92001E1751

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1751/01 von Carlos Ripoll y Martínez de Bedoya (PPE-DE) an die Kommission. Beihilfen für Trockenfrüchte.

Amtsblatt Nr. 364 E vom 20/12/2001 S. 0195 - 0196


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1751/01

von Carlos Ripoll y Martínez de Bedoya (PPE-DE) an die Kommission

(15. Juni 2001)

Betrifft: Beihilfen für Trockenfrüchte

Auf der Insel Mallorca hat der Agrarsektor sehr wenig Anteil an der Wirtschaftstätigkeit. Dennoch ist die Landwirtschaft ein wesentliches Element sowohl in der Sozialstruktur als auch in der Raumordnungspolitik und im Umweltschutz.

Im Agrarsektor auf Mallorca haben die Trockenfrüchte den größten Anteil an der Produktion. Die Reduzierung oder Einstellung der Beihilfen seitens der EU würde deshalb einen harten Schlag für den sozialen Zusammenhalt bedeuten, da praktisch die gesamte landwirtschaftliche Tätigkeit eingestellt würde und die landwirtschaftlichen Betriebe aufgegeben würden.

1. Welche Politik betreibt die Kommission im Hinblick auf die Trockenfrüchte?

2. Wird die Politik der Beihilfen für die Trockenfrüchte fortgesetzt?

3. Wird die Kommission bei den möglichen Beihilfen je nach der Auswirkung auf die soziale Struktur in den Regionen entscheiden?

Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission

(30. Juli 2001)

1. Die Politik der Kommission in Bezug auf Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Pistazien und Johannisbrot) ist seit 1989 darauf ausgerichtet, diesen Sektor mit Hilfe spezieller, zum Teil befristeter Maßnahmen zu fördern. So wurden diesem zehn Jahre lang gemäß Titel IIa der Verordnung (EWG) Nr. 1035/72 des Rates vom 18. Mai 1972 über eine gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse(1) Sonderbeihilfen für die Ausarbeitung und Durchführung von Plänen zur Verbesserung der Qualität und der Vermarktung gewährt. Diese Maßnahme diente im Wesentlichen der Verbesserung von Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit.

Von 1997 bis 2000 wurde eine zeitlich befristete Pauschalbeihilfe für Haselnüsse gewährt.

2. Die Gemeinschaftsausgaben betrugen im Zeitraum 1990 bis 2000 über 800 Mio. EUR. Für noch laufende Verbesserungspläne sind bis 2006 weitere Ausgaben in Höhe von fast 200 Mio. EUR vorgesehen. Außerdem hatten Erzeugerorganisationen, deren Verbesserungspläne 1990 genehmigt worden sind, die Möglichkeit, eine Verlängerung der Finanzierung dieser Pläne für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr zu beantragen.

Allerdings war von Anfang an vorgesehen, diese Sonderbeihilfen zeitlich befristet und degressiv zu gewähren, um die finanzielle Verantwortung auf die Erzeuger zu verlagern. Da die Verlängerung von Verbesserungsplänen zwecks wirtschaftlicher Unterstützung des Sektors nach Auffassung der Kommission nicht das geeignetste Mittel ist, muss, um dieses Ziel zu erreichen, eine umfassendere Lösung gefunden werden.

Wie alle anderen Erzeugnisse des Sektors Obst und Gemüse können auch Schalenfrüchte im Rahmen der Betriebsfondsregelung gemäß Verordnung (EG) Nr. 2200/96 des Rates vom 28. Oktober 1996 über die gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse(2) gefördert werden. Nach dieser Regelung wird die Erzeugung von Obst und Gemüse, das über Erzeugerorganisationen vermarktet wird, finanziell unterstützt.

3. In Anbetracht der ökologischen und sozialen Bedeutung der Schalenfrüchteerzeugung haben die Mitgliedstaaten außerdem die Möglichkeit, diese in ihre Entwicklungspläne für den ländlichen Raum, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 vom 17. Mai 1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL)(3) erstellt werden, aufzunehmen.

(1) ABl. L 118 vom 20.5.1972.

(2) ABl. L 297 vom 21.11.1996.

(3) ABl. L 160 vom 26.6.1999.