92001E2646

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2646/01 von Jan Mulder (ELDR) an die Kommission. Handelsbeschränkungen für Schweinefett.

Amtsblatt Nr. 115 E vom 16/05/2002 S. 0138 - 0139


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2646/01

von Jan Mulder (ELDR) an die Kommission

(28. September 2001)

Betrifft: Handelsbeschränkungen für Schweinefett

In diesem Augenblick ist die Lage so, dass Deutschland verbietet, sämtliche tierische Fette, darunter Schweinefett, in Viehfutter zu verarbeiten. Eine Situation, über die der Ständige Wissenschaftliche Ausschuss am 12. Januar 2001 befunden hat, dass diese nicht rechtens ist.

1. Teilt die Kommission die Auffassung des Ständigen Wissenschaftlichen Ausschusses, dass die deutsche Maßnahme, sämtliche tierischen Fette im Viehfutter zu verbieten, als Vorsorgemaßnahme gegen BSE zu weit geht und gegen europäisches Recht verstößt?

2. Teilt die Kommission daher auch die Meinung, dass das niederländische Verbot (21. Dezember 2001/Nr. TRCJZ/2000/15455, Staatlicher Anzeiger vom 22. Dezember 2000, Nr. 249, S. 44, Artikel III, C), tierische Fette, die aus Frankreich und Deutschland stammen und für die Verfütterung an landwirtschaftliche Nutztiere bestimmt sind, in den Handel zu bringen, zu be- oder zu verarbeiten oder zu transportieren, gegen die europäischen Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt verstößt? Derselbe Rohstoff von niederländischen Tieren oder in den Niederlanden geschmolzenes Fett von deutschen Tieren darf sehr wohl verwendet werden.

3. Beabsichtigt die Kommission, diese Rechtsvorschrift für ungültig zu erklären, damit der Handel, beispielsweise mit Schweinefett, wieder normal stattfinden kann?

Antwort von Herrn Byrne im Namen der Kommission

(12. November 2001)

Bestimmte Mitgliedstaaten, darunter Deutschland und die Niederlande, haben Verbote erlassen in Bezug auf die Verarbeitung tierischer Fette in Tierfutter. Wie von dem Herrn Abgeordneten ausgeführt, hat Deutschland ein generelles Verbot verfügt. Die niederländischen Beschränkungen betreffen nur aus Frankreich und Deutschland stammende Fette Länder die ihrerseits selbst ein teilweises oder generelles Verbot ausgesprochen haben.

Da die in den verschiedenen Mitgliedstaaten getroffenen Maßnahmen sehr uneinheitlich sind, hält die Kommission es für angezeigt, das Problem global anzugehen.

Deshalb hat die Kommission allgemeine Überlegungen angestellt zur Bewertung der tierischen Fette unter dem Aspekt des von ihnen ausgehenden BSE-Risikos.

Zu diesem Zweck hat sie Anfang 2001 den Wissenschaftlichen Lenkungsausschuss zum Problem der Bewertung tierischer Fette befragt.

Der Ausschuss hat am 28./29. Juni 2001 eine am 6./7. September 2001 aktualisierte Stellungnahme abgegeben, die zwar nur Wiederkäuerfette betrifft, generell aber dazu beigetragen hat, die Kenntnisse über die Verarbeitung tierischer Fette in Futtermitteln zu vertiefen.

Die Kommission muss zunächst die Konsequenzen dieser Stellungnahme für das Gemeinschaftsrecht prüfen, bevor sie sich zu den von dem Herrn Abgeordneten erwähnten nationalen Maßnahmen äußert.