92001E3006

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3006/01 von Raffaele Costa (PPE-DE) an die Kommission. Missverhältnis bei den Milchquoten.

Amtsblatt Nr. 115 E vom 16/05/2002 S. 0212 - 0212


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3006/01

von Raffaele Costa (PPE-DE) an die Kommission

(29. Oktober 2001)

Betrifft: Missverhältnis bei den Milchquoten

Kann die Kommission mitteilen, weshalb gegen Italien weiterhin Geldstrafen wegen Überschussproduktion im Milchsektor verhängt werden? Im Wirtschaftsjahr 2001-2002 wurden gegen zahlreiche italienische Landwirte Geldstrafen in Höhe von insgesamt 280 Milliarden Lire (etwa 142 Millionen Euro) verhängt, während die Gesamtstrafe für sämtliche europäischen Milcherzeuger 750 Milliarden Lire (380 Millionen Euro) ausmacht. Es wurde beschlossen, Italien keine höheren Quoten zuzugestehen als die bisherigen, die das Land stark benachteiligen: Das führt zu einem Ungleichgewicht im Verhältnis zu verschiedenen Staaten, die von der Kommission nach wie vor begünstigt werden (Deutschland, Frankreich, Niederland). Es besteht ein Missverhältnis zwischen den Quoten und der Bevölkerungsgröße, den Quoten und der Zahl der Tierzüchter, den Quoten und der Größe der Anbauflächen sowie den Quoten und der Zahl der Milcherzeuger. Das Misstrauen der italienischen Landwirte gegenüber der Kommission, die sich der Parteilichkeit schuldig macht, und der Europäischen Union, wächst.

Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission

(17. Dezember 2001)

Der Rat hat 1984 Milchquoten eingeführt, um das Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage nach Milch und Milcherzeugnissen abzubauen und die ernormen Kosten, die dem Gemeinschaftshaushalt seit Ende der sechziger Jahre infolge der strukturbedingten Überschüsse entstanden sind, zu verringern.

Die nationalen Referenzmengen wurden ohne Unterschied je Mitgliedstaat anhand der vorherigen Produktionsmengen der einzelnen Erzeuger berechnet.

Die Kommission begünstigt keinen Mitgliedstaat. Sie hat stets die Auffassung Italiens berücksichtigt, erwartet jedoch die vollständige und ordnungsgemäße Anwendung der Regelung, die nur unter dieser Voraussetzung uneingeschränkt wirksam sein kann. In den letzten Jahren hat sich Italien um eine dementsprechende Anwendung bemüht. Dabei wurden zwar Fortschritte erzielt, der größte Missstand, nämlich die Tatsache, dass die Erzeuger einen erheblichen Teil ihrer Abgaben noch nicht entrichtet haben, ist jedoch noch nicht behoben. Zur Verdeutlichung dieser Feststellung sei angeführt, dass dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantierfonds für die Landwirtschaft (EAGFL) bezüglich der Wirtschaftsjahre 1995/1996 bis 1999/2000 bisher erst 5,15 % der fälligen Abgaben überwiesen wurden.

Die Kommission möchte betonen, dass alle Beschlüsse zum Umfang der Quoten und zur Quotenregelung selbst vom Rat angenommen werden. Dieser hat zur Überwindung struktureller Schwierigkeiten die nationale Garantiemenge Italiens zusätzlich erhöht, und zwar um 900 000 t ab dem Quotenjahr 1993/1994 und, im Rahmen der Agenda 2000, um 600 000 t (um 384 000 t ab dem Wirtschaftsjahr 2000/2001 und 216 000 t ab dem Wirtschaftsjahr 2001/2002).

Die Kommission legt überdies Wert auf die Feststellung, dass Italien die garantierte Gesamtmenge der Lieferquote (trotz der zusätzlich bewilligten Menge von 384 000 t) im Quotenjahr 2000/2001 um 398 698 t überschritten hat, was gemäß der Ratsverordnung zur Festlegung der Milchquoten(1) einer Abgabe von 142 Mio. EUR entspricht. Die Gesamtabgabe aller Mitgliedstaaten, einschließlich Italiens, beläuft sich für diesen Zeitraum auf 289 Mio. EUR.

(1) Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates vom 28. Dezember 1992 über die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor ABl. L 405 vom 31.12.1992.