92001E1891

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1891/01 von Ioannis Marínos (PPE-DE) an die Kommission. Verfolgung der griechischen Minderheit in Albanien und Tätigkeit albanischer Extremisten in Griechenland.

Amtsblatt Nr. 040 E vom 14/02/2002 S. 0132 - 0132


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1891/01

von Ioannis Marínos (PPE-DE) an die Kommission

(27. Juni 2001)

Betrifft: Verfolgung der griechischen Minderheit in Albanien und Tätigkeit albanischer Extremisten in Griechenland

Nach einem Korrespondentenbericht der Athener Nachrichtenagentur aus Gjirokastër hat der ehemalige albanische Ministerpräsident Fatos Nanos in offiziellen Erklärungen vom 29. Mai 2001 den Führer der größten Oppositionspartei, Sali Berisha, wegen seines harten Vorgehens als Präsident des Landes gegenüber der im nördlichen Teil lebenden griechischen Minderheit verurteilt. Fatos Nanos erklärte zum Beispiel, als Berisha die Griechen in Albanien ins Gefängnis schickte, teilte ich mit ihnen Zigarren in den Gefängniszellen. In seinen Erklärungen schätzte er den Devisenzustrom in das Land aufgrund der Beschäftigung von Hunderttausenden von Albanern in Griechenland auf eine Millionen Dollar.

Die in der FYROM erscheinende Wochenzeitung Zoum berichtete am 25.5.2001, dass ein massives Vorgehen albanischer Extremisten in Griechenland bevorsteht, die bereits eine Armee mit der Bezeichnung Befreiungsarmee Tsamouria gegründet hätten. Unter Berufung auf Geheimdienstquellen berichtet die Zeitung, dass Anfang des Jahres in der Schweiz (wo die meisten Führer der extremistischen Organisationen der Albaner leben) ein umfassender Aktionsplan ausgearbeitet worden ist, der die Annexion von griechischem Territorium an Großalbanien anstrebt.

Wie beurteilt die Kommission die Informationen über eine mögliche Aufnahme terroristischer Aktivitäten auf dem Territorium eines Unionsmitgliedstaates? Über welche Informationen verfügt die Kommission darüber, dass - selbst nach den Erklärungen des ehemaligen Ministerpräsidenten Albaniens - die starke griechische Minderheit verfolgt worden ist, die zudem über Jahrzehnte von dem totalitären kommunistischem Hoxha-Regime unterdrückt worden ist? Prüft die Kommission die Verknüpfung der Wirtschaftshilfe der Union für das Land mit der Achtung der Menschenrechte des albanischen Volkes und der im Land lebenden ethnischen Minderheiten?

Antwort von Herrn Patten im Namen der Kommission

(1. August 2001)

Der Kommission ist nichts darüber bekannt, dass albanische Extremisten in Griechenland möglicherweise terroristische Anschläge verüben könnten.

Im Albanien der Hoxha-Ära waren Repressionen leider weit verbreitet, und gewiss waren auch Vertreter der griechischen Minderheit davon betroffen. Seit 1991 hat sich die Lage jedoch verändert. Heute ist Albanien Unterzeichnerstaat der Europäischen Konvention über den Schutz nationaler Minderheiten und nimmt in Minoritätenfragen im Allgemeinen eine konstruktive Haltung ein. Es erkennt die Existenz einer großen griechischen Minderheit an und ist bemüht, sich in Gesetzgebung und Praxis internationalen Standards anzugleichen. Bei den Debatten im Rahmen der Lenkungsgruppe auf hoher Ebene zwischen der Union und Albanien im Mai 2001 bekräftigte die albanische Regierung ihre Absicht, den gesetzlichen Rahmen für den Schutz von Minderheiten nach und nach zu vervollständigen und das Konzept der Minderheitenzonen aufzuheben. Mit diesen Maßnahmen wird zu einer Verbesserung des Minderheitenschutzes in Albanien beigetragen.

Die Gemeinschaftshilfe für Albanien war und ist an die Einhaltung wesentlicher politischer Kriterien wie Menschenrechte und Minderheitenschutz geknüpft. Die Entwicklungen in diesen brisanten Bereichen werden von der Kommission genauestens beobachtet.