SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1844/01 von W.G. van Velzen (PPE-DE) an die Kommission. Europäische Norm für die von Mobiltelefonen ausgehende Strahlung.
Amtsblatt Nr. 364 E vom 20/12/2001 S. 0215 - 0216
SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1844/01 von W.G. van Velzen (PPE-DE) an die Kommission (19. Juni 2001) Betrifft: Europäische Norm für die von Mobiltelefonen ausgehende Strahlung Das Financiele Dagblad vom 6. Juni 2001 enthält einen Beitrag über strahlungsarme Mobiltelefone. Auch die Financial Times vom 9. Juni 2001 berichtet über eine neue Untersuchung über den Zusammenhang zwischen Gehirnschäden und Mobiltelefonen. Die explosive Zunahme des Verschickens und Empfangens von SMS-Nachrichten, insbesondere durch Jugendliche, kann durchaus eine neue Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen. Die Bereitstellung strahlungsarmer Mobiltelefone könnte laut Bericht des Financiele Dagblad einen Beitrag zur Verhinderung dieser Probleme leisten. In der Mitteilung der Kommission über die Einführung von Mobilkommunikationssystemen der dritten Generation in der Europäischen Union: Aktueller Stand und weiteres Vorgehen(1) wird auf eine europäische Norm für die Strahlung von Mobiltelefonen verwiesen. Wie weit sind die Vorbereitungen für diese europäische Strahlungsnorm gediehen? Magcom, ein norwegischer Hersteller von Mobiltelefonen, hat ein Magnesium-Telefon entwickelt, das ein Strahlungsniveau von 0,005 W/Kg hat, die meisten gängigen Mobiltelefone hingegen von rund 1 W/Kg. Hat die Europäische Kommission Kenntnis von den Entwicklungen durch Magcom, was die niedrige Strahlung von Mobiltelefonen angeht, und teilt die Kommission die Auffassung, dass es sinnvoll wäre, dieses niedrige Strahlungsniveau von 0,005 W/Kg als Ausgangspunkt für Mobiltelefone zu nehmen, die in der Europäischen Union hergestellt oder in die Europäische Union eingeführt werden? Hält die Kommission es für sinnvoll, in der Europäischen Union Rechtsvorschriften zu erlassen, die die Verkäufer von Mobiltelefonen verpflichten, das Strahlungsniveau ihrer Telefone, beispielsweise ausgedrückt in der Einheit SAR (Specific Absorption Rates), auf dem betreffenden Gerät anzugeben, und falls ja, wann wird die Kommission Vorschläge für solche Vorschriften unterbreiten? (1) KOM(2001) 141. Antwort von Herrn Liikanen im Namen der Kommission (26. Juli 2001) Die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für Funkprodukte im Allgemeinen und für Mobiltelefone im Besonderen verpflichten die Hersteller zur Gewährleistung der Produktsicherheit. Insbesondere Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität(1) (die RTTE-Richtlinie) schreibt vor, dass die Hersteller dafür sorgen müssen, dass ihre Erzeugnisse die Gesundheit nicht gefährden, wenn sie für den vom Hersteller vorgesehenen Zweck installiert sind. Die Kommission hat die europäischen Normungsorganisationen beauftragt, harmonisierte, im Rahmen dieser Richtlinie anerkannte Normen zu entwickeln. Der ursprüngliche Normungsauftrag stammt aus dem Jahr 1993 und wurde kürzlich erneuert. Mit diesem überarbeiteten Normungsauftrag sollte gewährleistet werden, dass sich diese Normen an dem aktuellsten Stand von Wissenschaft und Technik orientieren. Die Normen für Mobiltelefone wurden im Januar 2001 angenommen und im Juli 2001 vom CENELEC ratifiziert. Die Verweise werden in Kürze im Amtsblatt veröffentlicht. Nach der RTTE-Richtlinie wird bei Produkten, die harmonisierten, im Auftrag der Kommission ausgearbeiteten Normen entsprechen, davon ausgegangen, dass sie sicher sind. Auch hat die Gemeinschaft eine weitere Orientierungshilfe zur Einhaltung der Sicherheitsanforderungen gegeben. Am 12. Juli 1999 nahm der Rat die Empfehlung 1999/519/EG(2) an die Mitgliedstaaten an, nach der die Grenzwerte für die Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern von 0 Hertz (Hz) bis 300 Gigahertz (GHz) betragen. Durch die uneingeschränkte Einhaltung der in der Empfehlung aufgeführten Basisgrenzwerte und Referenzwerte wird den Benutzern ein hoher Schutz vor akuten und langfristigen Auswirkungen der von solchen Einrichtungen ausgehenden nicht-ionisierenden Strahlung gewährleistet. Die empfohlenen Grenzwerte beinhalten einen Sicherheitsfaktor von 50, damit etwaige Langzeitwirkungen im gesamten Frequenzspektrum abgedeckt werden. Die von CENELEC entwickelten europäischen Normen werden die Übereinstimmung der in den Verkehr gebrachten Geräte mit der Empfehlung des Rates gewährleisten. Die Kommission verfolgt aufmerksam die Forschungsarbeiten in diesem Bereich; ihr sind auch die von dem Herrn Abgeordneten angeführten Artikel bekannt. Laut dem Artikel von Professor Pieper im Financiele Dagblad vom 6. Juni ist es technisch möglich, die Exposition auf 0,005 W/kg zu reduzieren, allerdings gibt er nicht an, ob es Hinweise darauf gibt, dass der derzeit angewendete Grenzwert von 2W/kg gesundheitsgefährdend ist (in den USA gilt der Grenzwert von 1,6 W/kg). Laut Briefing Note Nr. 05/2001 des Europäischen Parlaments über elektromagnetische Felder und Gesundheit werden die Benutzer von derzeit vertriebenen Mobiltelefonen unter Worst-Case-Bedingungen Belastungen zwischen 0,22 und 1,27 W/kg ausgesetzt, d.h. durchschnittlich werden die akzeptierten Sicherheitswerte um den Faktor 2 unterschritten. Zudem ist bei Mobiltelefonen die Tendenz festzustellen, dass zur Einsparung von Batterieleistung auf dem niedrigsten, zur Aufrechterhaltung der Verbindung erforderlichen Niveau gesendet wird. Aus den Forschungsarbeiten, die der Kommission bekannt sind, lassen sich bislang noch keine klaren Schlussfolgerungen ziehen. Aus diesem Grund hat die Kommission ihren Wissenschaftlichen Ausschuss Toxizität, Ökotoxizität und Umwelt (SCTEE) gebeten, seine im Juni 1998 veröffentlichte Stellungnahme zu Gesundheitsrisiken, die von elektromagnetischen Feldern ausgehen, unter Berücksichtigung neuer technologischer Entwicklungen und Expositionsbedingungen, auf deren Grundlage die Empfehlung entstand, zu aktualisieren. Die aktualisierte Fassung wird im Laufe des Herbst 2001 veröffentlicht. Dann wird die Kommission prüfen, ob weiterer Handlungsbedarf besteht. Die Kommission begrüßt die Tatsache, dass die Hersteller auf freiwilliger Basis die Verbraucher mehr und mehr über derartige Werte informieren, auch, dass Verbraucherorganisationen regelmäßig Mobiltelefone testen und unabhängige Informationen bereitstellen. Die Mitglieder des Forums der Hersteller von Mobiltelefonen haben außerdem angekündigt, dass für alle neuen Telefone, die ab dem 1. Oktober auf den Markt kommen, der SAR-Wert angegeben wird, dessen Messung auf der Grundlage des von CENELEC verabschiedeten Verfahrens erfolgt. Daher beabsichtigt die Kommission zurzeit nicht, die Hersteller dazu zu verpflichten, die Verbraucher über die Spezifische Absorptionsrate (SAR) zu informieren. Die Kommission wird die Angelegenheit weiterhin aufmerksam verfolgen. Es sei noch darauf hingewiesen, dass neben der Konsultierung zu den Forschungsergebnissen unabhängige Forschungsarbeiten über die gesundheitlichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder durchgeführt werden, und zwar über das Fünfte Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung und insbesondere sein thematisches Programm Lebensqualität. (1) ABl. L 91 vom 7.4.1999. (2) ABl. L 199 vom 30.7.1999.