SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1223/01 von Jules Maaten (ELDR) an die Kommission. Der Fall Vinh Binh Trinh in Vietnam.
Amtsblatt Nr. 350 E vom 11/12/2001 S. 0095 - 0095
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1223/01 von Jules Maaten (ELDR) an die Kommission (26. April 2001) Betrifft: Der Fall Vinh Binh Trinh in Vietnam Ist der Kommission der Fall von Herrn Vinh Binh TRINH, einem niederländischen Staatsangehörigen, bekannt, der 1998 wegen illegaler Investitionen in Vietnam verurteilt wurde, wobei die Umstände seiner Verhaftung und Verurteilung zumindest sehr fragwürdig waren? Teilt die Kommission die Bedenken, daß Fälle wie dieser andere mögliche europäische Investoren abschrecken und auch negative Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen Vietnam und der Europäischen Union haben könnten? Wird die Kommission die vietnamesischen Behörden nachdrücklich auffordern, den Fall Trinh wieder aufzunehmen, wie sie es im letzten Jahr in ähnlichen Fällen bei kanadischen, thailändischen und laotischen Investoren getan haben? Antwort von Herrn Patten im Namen der Kommission (18. Juni 2001) Nach Informationen der Kommission wurde Herr Vinh Binh Trinh wegen Bestechung und Verletzung der Vorschriften über die Bewirtschaftung und den Schutz von Land vom Ba Ria Vung Tau Volksgericht in erster Instanz zu 13 Jahren Gefängnis und einer schweren Geldstrafe verurteilt. Herr Trinh hat gegen das Urteil des Vung Tau Volksgerichtshofs Berufung eingelegt und der Fall ging vor das Volksgerichtshof von Ho Chi Minh City. Der Fall wurde am 4. und 5. Mai 1999 gehört, und der Gerichtshof bestätigte das Urteil des Gerichtes der ersten Instanz und reduzierte die Gefängnisstrafe gleichzeitig auf 11 Jahre. Herr Trinh wurde aus medizinischen Gründen auf Kaution freigelassen, er kam jedoch nicht der Forderung nach, am 30. September 1999 im Gefängnis Vung Tai wieder vorstellig zu werden. Berichten zufolge ist Herr Trinh nach Thailand geflohen. Die Kommission kann zur Abwicklung dieses Falles keinen Kommentar abgeben. Nach Informationen der Kommission hat Herr Trinh zunächst vom niederländischen Generalkonsulat in Ho Chi Minh City und in der Folge von der niederländischen Botschaft in Vietnam konsularische Unterstützung erhalten. Herrn Trinh wurde geraten, die Möglichkeit einer zweiten Berufung, die ihm gemäß Artikel 242 des vietnamesischen Strafrechts offen steht, in Betracht zu ziehen bzw. ein Gnadengesuch aus humanitären Gründen einzureichen. Eine Berufung muß persönlich eingereicht werden, da jedoch der Haftbefehl noch Gültigkeit hat, muß Herr Trinh bei einer Rückkehr nach Vietnam mit seiner sofortigen Inhaftierung rechnen. Die anderen in dieser Anfrage angesprochenen Fälle betreffen offensichtlich Einzelpersonen, die im Rahmen einer Generalamnestie für Inhaftierte, die eine Freiheitsstrafe verbüßen, frühzeitig aus der Haft entlassen wurden. Solche Amnestien gelten nicht für Personen, die sich nicht im Gefängnis einsitzen. Der Kommission ist nicht bekannt, daß sich der Fall von Herrn Trinh auf die europäischen Investitionen in Vietnam oder die Beziehungen zwischen Vietnam und der Union ausgewirkt hat. Gemeinsam mit anderen Gebern nimmt die Kommission in regelmäßigen Abständen am laufenden Dialog zwischen ausländischen Investoren und der vietnamesischen Regierung teil, in dessen Rahmen die verschiedenen Anliegen der Investoren umfassend erörtert werden. In diesem Zusammenhang wurden Bedenken hinsichtlich bestimmter Elemente der Korruption in Vietnam angesprochen und sowohl Investoren als auch Geber haben sich bereit erklärt, die Bemühungen der vietnamesischen Regierung bei der Lösung dieses Problems zu unterstützen.