92001E1944

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1944/01 von Raimon Obiols i Germà (PSE) an die Kommission. Nahrungsmittelhilfe für die Flüchtlingslager in der Westsahara.

Amtsblatt Nr. 093 E vom 18/04/2002 S. 0039 - 0040


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1944/01

von Raimon Obiols i Germà (PSE) an die Kommission

(3. Juli 2001)

Betrifft: Nahrungsmittelhilfe für die Flüchtlingslager in der Westsahara

Laut einer am 8. Juni 2001 veröffentlichten Pressemitteilung haben der Hohe Flüchtlingskommissar und das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen internationale Geber aufgerufen, sich an der Hilfe für die über 155 000 Flüchtlinge zu beteiligen, die seit 1976 unter äußerst schwierigen Bedingungen in den Flüchtlingslagern von Tindouf im Südosten Algeriens leben.

Laut Angaben der UN-Einrichtungen sind die Lieferungen in den letzten Monaten schrittweise zurückgegangen, so dass die vorhandenen Vorräte nur noch höchstens zwei Monate ausreichen, um den dringendsten Bedarf der Flüchtlinge zu decken, und sich die Situation im September dramatisch zuspitzen wird, wenn keine neuen Lieferungen eingehen.

Hat die Kommission auf den Aufruf der UN-Einrichtungen reagiert? Wie kann die Kommission zu einer Verbesserung der gegenwärtigen Situation beitragen? Hat sich die Kommission an die Mitgliedstaaten gewandt, um sie aufzufordern, Soforthilfe zu leisten?

Antwort von Herrn Nielson im Namen der Kommission

(12. September 2001)

Der Kommission ist die besorgniserregende Lage der saharauischen Flüchtlinge bekannt. Über das Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) hat die Kommission proaktive Schritte eingeleitet, um die Auswirkungen der Krise zu lindern.

Nach Abstimmung zwischen ECHO, dem Welternährungsprogramm und dem Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) hat die Kommission am 3. Mai 2001 einen Beschluss über eine Soforthilfe von 3,77 Millionen EUR zur Bereitstellung von Grundnahrungsmitteln und zur Schaffung eines Vorratslagers für drei Monate gefasst. Die ersten im Rahmen dieses Beschlusses finanzierten Nahrungsmittel sind bereits in den Lagern eingetroffen. Angesichts der schwierigen Lage wurde auch einer der im Jahr 2000 von ECHO geschlossenen Verträge geändert und so die Liefermenge an Gerste erhöht. ECHO erstellt zur Zeit einen Gesamtplan mit einem Finanzvolumen von 11,8 Millionen EUR, von denen fast 80 % für Nahrungsmittelhilfe bestimmt sind, da in diesem Bereich der größte Mangel herrscht. Dieser Gesamtplan wurde dem Ausschuss für Nahrungsmittelhilfe am 5. Juli 2001 vorgelegt und von diesem einstimmig genehmigt. Die Kommission fasste am 20. Juli 2001 einen Beschluss, mit dem der Gesamtplan genehmigt wurde. Die Verträge wurden den Partnern von ECHO in der ersten Augusthälfte zugesandt.

Mit dem Gesamtplan 2001 beläuft sich die gesamte von ECHO finanzierte Hilfe zugunsten der saharauischen Flüchtlinge in den Jahren 2000 und 2001 auf fast 30 Millionen EUR; dies bedeutet im Vergleich zu der im Zeitraum 1995-1999 gewährten durchschnittlichen Hilfe einen Anstieg von nahezu 50 %.

Die Westsahara ist eine in Vergessenheit geratene Krisenregion und leidet unter der Gebermüdigkeit. Das fehlende Engagement der UN-Organisationen kann durch Haushaltsmittel der Gemeinschaft trotz aller Bemühungen allein leider nicht ausgeglichen werden.

Daher hat ECHO sowohl im Rahmen einer Mission als auch auf offiziellen Tagungen versucht, die Mitgliedstaaten für die Lage in der Westsahara zu sensibilisieren. So wurde den Mitgliedern des Ausschusses für Nahrungsmittelhilfe auf seiner Tagung in Schweden vor kurzem ein Dokument vorgelegt, in dem die Westsahara als eine in Vergessenheit geratene Krisenregion dargestellt wurde, die mehr bilaterale Hilfe benötigt.

Die Frage der Westsahara wurde auch auf einer hochrangigen Tagung von Vertretern von ECHO und des UNHCR am 21. Juni 2001 in Brüssel erörtert. Zudem hat das für Außenbeziehungen zuständige Kommissionsmitglied bei einem Besuch in Marokko am 18. Juni 2001 den Konflikt auf höchster Ebene zur Sprache gebracht.

Es ist auch darauf hinzuweisen, dass aufgrund der schon lange bestehenden Abhängigkeit der saharauischen Flüchtlinge von Außenhilfe, dem immer wieder auftretenden Mangel an Nahrungsmitteln und der Unausgewogenheit der Ernährung bei den Flüchtlingen schwere Gesundheitsprobleme (Anämien, Wachstumsverzögerungen usw.) aufgetreten sind. Deshalb wurde beschlossen, im Rahmen der Gesamtpläne von ECHO den größten Teil der Hilfe in Form von Ergänzungsnahrung (wie Milchpulver und Fisch) zu gewähren und gleichzeitig Grundnahrungsmittel wie Gerste weiter zu finanzieren.