92001E1066

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1066/01 von Bart Staes (Verts/ALE) an die Kommission. Entstehung der Projekte Aventinus und Sensus.

Amtsblatt Nr. 040 E vom 14/02/2002 S. 0019 - 0020


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1066/01

von Bart Staes (Verts/ALE) an die Kommission

(5. April 2001)

Betrifft: Entstehung der Projekte Aventinus und Sensus

Aventinus und das Nachfolgeprogramm Sensus werden seit 1996 von der Europäischen Kommission subventioniert. Mit beiden Projekten wird die Entwicklung eines Programms zum Austausch von Informationen für die europäischen Polizei- und Geheimdienste angestrebt. Aventinus (Advanced System for Multinational Drug Enforcement) betrifft in erster Linie die internationale Bekämpfung der Drogensucht und des Drogenhandels. Die Münchner Gesellschaft für Multilinguale Systeme mbH, das spätere Sail Labs von Lernout & Hauspie (L & H) koordiniert dieses Projekt. Auch der Bundesnachrichtendienst und der Vorläufer von Europol, die Europäische Drogenstelle, wirken bei Aventinus mit.

Im Mai 1998 löst Sensus das Aventinus-Projekt ab. Diesmal liegt die Koordinierung in Händen des deutschen Geheimdienstmitarbeiters Stephan Bodenkamp/Christoph Kionowski vom Amt für Auslandsfragen in München. Diese Organisation ist eine Tarnfirma des Bundesnachrichtendienstes. Am 25. Mai 1999 ändert die Kommission die ursprüngliche Entscheidung E/1791/97 vom 3. September 1997 insoweit, dass Europol sich dem Vorhaben anschließen kann (E/696/99). Im November 1999 schließt sich Europol effektiv den Partnern von Sensus, der Gesellschaft für Multilinguale Systeme mbH und der italienischen Firma Datamat, an. Stephan Bodenkamp/Christoph Kionowski wirkt inzwischen auch an drei Sprachentwicklungsunternehmen von L & H mit. Auf diese Weise kann er die sprachtechnologischen Kenntnisse von Lernout & Hauspie in Anspruch nehmen.

In seiner Antwort auf die Anfrage P-0009/01(1) teilt Kommissionsmitglied Erkki Liikanen mit, dass Sensus und Aventinus-I und -II aus der Haushaltslinie B6-6121.113 des Programms für Telematikanwendungen (1994-1998) finanziert wurden. Für Aventinus-I wurde ein Beitrag der Gemeinschaft von höchstens 2 500 000 Euro gebilligt, wovon anschließend 2 341 190 Euro beantragt und ausbezahlt wurden. Für Aventinus-II wurde ein Beitrag der Gemeinschaft von höchstens 550 000 Euro bewilligt, wovon anschließend 513 777 Euro beantragt und ausbezahlt wurden. Für Sensus wurde ein Beitrag der Gemeinschaft von höchstens 2 250 000 Euro gebilligt, wovon am 31. Dezember 2000 478 753 Euro ausbezahlt wurden.

1. Auf der Grundlage welcher Beschlüsse und/oder veröffentlichter Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen konnte eine Satellitenorganisation des Bundesnachrichtendienstes, im vorliegenden Fall das Amt für Auslandsfragen, bereits vor Änderung der ursprünglichen Entscheidung E/1791/97 am 25. Mai 1999 an den Projekten Sensus und Aventinus teilnehmen?

2. Welche sprachtechnologischen Produkte wurden im Rahmen von Aventinus und Sensus seit 1996 verwirklicht und/oder vermarktet? Wer nimmt diese sprachtechnologischen Produkte in Anspruch?

(1) ABl. C 187 E vom 3.7.2001, S. 154.

Antwort von Herrn Liikanen im Namen der Kommission

(1. August 2001)

Das Amt für Auslandsfragen (AFA) war an einem Konsortium beteiligt, das einen Vorschlag im Rahmen des 4. Aufrufs des Programms Telematikanwendungen des vierten Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung der Gemeinschaft (4. FuE-Programm) unterbreitet hat.

Bei allen Teilnehmern am Projekt Sensus handelt es sich um in der Gemeinschaft niedergelassene juristische Personen, die als solche nach Maßgabe der Bestimmungen für die Beteiligung an FuE-Aktionen im Rahmen des 4. FuE-Rahmenprogramms teilnehmen konnten und zuschussfähig waren.

Die genannten Beteiligungsregeln enthalten keine Aufstellung juristischer Personen, die von vornherein von der Beteiligung an gemeinschaftlich finanzierten FuE-Aktionen auszuschließen wären. Regierungsstellen, einschließlich der Nachrichtendienste, wie das Amt für Auslandsfragen (AfA) kommen daher durchaus für eine Beteiligung an FuE-Projekten in Frage, sofern ihre Beteiligung durch die technischen Ziele solcher Projekte gerechtfertigt ist und im Einklang steht mit den sonstigen Anforderungen der Beteiligungsregeln und des betreffenden spezifischen Programms.

Zur Beteiligung der Europäischen Polizeibehörde Europol bedurfte es gemäß den Bestimmungen des Vertrages eines weiteren Beschlusses der Kommission wegen deren Status als internationaler Behörde (Der Herr Abgeordnete wird auf die Antwort der Kommission auf seine Schriftliche Anfrage E-892/01(1) verwiesen.).

>PLATZ FÄHUR EINE TABELLE>

Da diese Projekte sich auf Forschung im vorwettbewerblichen Bereich bezogen, wurden im Rahmen der Projekte Aventinus und Sensus bisher keinerlei marktfähige Sprachtechnologieprodukte entwickelt, noch war dies zu erwarten.

(1) Siehe Seite 17.