92001E3022

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3022/01 von Anne Van Lancker (PSE) an die Kommission. Chancengleichheitspolitik der Kommission.

Amtsblatt Nr. 134 E vom 06/06/2002 S. 0177 - 0177


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3022/01

von Anne Van Lancker (PSE) an die Kommission

(30. Oktober 2001)

Betrifft: Chancengleichheitspolitik der Kommission

Die Kommission wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten, die ihre Chancengleichheitspolitik betreffen.

- Kann die Kommission erklären, warum für die Stelle des Leiters des Referats TAXUD A3, das mit der Verwaltung von Vertragsverletzungsverfahren befasst ist und bei dem man Kenntnisse in der Verwaltung von Verletzungshandlungen und Rechtsbehelfen benötigt, ein Mann ohne jegliche Berufserfahrung in diesem Bereich ernannt wurde, während drei Bewerberinnen zur Auswahl standen, die über die erforderlichen Qualifikationen verfügten?

- Kann die Kommission zugleich mitteilen, wie hoch der Anteil an männlichen und weiblichen Beamten der Generaldirektion Steuern und Zollunion in den Besoldungsgruppen A2 und A3 ist?

Antwort von Herrn Kinnock im Namen der Kommission

(8. Januar 2002)

Neun Beamte haben sich um den Posten des Leiters des Referats TAXUD-A-3 (KOM/224/00) beworben, davon drei Frauen. Eine der drei weiblichen Kandidatinnen hat ihre Bewerbung zurückgezogen.

Die Bewerbungen wurden geprüft von:

- einem Prüfungsausschuss, der drei Bewerber, davon eine Frau, in dieser Phase in die engere Wahl zog;

- dem Beratenden Ausschuss für Ernennungen (CCA), der zwei Bewerber für ausreichend qualifiziert hielt, zu denen nicht die weibliche Bewerberin gehörte (der Ausschuss hat jedoch auf ihre guten allgemeinen Qualifikationen hingewiesen);

- dem zuständigen Generaldirektor, der einen der beiden vom CCA ausgewählten Kandidaten ernannte (selbstverständlich im Einvernehmen mit dem zuständigen Kommissionsmitglied).

Vor diesem Hintergrund kann die Kommission nicht nachvollziehen, wie der Herr Abgeordnete zu der Feststellung gelangte, dass drei weibliche Bewerber die erforderlichen Qualifikationen hatten, nicht aber der schließlich ausgewählte Bewerber.

In der Generaldirektion Steuern und Zollunion sind derzeit vier männliche A2-Beamte und zehn männliche A3-Beamte tätig. Drei Stellen im Organisationsplan dieser Generaldirektion sind von weiblichen Beamten besetzt. Es gibt keine weiblichen Beamten auf A2- und A3- Ebene, jedoch sind zwei Frauen auf Referatsleiterposten tätig.