SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1789/01 von Jaime Valdivielso de Cué (PPE-DE) an die Kommission. Verbraucherschutz.
Amtsblatt Nr. 081 E vom 04/04/2002 S. 0059 - 0060
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1789/01 von Jaime Valdivielso de Cué (PPE-DE) an die Kommission (19. Juni 2001) Betrifft: Verbraucherschutz Die Kommission hat in jüngster Zeit verschiedene Studien über die Höhe der Gebühren für kleine Überweisungen zwischen Ländern innerhalb der Europäischen Union durchgeführt. Die Ergebnisse sind klar: Für diese Transaktionen werden im Schnitt 17 % Gebühren berechnet, d.h. zehnmal mehr als für inländische Überweisungen. Welche Abhilfemaßnahmen gedenkt die Kommission binnen welcher Frist zu ergreifen? Wann werden die Gebühren für Überweisungen innerhalb der Länder der WWU den inländischen Gebühren angeglichen? Antwort von Herrn Bolkestein im Namen der Kommission (20. September 2001) Der Herr Abgeordnete weist zu Recht darauf hin, dass frühere, jüngere und laufende Studien keine wesentliche Senkung der Bankgebühren für kleine grenzübergreifende Überweisungen erkennen lassen. Es ist ein politisches Ziel der Kommission, eine Angleichung der Gebühren für grenzübergreifende und inländische Überweisungen zu erreichen. Dies wurde von der Kommission bei zahlreichen Gelegenheiten wiederholt, wie z.B. in der Mitteilung über den Massenzahlungsverkehr im Binnenmarkt vom Januar 2000, in der Antwort der für Binnenmarkt, Besteuerung und Zollunion zuständigen Kommissionsdienststellen auf den Peijs-Bericht im Parlament vom 26. Oktober 2000, in der Konferenz des Runden Tischs der Kommission zur Schaffung eines einheitlichen Zahlungsraums vom 9. November 2000 sowie im Bericht über die Vorbereitungen auf die Einführung von Euro-Banknoten und Münzen ab 3. April 2001. Die Kommission war immer fest überzeugt, dass die Festlegung von Gebühren und Kommissionen dem Wettbewerb und den Marktkräften überlassen bleiben sollten und dass das europäische Recht nicht der Preisregulierung dienen sollte. Die Kommission hat das Bankgewerbe daher seit mehr als einem Jahrzehnt gedrängt, die notwendigen Investitionen für effiziente und automatisierte (und folglich billigere) grenzübergreifende Zahlungssysteme zu tätigen. Die Kommission räumt ein, dass die Banken Anstrengungen unternommen haben, um ihren Kunden billigere grenzübergreifende Zahlungen zu ermöglichen, insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung der Internationalen Kontonummer (International Bank Account Number IBAN) und der internationalen Bankleitzahl (Bank Identifier Code BIC). Da jedoch alle früheren nichtlegislativen Initiativen zur Senkung der Gebühren für grenzübergreifende Zahlungen praktisch wirkungslos geblieben sind, hat die Kommission am 25. Juli 2001 einen Vorschlag für eine Verordnung über Gebühren für grenzüberschreitende Zahlungen verabschiedet(1). Durch die geplante Verordnung sollen die Gebühren für grenzübergreifende Zahlungen bis zu 50.000 gesenkt werden, so dass die Gebühren bis 1. Januar 2002 (für elektronische Zahlungsvorgänge) bzw. 1. Januar 2003 (für grenzübergreifende Überweisungen und Schecks) an die Gebühren für entsprechende Zahlungen auf einzelstaatlicher Ebene angeglichen würden. Der Kommission ist bekannt, dass es für die Kreditinstitute verschiedene externe kostspielige Hindernisse und Verpflichtungen gibt, die derzeit zumindest teilweise der Grund für die vorhandenen unterschiedlichen Gebühren sind. Die geplante Verordnung enthält Maßnahmen zur Beseitigung dieser Hindernisse. (1) KOM(2001) 439 endg.