SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1579/01 von Adeline Hazan (PSE) an den Rat. Recht auf Familienzusammenführung.
Amtsblatt Nr. 081 E vom 04/04/2002 S. 0037 - 0038
SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1579/01 von Adeline Hazan (PSE) an den Rat (28. Mai 2001) Betrifft: Recht auf Familienzusammenführung Der Rat Justiz und Innere Angelegenheiten wird auf seiner nächsten Tagung am 28. und 29. Mai 2001 den Vorschlag für eine Richtlinie über das Recht auf Familienzusammenführung beraten. Es handelt sich um einen wichtigen Text für die Verwirklichung eines normalen Familienlebens, das in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegt ist, wo es heißt: Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Familienlebens. Heute gibt es jedoch Grund zur Besorgnis über das Schicksal, das diesem Vorhaben bestimmt sein wird, da einige Mitgliedstaaten Rückschritte machen und wesentliche Änderungen vornehmen möchten, während es sich um einen ersten konkreten und mutigen Schritt in Richtung auf die Vergemeinschaftung des III. Pfeilers handelt: - Verlängerung der Wartezeit, die erforderlich ist, damit die Staatsangehörigen von Drittländern die Familienzusammenführung beantragen können, auf mehr als ein Jahr; - strikte Beschränkung der Zahl von Familienangehörigen, die für die Zusammenführung in Frage kommen, wobei Verwandte in aufsteigender Linie, nichtverheiratete Paare, volljährige unterhaltsberechtigte Kinder ausgeschlossen werden; - kein Recht für die Familienmitglieder, sofort nach ihrer Ankunft im Aufnahmemitgliedstaat zu arbeiten; - Zusage an die Staaten, den zusammengeführten Familienmitgliedern die Aufenthaltsgenehmigung zu entziehen, wenn in den zwei Jahren nach der Zusammenführung die geforderten Bedingungen nicht mehr erfuellt sind. Der Richtlinienentwurf in der vom Europäischen Parlament geänderten Fassung ist ein wichtiger Text, der vom Rat entschlossen und endgültig unterstützt werden muss. Wie ist sein klarer und genauer Standpunkt in dieser Frage? Wird der Rat dafür Sorge tragen, dass den Ideologien ein Ende gesetzt wird, die von einer selektiven und anachronistischen Sicht der europäischen Staatsbürgerschaft ausgehen? Antwort (21. November 2001) Die Kommission hat am 21. Januar 2000 einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates betreffend das Recht auf Familienzusammenführung vorgelegt. Im Anschluss an die vom Parlament am 6. September 2000 abgegebene Stellungnahme hat die Kommission am 11. Oktober 2000 einen geänderten Vorschlag unterbreitet. Der geänderte Vorschlag wurde in mehreren Lesungen eingehend geprüft. Da zu einer Reihe von grundlegenden Fragen, unter anderem hinsichtlich der Personen, die Anspruch auf Familienzusammenführung haben, oder der verschiedenen Fristen in diesem Zusammenhang, noch keine Einigung erzielt werden konnte, werden die Beratungen über den Richtlinienentwurf in den zuständigen Ratsgremien fortgesetzt.