92001E2517

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2517/01 von Konstantinos Hatzidakis (PPE-DE) an die Kommission. Übermäßige Schadstoffkonzentrationen in Wasserökosystemen in Griechenland.

Amtsblatt Nr. 134 E vom 06/06/2002 S. 0038 - 0039


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2517/01

von Konstantinos Hatzidakis (PPE-DE) an die Kommission

(14. September 2001)

Betrifft: Übermäßige Schadstoffkonzentrationen in Wasserökosystemen in Griechenland

Wie aus im Zeitraum von 1999 2000 durchgeführten Untersuchungen der Aristoteles-Universität Thessaloniki in 32 Wasserökosystemen Griechenlands hervorgeht, wurden in neun Seen (Volvi, Doirani, Mikri Prespa, Vistonis, Amvrakia, Zazari, Koronia, Kastoria, Ioannina) Schadstoffkonzentrationen oberhalb der von der Weltgesundheitsorganisation festgelegten Grenzwerte beobachtet.

1. Ist der Kommission diese Situation bekannt, und wie kann diesem Problem im Rahmen des Gemeinschaftsrechts begegnet werden?

2. Welche Gefahren für die Volksgesundheit gehen von den übermäßigen Schadstoffkonzentrationen in den Wasserökosystemen aus?

Antwort von Frau Wallström im Namen der Kommission

(29. Oktober 2001)

1. Die bei dieser Untersuchung griechischer Wasserökosysteme festgestellten Wasserqualitätsprobleme, die im Zusammenhang mit der Eutrophierung stehender Gewässer in Griechenland auftreten, sind der Kommission wohl bekannt. Die vorliegende Frage bezieht sich jedoch speziell auf giftige Algenarten (Blaualgen im Süßwasser), ein Problem, zu dem bisher noch wenige Informationen vorliegen. Gegenwärtig werden in mehrerern Mitgliedsstaaten Studien zur Auswirkung dieses Problems auf das Trinkwasser und auf Badegewässer durchgeführt.

Das Gemeinschaftsrecht befasst sich in mehreren Richtlinien mit Wasserqualitätsproblemen, so u. a. in der Richtlinie Oberflächenwasser für die Trinkwassergewinnung, in der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser und in der Nitratrichtlinie(1). Ziel dieser Richtlinien ist das Erreichen einer bestimmten Wasserqualität und die Eindämmung der insbesondere durch die Einleitung von Nähr- und Schadstoffen hervorgerufenen Gewässerverunreinigung.

Im derzeitigen Gemeinschaftsrecht sind jedoch keine konkreten Schadstoffgrenzwerte festgelegt, da zum Zeitpunkt der Annahme der Richtlinien zu diesem Problem noch keine Untersuchungen durchgeführt und entsprechende Messmethoden noch nicht entwickelt worden waren.

In diesem Sinne können die Vorschriften der genannten Richtlinien als Maßnahmen an der Quelle angesehen werden, da sie Phänomenen wie schlechter Wasserqualität und Eutrophierung vorbeugen sollen, die sich ja auch negativ auf die Umwelt auswirken, so z. B. durch das Auftreten sehr hoher Konzentrationen von Algentoxinen. Das Wachstum der Blaualgen wird vor allem durch Phosphor begünstigt, das hauptsächlich mit städtischem und industriellem Abwasser und durch die Landwirtschaft in die Gewässer gelangt.

Zur Zeit befindet sich die Kommission mit den griechischen Behörden im Gespräch bezüglich der Revision und Ausweitung empfindlicher Gebiete (gemäß der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser) und gefährdeter Gebiete (gemäß der Nitratrichtlinie). Eine Verbesserung in diesem Bereich würden zu strengeren Bestimmungen in gefährdeten Gebieten führen und wäre ein bedeutender Schritt zur Bekämpfung von Eutrophierung und Nitratproblemen im Oberflächenwasser und in Grundwasserkörpern. Durch die Verbesserung der Wasserqualität im Allgemeinen würde auch das Problem zu hoher Schadstoffkonzentrationen angegangen werden, die ja eine Folge der Eutrophierung sind.

Im Zuge des Fünften Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung (1998-2002) wurde bereits eine Initiative zur Errichtung eines europaweiten Netzwerks zum Thema Algentoxine gestartet. Zudem wurde ein Forschungsprojekt (Photox) zur Entwicklung einer neuen Technologie zum photokatalytischen Abbau von Blaualgen-Toxinen ins Leben gerufen. In diesem Rahmen könnte die Gemeinschaft, nach Erörterung des Problems auf europäischer Ebene und Überprüfung der Möglichkeiten bestehender und moderner Mess- und Filtertechnologien für Blaualgentoxine, Richtlinien für Maßnahmen bezüglich Schadstoffen in Wasserökosystemen aufstellen und, wenn nötig, Schadstoffgrenzwerte im zukünftigen Gemeinschaftrecht festlegen.

Hier sollte erwähnt werden, dass unter der Agrarumweltmaßnahme des Ländlichen Entwicklungsplans 2000-2006 für Griechenland (Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) und zur Änderung bzw. Aufhebung bestimmter Verordnungen(2)) spezifische Aktionen in einigen der Natura 2000-Gebieten von Nordgriechenland vorgesehen sind, u. a. auch für die Seen Vistonida und Koronia, wo mittels der Einführung extensiver Landbewirtschaftungssysteme eine Verbesserung der biologischen Vielfalt erreicht werden soll. Darüber hinaus wird diese Maßnahme auch positive Auswirkungen auf die Wasserqualität dieser Seen haben, da sie zur Reduzierung der durch die Landwirtschaft produzierten Schadstoffe beiträgt.

2. Die Volksgesundheit ist dann einem Risiko ausgesetzt, wenn die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegt Schadstoffgrenzwerte (d. h. 1 Mikrogramm(µg)/Microcystin pro Liter (/l)) überschritten werden. Microcystin ist ein Zelltoxin, das die Enzymaktivität schädigt. Beim Menschen werden vor allem Leberzellen in Mitleidenschaft gezogen. Wird der durchschnittliche Wasser-Tagesverbrauch nur durch Wasser gedeckt, dessen Microcystin-Anteil die oben erwähnten Grenzwerte überschreitet, dann könnte das zu akuten Vergiftungserscheinungen führen (Leberbluten). Beim Schwimmen in schadstoff- verseuchtem Wasser sind vor allem Kleinkinder und Kinder einem Risiko ausgesetzt.

Im Falle von zu hohen Schadstoffkonzentrationen sollten lokale Behörden Maßnahmen ergreifen, um das Risiko für die öffentliche Gesundheit zu minimieren (keine Nutzung als Trinkwasser, Unterrichtung der Öffentlichkeit, Warnschilder vor Ort, ständige Überwachung der Gewässerqualität, ).

Jedoch sollte auch erwähnt werden, dass das Auftreten des Algenblühens vom Typ Cyanobakterien nicht systematisch und unter allen Umständen zu hohen Schadstoffkonzentrationen führt, da nur bestimmte Arten Toxine produzieren. Andererseits ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht wirklich klar, inwieweit die Algen auch andere Schadstoffe mit einem bedeutenden Risiko für die öffentliche Gesundheit produzieren.

(1) Richtlinie 75/440/EWG des Rates vom 16. Juni 1975 über die Qualitätsanforderungen an Oberflächenwasser für die Trinkwassergewinnung in den Mitgliedstaaten, ABl. L 194 vom 25.7.1975. Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser, ABl. L 135 vom 30.5.1991Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen, ABl. L 375 vom 31.12.1991.

(2) ABl. L 160 vom 26.6.1999.