92001E3072

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3072/01 von Hiltrud Breyer (Verts/ALE) an die Kommission. Salmonellen-Erkrankungen durch unfachmännische Tiertransporte und Massentierhaltung.

Amtsblatt Nr. 134 E vom 06/06/2002 S. 0191 - 0192


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3072/01

von Hiltrud Breyer (Verts/ALE) an die Kommission

(8. November 2001)

Betrifft: Salmonellen-Erkrankungen durch unfachmännische Tiertransporte und Massentierhaltung

Jedes Jahr erkranken allein in Deutschland über 150 000 Menschen an Salmonellen. Über 200 Menschen sterben sogar daran. Die Dunkelziffer liegt noch viel höher.

Die Ursache dafür liegt in unfachmännischen Tiertransporten und der Massentierhaltung.

1. Was gedenkt die Kommission gegen die zahlreichen Salmonellen-Erkrankungen zu tun?

2. Welche Mittel stellt die Kommission für die extensive Hühnerhaltung bereit?

Antwort von Herrn Byrne im Namen der Kommission

(21. Dezember 2001)

Der Kommission ist nicht bekannt, dass in Deutschland nach offiziellen Angaben mehr als 150 000 Menschen jährlich an Salmonellose erkranken. Nach den Daten des gemeinschaftlichen Systems zur Überwachung von Zoonosen(1) belief sich die Zahl der gemeldeten Fälle in den Mitgliedstaaten insgesamt auf 165 659 im Jahre 1999 (jüngste endgültige Angaben über bekannte Fälle), wobei Deutschland 85 146 Fälle gemeldet hat. Salmonellen können in einer ganzen Reihe von Lebensmitteln vorkommen, wie z. B. in rohen Eiern, Gefluegel-, Schweine- und Rindfleisch, in sonstigen Erzeugnissen auf Fleischbasis und in Milchprodukten. Nach den in manchen Mitgliedstaaten angestellten Schätzungen scheinen Eier noch vor Gefluegelfleisch Hauptquelle für lebensmittelbedingte Salmonellose zu sein.

In Anwendung der Richtlinie 92/117/EWG werden seit einigen Jahren in Gefluegelzuchtbeständen Kontrollmaßnahmen durchgeführt. Dennoch ist die Anzahl der Salmonelloseerkrankungen beim Menschen zu hoch und muss verringert werden, obwohl sie sich offensichtlich stabilisiert hat und in manchen Mitgliedstaaten sogar zurückgeht. Die Europäische Kommission hat am 1. August 2001 einen Bericht und zwei Vorschläge verabschiedet, die dem Parlament und dem Rat vorgelegt wurden und durch die die Prävention und Bekämpfung von Zoonosen, und insbesondere die Bekämpfung von Salmonellen in der Nahrungskette(2) intensiviert werden sollen. In dieser Verordnung sollen gemeinschaftliche Ziele zur Verminderung des Vorkommens von Salmonellen in speziellen Tierpopulationen und ggf. auf anderen Stufen der Nahrungskette festgelegt werden. Nach einer Übergangsphase sollen bestimmte Einschränkungen hinsichtlich der Vermarktung von Eiern und Gefluegelfleisch gelten.

Die extensive Tierhaltung bringt zahlreiche Vorteile, was Tierschutz und artgerechte Tierhaltung anbelangt. So hat der Rat die Richtlinie 1999/74/EG des Rates vom 19. Juli 1999 zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen(3) verabschiedet, durch die nach und nach die herkömmliche Käfighaltung bei Legehennen verboten wird. Im gleichen Sinne untersucht die Kommission die Möglichkeit, besondere Bestimmungen zum Schutz von Masthähnchen und -hühnchen für das Jahr 2002 festzulegen. Was die Prävention von Salmonellen anbelangt, verfügt die Kommission jedoch nicht über wissenschaftliche Daten, aus denen ein eindeutiger Zusammenhang zwischen der Salmonellenkontamination und einer bestimmten Haltungsart hervorginge. Zwar kann eine weniger intensive Haltung und die Freilandhaltung von Tieren die Intensität bestimmter Kontaminationen vermindern, doch bestehen in der Freilandhaltung ebenfalls zusätzliche Kontaminationsmöglichkeiten durch wilde Tiere.

Gemeinschaftliche Beihilfen für die Extensivierung der Tierhaltung werden im Rahmen der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums der Mitgliedstaaten und Regionen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 gewährt. Beispielsweise können Agrarumweltmaßnahmen im Rahmen dieser Programme Extensivierungsmaßnahmen zur Verminderung der Bestandsdichte umfassen, diese Maßnahmen sind jedoch üblicherweise auf Weidetiere ausgerichtet. Außerdem werden Investitionsprojekte zur Verbesserung der Hygiene und des Tierschutzes in Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Investition in landwirtschaftliche Haltungsbetriebe

finanziell unterstützt. Dazu können unter bestimmten Bedingungen auch Investitionen in die Umstellung von Käfighaltung auf alternative Haltungsarten zählen. Entsprechend dem dezentralisierten Konzept der Planung der Entwicklungsmaßnahmen für den ländlichen Raum entscheiden die Mitgliedstaaten und/oder die Regionen, ob sie diese Möglichkeiten im Rahmen ihrer Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum anbieten wollen.

(1) Richtlinie 92/117/EWG des Rates vom 17. Dezember 1992 über Maßnahmen zum Schutz gegen bestimmte Zoonosen bzw. ihre Erreger bei Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs zur Verhütung lebensmittelbedingter Infektionen und Vergiftungen ABl. L 62 vom 15.3.1993; geändert durch die Richtlinie 1999/72/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juli 1999 ABl. L 210 vom 10.8.1999.

(2) ABl. C 304 E vom 30.10.2001.

(3) ABl. L 203 vom 3.8.1999.