SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1478/01 von Rainer Wieland (PPE-DE) an die Kommission. Rassismus in den Niederlanden.
Amtsblatt Nr. 040 E vom 14/02/2002 S. 0048 - 0049
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1478/01 von Rainer Wieland (PPE-DE) an die Kommission (18. Mai 2001) Betrifft: Rassismus in den Niederlanden 1. Ist der Kommission bekannt, dass der holländische Kirchenchor De Buddys - im Mitgliedsland Niederlande so bekannt wie die Wiener Sängerknaben im deutschen Sprachraum - auf einer kürzlich herausgekommenen CD den Titel Kauf nicht bei Österreichern singt? 2. Ist der Kommission die historische Dimension dieses Titels, gerade vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte dieses Jahrhunderts, bewusst? 3. Ist der Kommission bekannt, ob die Regierung des Mitgliedsstaates Niederlande gegen diese - und andere - fremdenfeindliche Umtriebe vorgeht? Antwort von Frau Diamantopoulou im Namen der Kommission (6. September 2001) Die Kommission verurteilt alle Formen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit einschließlich der Aufstachelung zum Rassenhass. Sie betont, dass es im Rahmen der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit wichtig ist, Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen. Auch erinnert sie daran, dass der Rat am 29. Juni 2000(1) auf ihren Vorschlag die Richtlinie 2000/43/EG zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft angenommen hat. Diese Richtlinie verbietet Diskriminierungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft in den Bereichen Erwerbstätigkeit, Bildung, Sozialschutz, soziale Vergünstigungen sowie Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 19. Juli 2003 Zeit, die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht zu treffen. Ferner erinnert die Kommission an die Gemeinsame Maßnahme betreffend die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, die vom Rat am 15. Juli 1996 angenommen wurde(2). Die Mitgliedstaaten wurden darin aufgefordert, eine Reihe von rassistischen und fremdenfeindlichen Verhaltensweisen, die in der Gemeinsamen Maßnahme aufgeführt sind, unter Strafandrohung zu stellen oder, wenn sie dies nicht tun, bei diesen Verhaltensweisen vom Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit abzugehen. Die Kommission ist der Auffassung, dass es an der Zeit ist, in Bezug auf strafrechtliche Maßnahmen gegen rassistische und fremdenfeindliche Vergehen weitere Fortschritte zu erzielen, und arbeitet derzeit einen entsprechenden Rechtsetzungsvorschlag aus. Die Kommission weiß von der niederländischen Gesangsgruppe De Buddy's und der Kontroverse um den Titel Kauf nicht bei Österreichern auf einer kürzlich herausgekommenen CD, mit dem gegen die Bildung der derzeitigen österreichischen Bundesregierung protestiert werden sollte. Der Kommission ist nichts über etwaige Maßnahmen bekannt, die die niederländischen Behörden aufgrund der Veröffentlichung dieses Titels getroffen haben. (1) ABl. L 180 vom 19.7.2000. (2) ABl. L 185 vom 24.7.1996.