92001E2575

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2575/01 von Bart Staes (Verts/ALE) an die Kommission. Koordinierung des Projekts Sensus.

Amtsblatt Nr. 093 E vom 18/04/2002 S. 0165 - 0166


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2575/01

von Bart Staes (Verts/ALE) an die Kommission

(21. September 2001)

Betrifft: Koordinierung des Projekts Sensus

In ihrer Antwort auf die Anfrage 1065/01(1) teilt die Kommission mit, dass der deutsche Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes, Christoph Klonowski, immer noch ihr Projekt Sensus leitet. Ein Münchner Gericht hatte den Betreffenden jedoch bereits am 20. Dezember 2000 wegen Urkundenfälschung verurteilt. Das Vorgehen der Kommission ist daher erstaunlich, um so mehr, als Klonowski sich gerade im Rahmen des Projekts Sensus des Betrugs schuldig gemacht hat.

Deshalb möchte ich der Kommission folgende Fragen stellen:

1. Koordiniert Stephen Bodenkamp alias Christoph Klonowski immer noch das Projekt Sensus der Kommission?

a) Falls ja, mit welcher Begründung hält die Kommission trotz Verurteilung wegen Fälschung eines Vertrags mit einem deutschen Technologieunternehmen im Rahmen des Projekts Sensus an dem Betreffenden als Projektkoordinator fest?

b) Falls nicht, wann wird der Betreffende seines Auftrags enthoben, und wer koordiniert anschließend das Projekt Sensus?

2. Wird die Kommission Stephan Bodenkamp alias Christoph Klonowski die Koordinierung des Projekts Sensus angesichts seiner Verurteilung durch ein Münchner Gericht wegen Fälschung eines Vertrags mit einem deutschen Technologieunternehmen im Rahmen des Projekts Sensus nachträglich entziehen? Falls nicht, weshalb vertraut die Kommission Stephan Bodenkamp alias Christoph Klonowski dennoch weiterhin die Koordinierung des Projekts Sensus an?

(1) ABl. C 364 E vom 20.12.2001, S. 39.

Antwort von Herrn Liikanen im Namen der Kommission

(7. November 2001)

Wie bei Forschungsprojekten üblich, wird das Projekt Sensus von einer Organisation und nicht von einer Person koordiniert. Koordinator des Projekts Sensus ist das Amt für Auslandsfragen (AfA), das zu diesem Zweck von der von dem Herrn Abgeordneten genannten Person vertreten wurde.

Die Kommission erwartet, dass die fragliche Person bei der Unterzeichnung künftiger Vertragsunterlagen betreffend das Projekt Sensus nicht mehr als Vertreter des AfA in Erscheinung tritt.

Weitere Auskünfte mag der Herr Abgeordnete den Antworten der Kommission auf seine schriftlichen und mündlichen Anfragen zum Projekt Sensus entnehmen (H-0629/01, H-O438/01 E-1082/01, E-1065/01, E-1066/01, E-0891/01, E-0892/01, E-0893/01, E-0894/01, P-0009/01).