SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2994/01 von Cristiana Muscardini (UEN) an die Kommission. Terrorismus-Gefahr in Somalia.
Amtsblatt Nr. 229 E vom 26/09/2002 S. 0003 - 0005
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2994/01 von Cristiana Muscardini (UEN) an die Kommission (29. Oktober 2001) Betrifft: Terrorismus-Gefahr in Somalia In diesen Tagen wurde berichtet, dass Somalia, seit vielen Jahren Schauplatz von Stammeskämpfen, bei denen Kinder in vorderster Front kämpfen müssen, in den Rang eines sogenannten Schurkenstaates erhoben worden ist, also jener Staaten, die wegen ihrer der Welt des islamischen Fundamentalismus nahe stehenden Regierungen Kontakte zu terroristischen Vereinigungen, insbesondere Bin Ladens Al Qaeda, haben könnten. Die Washington Times vom 5. Oktober 2001 hob die Nachricht hervor, dass die amerikanischen Geheimdienste einen von Al Qaeda-Mitgliedern organisierten Waffenhandel nach Somalia aufgedeckt hätten. Dies wird die humanitäre Situation dieser Nation verschlimmern, die, daran sei erinnert, eine der höchsten Kindersterblichkeitsraten weltweit aufweist. Kann die Kommission in Anbetracht der Tatsache, dass die Regierung von Präsident Abdulqassim Salad Hassan weder von der Mehrheit des somalischen Volkes noch von der internationalen Gemeinschaft anerkannt wird sowie des Alarmzustands, in dem sich die Welt nach den tragischen Ereignissen in Amerika befindet, folgende Fragen beantworten: 1. Ist ihr die somalische Situation bekannt? 2. Hat sie mit Hilfe der Geheimdienste der Mitgliedstaaten Ermittlungen angestellt, um eine Landkarte der Länder zu erstellen, die eine terroristische Gefahr darstellen zu denen Somalia gewiss zählt , um die erforderlichen Gegenmaßnahmen zu treffen? 3. Existieren derzeit humanitäre Hilfsprogramme für dieses Land? 4. Falls ja, kann sie Auskunft über die Effizienz dieser Hilfen und gegebenenfalls über deren Verteilung auf somalischem Territorium geben? 5. Welche Initiativen gedenkt die Kommission zu ergreifen, um Somalia dabei zu helfen, mittels freier Wahlen, die zur Entstehung eines föderalen Staates führen, nachdem bereits Regionen wie Somaliland und Puntland existieren, die völlige Autonomie genießen und deren gemäßigte Bevölkerung sich in den integralistischen Positionen der Zentralregierung nicht wiedererkennt, zur demokratischen Normalität zurückzukehren? Antwort von Herrn Nielson im Namen der Kommission (11. Januar 2002) 1. Infolge der unsicheren Lage in Mogadischu war die Kommissionsdelegation gezwungen, ihre Büros 1993 zu schließen, und richtete später die Community Somali Unit in Nairobi ein. Dennoch ist der Kommission die Lage in Somalia allgemein durchaus bekannt. Als wichtigster Geber dieses Landes konnte die Kommission unmittelbar vor Ort Informationen einholen und steht in Verbindung mit wichtigen somalischen Politikern. Zudem profitiert die Kommission von einem umfassenden Informationsaustausch mit den Mitgliedstaaten sowie mit allen anderen wichtigen Gebern im Rahmen des Somali Aid Co-ordination Body (SACB) in Nairobi. 2. Die Europäische Union prüft zur Zeit eine Reihe von Fragen zur Durchführung der Resolution 1373(2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (UNSC). Das Einfrieren von Geldern und anderer finanzieller Vermögenswerte bzw. materieller Ressourcen von Terroristen ist eine Maßnahme zu der in der Entschließung vorgesehenen Bekämpfung bzw. Prävention von Terrorismus. In diesem Rahmen wird auch entschieden, gegen welche Personen, Organisationen und Einrichtungen diese Maßnahmen angewandt werden. In der Zwischenzeit sind die Mittel einer Reihe von Personen und Organisationen, die mutmaßlich in terroristische Machenschaften ausüben, eingefroren worden, und zwar gemäß der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates über das Verbot der Ausfuhr bestimmter Waren und Dienstleistungen nach Afghanistan, über die Ausweitung des Flugverbots und des Einfrierens von Geldern und anderen Finanzmitteln betreffend die Taliban von Afghanistan(1), einschließlich der Mittel bestimmter Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Somalia (vgl. insbesondere Verordnung (EG) Nr. 2199/2001 der Kommission(2)). Derzeit werden strategische Überlegungen zu der Rolle verschiedener Länder, die im Verdacht stehen, terroristische Gruppen zu unterstützen, angestellt und können zu gegebener Zeit zur Einführung von Sanktionen gegenüber solchen Ländern führen. 3. Ja. Seit 1994 werden für die Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft in Somalia durchschnittlich 30 Mio. pro Jahr bereitgestellt. 4. Dem Zwischenbericht über das erste Rehabilitationsprogramm, das 1994 eingeleitet wurde, zufolge haben sich die Lebensbedingungen eines bedeutenden Anteils der Bevölkerung merklich verbessert. In Schlüsselbereichen wie Viehwirtschaft, Ackerbau, Gesundheit, Bildung, Infrastruktur usw. wurden eine Reihe erfolgreicher Projekte und Programme durchgeführt. Im Bereich Viehwirtschaft wurden beispielsweise landesweit bisher 144 Veterinärfachkräfte ausgebildet, um zur Verbesserung der Tiergesundheit beizutragen und die Ausfuhren von Vieh zu steigern, und für diesen Hauptwirtschaftszweig sind weitere Bildungsmaßnahmen geplant. Im Süden Somalias wurden Bewässerungskanäle instand gesetzt, so dass die Mais-, Sorghum- und Sesamproduktion auf mehr als 30 000 Hektar ausgedehnt werden konnte, was wiederum unmittelbar zum Lebensunterhalt von mehr als 10 000 Familien beiträgt. Im Bildungsbereich wurde zur Ergänzung eines umfangreichen Primarstufenprogramms im Nordosten und Nordwesten des Landes ein größeres Sekundarstufenprogramm aufgestellt, woraufhin die Zahl der Schüler an Sekundarschulen von 1 000 im Jahr 1999 auf heute 3 200 erhöhte. Die gemeinschaftsgestützten Maßnahmen in Somalia basieren auf dem Konzept der Friedensdividende. Aufgrund der Gegebenheiten floss mehr Hilfe nach Somaliland und Puntland als in den Süden. Die Gemeinschaftshilfe kommt den Begünstigten direkt zugute und wird in der Regel über nichtstaatliche Organisationen (NGO) und UN-Agenturen kanalisiert. Keinesfalls aber profitieren politische Mächte von ihr. Im Juni 2001 war der Stand der Mittelzuweisung, aufgeschlüsselt nach Region, im Rahmen der laufenden Projekte und Programme wie folgt: >PLATZ FÄHUR EINE TABELLE> 5. Die Maßnahmen der Kommission in Somalia zielen auf die Wiederherstellung normaler Lebensbedingungen ab und sollen das Entstehen einer strukturierten und friedlichen Gesellschaft mit Schwerpunkt auf der menschlichen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung fördern. In diesem Kontext dürfte die Wiederherstellung der Autorität eines demokratischen Staates eine entscheidende Rolle spielen. Die Kommission ist der Auffassung, dass die grundlegenden politischen Entscheidungen vom somalischen Volk selbst getroffen werden müssen mit Blick auf die Verwirklichung einer nachhaltigen politischen Lösung und unter Berücksichtigung des lokalen und regionalen Gleichgewichts. In diesem Zusammenhang könnte ein föderaler Staat eine sinnvolle Option zur Neugliederung Somalias sein. Die Einsetzung der Übergangsregierung im vergangenen Jahr ist das Ergebnis des Arta-Friedensprozesses, das von der Gemeinschaft und international begrüßt wurde. Die Europäische Union und wichtige Geber können die Übergangsregierung jedoch noch nicht als offizielle Regierung Somalias anerkennen. Denn ihre Kontrolle über das Land (auch in Mogadischu) ist noch relativ beschränkt, und auch ihre politische Basis erscheint recht begrenzt, da eine ganze Reihe politischer Kräfte ihr die Anerkennung verweigern. Im Hinblick auf die Förderung des Friedensprozesses bevorzugt die Kommission die Fortsetzung des nationalen Dialogs zwischen Gemäßigten aller politischen Fraktionen einschließlich der Übergangsregierung. Sollte ein glaubwürdiges Friedensabkommen erreicht werden, könnte die Gemeinschaft als ersten Schritt die Gewährung technischer und institutioneller Hilfe für repräsentative Körperschaften der somalischen Gesellschaft vorsehen mit Blick auf die Wiederherstellung eines friedlichen und demokratischen Staates. Die künftige Entwicklung Somalias bleibt jedoch weitgehend unvorhersehbar; eine fundierte Programmplanung muss daher kurzfristig und flexibel sein und häufig an sozio-politische Veränderungen angepasst werden können. Folglich wäre eine detaillierte mehrere Jahre abdeckende Aufstellung über die vorgesehenen Mittel unrealistisch. Zur Zeit prüft die Kommission ein neues Jahresarbeitsprogramm mit Schwerpunkt auf vier Aktionsbündeln: i) Verbesserung der verantwortungsvollen Staatsführung, ii) Verringerung der weit verbreiteten Krisenanfälligkeit, iii) Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten zu sozialen Versorgungsleistungen und iv) Wirtschaftswachstums und Diversifizierung. (1) ABl. L 67 vom 9.3.2001. (2) Verordnung (EG) Nr. 2199/2001 der Kommission vom 12. November 2001 zur vierten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates über das Verbot der Ausfuhr bestimmter Waren und Dienstleistungen nach Afghanistan, über die Ausweitung des Flugverbots und des Einfrierens von Geldern und anderen Finanzmitteln betreffend die Taliban von Afghanistan und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 337/2000, ABl. L 295 vom 13.11.2001.