SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2169/01 von Jonas Sjöstedt (GUE/NGL) an die Kommission. Interreg-Projekt und freier Wettbewerb.
Amtsblatt Nr. 081 E vom 04/04/2002 S. 0124 - 0125
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2169/01 von Jonas Sjöstedt (GUE/NGL) an die Kommission (19. Juli 2001) Betrifft: Interreg-Projekt und freier Wettbewerb Der dänische Fernsehsender TV2 (privat und durch Reklame finanziert) sowie der schwedische Sender Sydnytt betreiben eine Satellitenverbindung, um rasch TV-Sendungen zwischen Kopenhagen und Malmö übertragen zu können. Dieses Projekt wurde im Rahmen des Interreg-Programms von der EU unterstützt und erhielt 12,5 Mio. SEK von insgesamt 25 Mio. SEK Gesamtkosten. Dies hat böses Blut bei dem konkurrierenden Fernsehsender TV4 Öresund gegeben, der nämlich der Auffassung ist, dass dadurch der Wettbewerb verzerrt wird, weil die Qualität des lokalen Nachrichtenmaterials des Senders Sydnytt auf diese Weise verbessert wird, was im Hinblick auf die digitale Entwicklung immer wichtiger wird. Ist die Kommission der Auffassung, dass dieses Projekt daher vereinbar ist mit ihren Bemühungen um die Schaffung einer Europäischen Union, in der keinerlei Wettbewerbsverzerrungen zulässig sind? Antwort von Herrn Barnier im Namen der Kommission (17. September 2001) Die Gemeinschaftsinitiative Interreg wird wie alle Strukturfondsprogramme dezentral verwaltet. Zu finanzierende Projekte werden von einem aus Vertretern der lokalen Partner bestehenden Ausschuss ausgewählt. Alle ausgewählten Projekte müssen vertragskonform sein, u.a. in Bezug auf die Wettbewerbsregeln und die für staatliche Beihilfen geltenden Bestimmungen. Für die Gewährleistung dieser Konformität sind die zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaates verantwortlich. Auf der Basis der verfügbaren Informationen hat die Kommission keinen Grund zu der Annahme, dass das Projekt nicht den Wettbewerbsvorschriften entspricht. Die Tatsache, dass ein privates Unternehmen öffentliche Gelder erhält, ist für sich allein genommen kein Indiz für einen Verstoß, sofern eine solche Beihilfe innerhalb der in den gemeinschaftlichen Wettbewerbsvorschriften festgelegten Grenzen liegt. Die Kommission wird weitere Informationen, die der Herr Abgeordnete oder das betroffene Unternehmen möglicherweise liefern wollen, sorgfältig prüfen.