten, dass es sich nicht um einen Raubüberfall oder einen demonstrativen Akt gegen ausländische Journalisten (einer von ihnen war nämlich Afghane) gehandelt hat, sondern um eine Hinrichtung im wahrsten Sinne des Wortes.

Hat der Rat, abgesehen von den in der Presse veröffentlichten Fakten, Kenntnis von weiteren Fakten?

Beabsichtigt er, mit Hilfe der den Regierungen zur Verfügung stehenden Mitteln, eine Untersuchung durchzuführen um festzustellen, ob es sich um einen vorsätzlichen mörderischen Hinterhalt handelte, der von jemanden angeordnet wurde, der verhindern möchte, dass bekannt wird, dass Al Qaida über chemische Waffen verfügt?

Hält er es nicht für angebracht, die Untersuchung über etwaige Verbindungen mit anderen terroristischen Gruppen oder Regierungen anderer Länder zwecks Herstellung von und Handel mit chemischen Waffen zu vertiefen, um rechtzeitig deren Einsatz zu verhindern?

Hält er es nicht für notwendig, bewaffneten Begleitschutz für die Journalisten, die in Kriegsgebieten die wichtige und unerlässliche Informationsaufgabe wahrnehmen, vorzusehen?

Antwort

(13. Mai 2002)

1. Der Rat bedauert die Ermordung von vier Journalisten am 19. November in Afghanistan zutiefst und hat in seinen Schlussfolgerungen vom 10. Dezember 2001 darauf hingewiesen, dass die Sicherheit der Medienvertreter dringend verbessert werden muss. Über andere als die in der Presse veröffentlichen Tatsachen im Zusammenhang mit diesem Vorfall ist dem Rat jedoch nichts bekannt.

2. Angesichts der Unsicherheit und der besonderen politischen und militärischen Lage in Afghanistan sieht der Rat zurzeit keine Möglichkeit für eine gründliche Untersuchung der EU vor Ort, um festzustellen, ob der mörderische Hinterhalt geplant und angeordnet worden war. Die Union wird sich in jedem Falle bemühen, in Zusammenarbeit mit den diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten in Kabul genauere Informationen über die Ermordung der Journalisten einzuholen.

3. Ob die neue Interimsregierung in Kabul in der Lage sein wird, die Sicherheit von Journalisten in gesamten Gebiet Afghanistans, womöglich durch Militärbegleitung, zu garantieren, wird die Entwicklung in den kommenden Wochen zeigen. Es ist nicht sicher, dass ein ständiger militärischer Schutz der Pressefreiheit förderlich ist.