SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1599/01 von Christos Zacharakis (PPE-DE) an die Kommission. Verurteilung der Türkei durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Amtsblatt Nr. 350 E vom 11/12/2001 S. 0198 - 0199
SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1599/01 von Christos Zacharakis (PPE-DE) an die Kommission (21. Mai 2001) Betrifft: Verurteilung der Türkei durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte In seinem Urteil vom 10. Mai 2001 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Türkei wegen wiederholter schwerer Verstöße gegen die Menschenrechte auf Zypern seit 1974 und gab damit der diesbezüglichen Klage der Republik Zypern statt. Die türkische Regierung beeilte sich allerdings zu erklären, sie werde das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht zur Kenntnis nehmen, obgleich sie dessen Gerichtsbarkeit im Jahr 1990 formal anerkannt hat. Zudem hat sie in der Vergangenheit bereits ein entsprechendes, 1996 ergangenes Urteil des Gerichtshofes in der Sache Loizidou nicht umgesetzt. Die Kommission wird deshalb gebeten mitzuteilen: - Welche Sofortmaßnahmen beabsichtigt sie zu ergreifen, damit die Anerkennung der Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte durch die Türkei gewährleistet wird? - Welche Auswirkungen wird diese Haltung der Türkei haben, die gegen ihre Verpflichtungen verstößt, die sie als Land, das einen Beitritt zur Europäischen Union anstrebt, gegenüber europäischen Institutionen hat, und welche konkreten Maßnahmen wird dies im Rahmen der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Europäischer Union und Türkei möglicherweise nach sich ziehen? Antwort von Herrn Verheugen im Namen der Kommission (19. Juni 2001) Die Kommission hat von dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, auf das sich der Herr Abgeordnete bezieht, Kenntnis. Als Beitrittskandidat muß die Türkei die Kopenhagener Kriterien unter anderem auch im Bereich der Menschenrechte erfuellen. Dies zählt zu den im Rahmen der Beitrittspartnerschaft und des verstärkten politischen Dialogs mit der Türkei behandelten Themen. In den regelmäßigen Berichten über die Fortschritte bei den Vorbereitungen auf den Beitritt, die im November 2001 angenommen werden sollen, wird die Kommission die Leistungen aller Beitrittskandidaten hinsichtlich der Erfuellung der Kopenhagener Kriterien bewerten. Außerdem wird der Herr Abgeordnete darauf hingewiesen, daß die Rechtssache Loizidou gegen die Türkei im letzten im November 2000 veröffentlichten regelmäßigen Bericht(1) angesprochen wurde. (1) KOM(2000) 713 endg.