92001E2123

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2123/01 von Mihail Papayannakis (GUE/NGL) an die Kommission. Übernahme des Gemeinschaftsrechts in das Recht der Mitgliedstaaten.

Amtsblatt Nr. 364 E vom 20/12/2001 S. 0247 - 0248


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2123/01

von Mihail Papayannakis (GUE/NGL) an die Kommission

(13. Juli 2001)

Betrifft: Übernahme des Gemeinschaftsrechts in das Recht der Mitgliedstaaten

Dem alle sechs Monate von der Kommission veröffentlichten Anzeiger der Fortschritte zufolge gibt es beträchtliche Verzögerungen bei der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten. 11 % des verabschiedeten Gemeinschaftsrechts wurde nämlich nicht in nationales Recht der Mitgliedstaaten innerhalb der vorgesehenen Fristen umgesetzt, während lediglich drei Mitgliedstaaten (Schweden, Dänemark und Finnland) die auf dem Gipfeltreffen in Lissabon übernommene Verpflichtung zur Umsetzung von 98,5 % des Gemeinschaftsrechts in ihr nationales Recht bis zum Jahre 2002 einzuhalten scheinen. Auf der Grundlage der Erklärungen des Kommissionsmitgliedes Bolkestein laufen - in steigender Reihenfolge - Griechenland, Frankreich, Irland, das Vereinigte Königreich, Österreich und Deutschland Gefahr, das Ziel der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts bis März 2002 nicht zu erreichen.

Angesichts dieser Tatbestände wird die Kommission um Mitteilung ersucht, ob sie das Vorgehen Portugals für wirksam hält, eine ausschließlich für die Übernahme des Gemeinschaftsrechts in sein nationales Recht verantwortliche Person zu benennen, und ob sie beabsichtigt, auch den anderen Mitgliedstaaten vorzuschlagen, ähnliche Schritte einzuleiten, um die Verwirklichung des auf dem Gipfel in Lissabon beschlossenen Zieles zu erreichen.

Antwort von Herrn Bolkestein im Namen der Kommission

(17. September 2001)

Die Mitgliedstaaten können entscheiden, wie sie bei der Organisation der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in innerstaatliches Recht vorgehen. Einige Mitgliedstaaten, wie beispielsweise Portugal, Schweden und Luxemburg, haben so genannte Umsetzungskoordinatoren ernannt, die dafür sorgen sollen, dass das Gemeinschaftsrecht rechtzeitig umgesetzt wird. Die im Binnenmarktanzeiger vom Mai 2001 veröffentlichten Ergebnisse zeigen, dass diese Mitgliedstaaten ihr Umsetzungsdefizit erfolgreich verringern konnten.

Schweden hat mit 0,5 % das niedrigste Umsetzungsdefizit aller Mitgliedstaaten. Luxemburg und Portugal mit einem Defizit von 2 % bzw. 2,7 % konnten seit Ernennung ihres Umsetzungskoordinators vier Plätze in der Rangliste gutmachen.

Die Kommission befürwortet den Austausch bester Verfahren im Bereich der Umsetzung, wie beispielsweise die Ernennung eines Umsetzungskoordinators und/oder eine regelmäßige Berichterstattung an die nationalen Parlamente, insbesondere durch den Beratenden Ausschuss für den Binnenmarkt. Sie erwartet von den Mitgliedstaaten, dass sie diese Erfahrungen in ihre Bemühungen miteinbeziehen, damit sie das vom Europäischen Rat gesetzte Ziel von 1,5 % bis zum Frühjahr 2002 erreichen.