SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2420/01 von Baroness Sarah Ludford (ELDR) an die Kommission. Angabe der Mehrwertsteuer.
Amtsblatt Nr. 115 E vom 16/05/2002 S. 0078 - 0079
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2420/01 von Baroness Sarah Ludford (ELDR) an die Kommission (3. September 2001) Betrifft: Angabe der Mehrwertsteuer In einigen Mitgliedstaaten der EU ist es üblich, dass der angegebene Preis, zum Beispiel auf der Speisekarte in Restaurants und auf der Ware in Geschäften, keine Mehrwertsteuer enthält. Dies kann für Reisende und Besucher aus anderen Ländern verwirrend sein, da der zu bezahlende Preis nicht mit dem angegebenen Preis übereinstimmt. Kann die Kommission Auskunft darüber geben, ob es zur Zeit konkrete Vorschläge gibt, die die Mitgliedstaaten ermutigen sollen, ihre Vorschriften dahingehend zu ändern, dass der angegebene Preis die Mehrwertsteuer bereits enthält? Antwort von Herrn Byrne im Namen der Kommission (18. Oktober 2001) Im Interesse einer umfassenden Transparenz bei den von den Verbrauchern zu zahlenden Preisen sind bereits konkrete Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene beschlossen worden. So schreibt das Gemeinschaftsrecht EU-weit gemeinsame Grundstandards für die Preisangabe vor. Das wichtigste neuere Beispiel hierfür ist die Richtlinie 98/6/EG des Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse(1) Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, diese Richtlinie bis März 2000 umzusetzen. Der vollständige Wortlaut der Richtlinie ist abrufbar auf: http://europa.eu.int/comm/consumers/policy/developments/pric_indi/index_en.html Die Mehrwertsteuer ist bei der Definition des Verkaufspreises bzw. des Preises je Maßeinheit in Artikel 2 (a) und (b) der Richtlinie 98/6/EG ausdrücklich im Endpreis eingeschlossen. In Artikel 4 Absatz 1 enthält die Richtlinie die allgemeine Verpflichtung, den Verkaufspreis und den Preis je Maßeinheit unmissverständlich anzugeben. Dabei sind nur begrenzte bzw. fakultative Ausnahmeregelungen zulässig, die in keinem Falle vorsehen, dass die Mehrwertsteuer in diesen Preisangaben nicht enthalten ist. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die oben genannten Bestimmungen ordnungsgemäß umzusetzen. (1) ABl. L 80 vom 18.3.1998.