92001E3117

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-3117/01 von Karin Riis-Jørgensen (ELDR) an die Kommission. Die Luftfahrtindustrie nach dem 11. September 2001.

Amtsblatt Nr. 134 E vom 06/06/2002 S. 0202 - 0203


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-3117/01

von Karin Riis-Jørgensen (ELDR) an die Kommission

(5. November 2001)

Betrifft: Die Luftfahrtindustrie nach dem 11. September 2001

Die Terroranschläge auf das World Trade Center und das Pentagon vom 11. September 2001 haben zu einer Verschärfung der Krise der Luftfahrtindustrie in den USA und Europa geführt. Der amerikanischen Luftfahrtindustrie wurde von den amerikanischen Behörden in diesem Zusammenhang ein Hilfspaket im Wert von rund 15 Milliarden $ bewilligt. Für viele Fluggesellschaften in den USA und in Europa hat die Krise auch zu einem Rückgang der Zahl der Flüge geführt.

- Welche Schritte wird die Kommission unternehmen, um das Hilfspaket der amerikanischen Behörden und seine Folgen für den Markt im Bereich des Passagiertransports zu überwachen, und wie wird sie sich vergewissern, dass das Hilfspaket im Einklang mit den internationalen Handelsabkommen steht?

- Wie gedenkt die Kommission vor dem Hintergrund ihres jüngsten Vorschlags über die Zuteilung von Slots sicherzustellen, dass bei der Zuteilung dieser Zeitnischen nicht die Gesellschaften begünstigt werden, die ihren Sitz in dem Land haben, von dem der Flug seinen Ausgang nimmt, und welche Folgen wird der Vorschlag nach Einschätzung der Kommission haben, wenn er in seiner jetzigen Form angenommen wird?

Antwort von Frau de Palacio im Namen der Kommission

(21. Dezember 2001)

Die Kommission befürchtet in der Tat, dass amerikanische Fluggesellschaften auf der Transatlantikroute aufgrund der erhaltenen Entschädigungszahlungen einen unfairen finanziellen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren europäischen Konkurrenten erlangt haben könnten.

Da der Rat sich weigerte, ein Mandat für offizielle Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten über den Luftverkehr zu erteilen, konnte die Kommission bisher leider nicht energischer auftreten.

Dennoch wurde die Kommission auf höchster Ebene aktiv und hat in einem Schreiben an den amerikanischen Verkehrsminister ihre Bedenken hinsichtlich der Vergabe staatlicher Beihilfen geäußert. Weitere hochrangige Kontakte zwischen dem Generaldirektor für Energie und Verkehr einerseits und dem Stellvertreter des Verkehrsministers andererseits ermöglichten es der Kommission, bessere Verfahren für Informationsaustausch und Zusammenarbeit vorzuschlagen. Durch diesen Vorschlag sollte zumindest mehr Transparenz erreicht werden.

Die Verordnung (EWG) Nr. 95/93 des Rates vom 18. Januar 1993 über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in der Gemeinschaft(1) enthält neutrale, nicht diskriminierende Vorschriften für die Zuweisung von Zeitnischen. Die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen stärken die Unabhängigkeit der Stelle, die die Vergabe der Zeitnischen koordiniert, verdeutlichen die Regeln und führen Sanktionen ein, um eine bessere Durchsetzung zu gewährleisten.

(1) ABl. L 14 vom 22.1.1993.