92001E1514

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1514/01 von Stavros Xarchakos (PPE-DE) an die Kommission. Grand Prix d'Eurovision de la Chanson.

Amtsblatt Nr. 350 E vom 11/12/2001 S. 0176 - 0176


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1514/01

von Stavros Xarchakos (PPE-DE) an die Kommission

(21. Mai 2001)

Betrifft: Grand Prix d'Eurovision de la Chanson

Der Grand Prix d'Eurovision de la Chanson wurde vor einigen Jahrzehnten zur Förderung des Liedschaffens in den Ländern Europas ins Leben gerufen. Seit seinem Bestehen hat dieser Wettbewerb dazu beigetragen, das musikalische Werk zahlreicher europäischer Komponisten, Texter und Interpreten bekannt zu machen und die Gelegenheit geboten, Lieder in den Sprachen aller europäischen Länder und mit der besonderen musikalischen Klangfarbe eines jeden Landes zu hören.

In den vergangenen Jahren hat sich der Wettbewerb verändert, und nunmehr herrscht die Auffassung, die Lieder könnten auch in einer Sprache vorgetragen werden, die nicht die jeweilige Landessprache ist. Deshalb sind jetzt zunehmend englische Texte zu hören, weil diese Sprache als kommerzieller und internationaler gilt. Es werden immer mehr Lieder geschrieben, die nicht mehr der europäischen Tradition entsprechen und jedes wiedererkennbare europäische Element vermissen lassen. Die am Wettbewerb teilnehmenden Lieder ähneln sich immer mehr, da sie nicht mehr die musikalischen Besonderheiten des Landes aufweisen, das sie vertreten, und auch nicht mehr in der jeweiligen Landessprache gesungen werden.

Kann die Kommission mitteilen:

- Ob der Grand Prix d'Eurovison de la Chanson von der EU (direkt oder indirekt) finanziell unterstützt wird?

- Welche Haltung vertritt die Kommission im Hinblick darauf, daß sich englische Texte gegenüber dänischen, schwedischen, griechischen, portugiesischen oder holländischen zunehmend durchsetzen?

- Hat die Kommission die Möglichkeit, auf die Veranstalter des Wettbewerbs einzuwirken, damit die Achtung der Sprachen und die Wahrung der kulturellen Vielfalt der Länder der Union auch in der Praxis gewährleistet sind?

Anwort von Frau Reding im Namen der Kommission

(12. Juli 2001)

Der Concours Eurovision de la Chanson wird von der Union der Europäischen Rundfunkorganisationen (UER) veranstaltet und wird von der Gemeinschaft nicht finanziell unterstützt.

Die UER ist ein Fachverband nationaler Rundfunkorganisationen, der seinen Sitz in Genf hat und weltweit für seine Mitglieder des europäischen Raums tätig wird.

Die Gemeinschaft ist insbesondere im Rahmen ihre Zuständigkeit für die Kultur gemäß Artikel 151 (vormals Artikel 128) EG-Vertrag lediglich befugt, die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten mit finanziellen Mitteln zu fördern.

Eine etwaige Änderung der Teilnahmebedingungen am Concours Eurovision de la Chanson fällt somit nicht in die Zuständigkeit der Gemeinschaft.