92001E1889

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1889/01 von Ioannis Marínos (PPE-DE) an die Kommission. Beitritt neuer Länder zur Union.

Amtsblatt Nr. 364 E vom 20/12/2001 S. 0220 - 0221


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1889/01

von Ioannis Marínos (PPE-DE) an die Kommission

(27. Juni 2001)

Betrifft: Beitritt neuer Länder zur Union

Laut der luxuriösen Broschüre Facts About Turkey, die von der Türkischen Nachrichtenagentur herausgegeben und kürzlich an alle Europaabgeordneten verteilt worden ist, liegt das türkische Staatsgebiet zu 97 % in Asien und zu 3 % in Europa (Region Ostthrakien). Ein ähnlicher Fall ist Russland, obgleich hier der Anteil des auf dem europäischen Kontinent liegenden Staatsgebiets weit über 3 % beträgt und sich bis zum Ural erstreckt. Die Türkei ist seit Dezember 1999 Beitrittskandidat, obwohl nur ein sehr kleiner Teil ihres Staatsgebiets zu Europa gehört. Russland, ein Land mit einem riesigen Markt und unerschöpflichen natürlichen Ressourcen, hat diesen Status noch nicht erreicht, weil es keinen entsprechenden Antrag gestellt hat.

An die Kommission wird die Frage gerichtet, ob ein eventuelles Beitrittsersuchen dieses Landes in ferner Zukunft eine Ausdehnung der geographischen Grenzen der Union bis zum Fernern Osten und folglich eine Nachbarschaft mit Ländern wie China und Japan bedeuten würde. Könnte man (sofern die Kopenhagener Kriterien erfuellt werden) einen Pilotbeitritt von Regionen wie z.B. des europäischen Russlands oder von Ostthrakien (europäische Türkei) ins Auge fassen, die eindeutig zu Europa gehören und einen weitaus höheren wirtschaftlichen Entwicklungsstand als die übrigen Regionen der Länder, zu denen sie gehören, aufweisen?

Wie beurteilt die Kommission schließlich die Zweckmäßigkeit der Ausarbeitung einer Studie über eine derartige Entwicklung, die zu einer Einbeziehung von Regionen dieser Länder in die europäischen Strukturen führen könnte, so dass die unangenehme Situation vermieden würde, dass die EU die Lasten des wirtschaftlichen Konvergenz unterentwickelter und weit entfernt liegender Regionen zu tragen hätte, die darüber hinaus zu geographischen Gebieten außerhalb Europas gehören?

Antwort von Herrn Verheugen im Namen der Kommission

(31. Juli 2001)

Dass die Türkei als europäischer Staat Mitglied der Gemeinschaft werden kann, wurde im Rahmen des am 12. September 1963 unterzeichneten Assoziationsabkommens zwischen der Gemeinschaft und der Türkei (Artikel 28) festgelegt, das nach seiner Ratifikation durch alle Unterzeichner und nach Maßgabe der jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften am 1. Dezember 1964 in Kraft getreten ist.

Die Russische Föderation hat nicht erkennen lassen, dass sie der Union beizutreten beabsichtigt. Die Beziehungen zwischen der Union und Russland basieren auf dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen Union-Russland, das am 1. Dezember 1997 in Kraft getreten ist. Es zielt unter anderem darauf ab, der schrittweisen Integration Russlands und einer stärker ausgedehnten Zusammenarbeit in Europa einen angemessenen Rahmen zu bieten.

In den Verträgen ist jedoch nicht die Möglichkeit vorgesehen, dass Regionen souveräner Drittstaaten der Union beitreten. Daher beabsichtigt die Kommission nicht, eine Studie über diese Eventualität durchzuführen.