SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1300/01 von Luisa Morgantini (GUE/NGL) an die Kommission. Regelwidrige Anwendung des Handelsabkommens EG-Israel.
Amtsblatt Nr. 350 E vom 11/12/2001 S. 0115 - 0116
SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1300/01 von Luisa Morgantini (GUE/NGL) an die Kommission (19. April 2001) Betrifft: Regelwidrige Anwendung des Handelsabkommens EG-Israel Im September 1998 bestätigten israelische Beamte der Europäischen Kommission gegenüber, daß der israelische Zoll im Rahmen der offiziellen Politik routinegemäß ganz oder im wesentlichen in israelischen Siedlungen hergestellten oder überwiegend dort verarbeiteten Erzeugnissen den Ursprung im Staat Israel bescheinigt. 1999 wurden mehrere Fälle betrügerischer Einfuhr von Erzeugnissen aus den Siedlungen zu Präferenzbedingungen von den Zollstellen der Mitgliedstaaten entdeckt und der Kommission gemeldet. Im Januar 2000 war von der Kommission zu erfahren, daß die israelische Auslegung des territorialen Anwendungsbereichs des Abkommens nicht mit der von der Europäischen Union akzeptierten Auslegung übereinstimme, und daß gegenwärtig Anstrengungen unternommen würden, um unbeschadet des Rechtsstandpunktes beider Seiten eine tragfähige Lösung zu finden. Im März 2000 versicherte die Kommission, daß das Überprüfungsverfahren für den Ursprung von Erzeugnissen es ermöglicht festzustellen, ob ein Erzeugnis in den Genuss der Präferenzbehandlung kommt, selbst wenn das betreffende Drittland bei der Bestimmung des Ursprungs nicht kooperiert. Nach Erklärungen des zuständigen israelischen Beamten gegenüber der israelischen Presse führten Zollstellen der Mitgliedstaaten im Mai und Juni die ersten von mehreren Tausend solcher Überprüfungsverfahren durch, und der israelische Zoll schickte sich an, auf die Beschwerden der Mitgliedstaaten bezüglich des Ursprungs von Erzeugnissen aus den Siedlungen dadurch zu reagieren, daß ihr Ursprungsstatus bestätigt wurde. Hat die Anwendung des Protokolls über die Ursprungsregeln gemäß einer dem Völkerrecht widersprechenden Auslegung der Territorialklausel den Zollstellen der Mitgliedstaaten die Entdeckung und Verhütung von Zollbetrug erschwert oder sie dabei behindert? Kann die Kommission als Hüterin der Verträge über das Ausmaß des Zollbetrugs zu Lasten der Gemeinschaft informieren, der in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten durch das Versäumnis der Mitgliedstaaten entstanden ist, die Einfuhr von Erzeugnissen aus den Siedlungen zu Präferenzbedingungen zu verhindern, denen der israelische Zoll zu Unrecht den Ursprung im Staate Israel bescheinigt hatte? Beabsichtigt die Kommission, die dem Gemeinschaftshaushalt entstandenen Schäden von den Mitgliedstaaten, deren Zollstellen bei der Entdeckung und Verhütung solchen Betrugs versagt haben, zurückzufordern? Antwort von Herrn Patten im Namen der Kommission (21. Mai 2001) Wie dem Herrn Abgeordneten vielleicht bekannt ist, legt das Assoziationsabkommen EU-Israel ein Verfahren zur Überprüfung des Ursprungsnachweises fest, bei dem die Behörden des einführenden Landes das Ursprungszeugnis an die Zollbehörden des ausführenden Landes zurücksenden, wenn sie Grund zu Zweifeln an der Echtheit eines solchen Dokuments, an der Ursprungseigenschaft der betreffenden Produkte oder hinsichtlich der Erfuellung derartiger Anforderungen von Protokoll 4 des Abkommens haben. Die Überprüfung wird von den Zollbehörden des ausführenden Landes vorgenommen. Dieses Verfahren wird zurzeit durchgeführt. Es wurden etwa 2 000 Ursprungszeugnisse von Zollbehörden der Mitgliedstaaten an die israelischen Zollbehörden zurückgesandt. Das Assoziationsabkommen EU-Israel räumt Israels Zollbehörden eine Frist von bis zu zehn Monaten ein, um eine Antwort an die Zollbehörden der Mitgliedstaaten zu senden. Falls die israelischen Zollbehörden die Antwort versäumen oder die in der gegebenen Antwort enthaltenen Informationen nicht ausreichen, um die Echtheit des betreffenden Dokuments oder den tatsächlichen Ursprung der Waren zu bestimmen, verweigern die antragstellenden Zollbehörden die Anerkennung des Präferenzanspruchs.