SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1004/01 von Edward McMillan-Scott (PPE-DE) an die Kommission. Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte.
Amtsblatt Nr. 364 E vom 20/12/2001 S. 0032 - 0033
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1004/01 von Edward McMillan-Scott (PPE-DE) an die Kommission (30. März 2001) Betrifft: Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte Wie beabsichtigt die Kommission fortlaufend die unter Kapitel B7-70 finanzierten Projekte zu verwalten, zu beobachten und zu bewerten? Antwort von Herrn Patten im Namen der Kommission (3. Juli 2001) Am 29. April 1999 verabschiedete der Rat zwei Verordnungen(1), die die Durchführungsbestimmungen derjenigen Aktionen der Gemeinschaft zur Entwicklungszusammenarbeit festlegen, welche Demokratie und Rechtstaat sowie Menschenrechte und Grundfreiheiten stärken sollen. Sie bilden die Rechtsgrundlage für alle Aktionen zur Verteidigung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie dar, die im Rahmen des Kapitels B7-70 des Haushalts der Gemeinschaft finanziert werden. Im Rahmen der Reform der Außenhilfe nimmt die Generaldirektion (GD) Außenbeziehungen zunächst eine Programmierung in mit den geografischen Dienststellen und den Delegationen. Dabei werden Prioritäten bestimmt, die auf den Zielen der Verordnungen über die Menschenrechte beruhen und die politischen Prioritäten der Union berücksichtigen. Diese Programmierung wird anschließend von den Dienststellen des Amtes für Zusammenarbeit umgesetzt. 1. Verwaltung und ÜberwachungIm Haushaltsplan 2001 deckt dieses Kapitel fünf Haushaltslinien ab(2). Drei wichtige Instrumente stehen für die Umsetzung der Strategien der Union in den betreffenden Bereichen zur Verfügung: a) Projekte, die über einen öffentlichen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen zustande kamen(3) Mithilfe eines Beitrags der Kommission von mindestens 300 000 pro Projekt werden diese Projekte von Akteuren der Zivilgesellschaft umgesetzt, darunter auch lokale Behörden, jedoch ohne staatliche, nationale oder internationale Regierungsorganisationen und Einrichtungen. Für diese Aufforderung werden Prioritäten aufgestellt, die auf den Zielen der Verordnungen zum Thema Menschenrechte beruhen. Ausgehend vom Gender-Ansatz der Kommission müssen die nach dem Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen vorgelegten Projekte ausdrücklich die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Männer und Frauen spezifizieren. Nach dem Aufruf gingen ungefähr 1 300 Projektvorschläge für einen Betrag von ± 1 Milliarde ein. b) Zielgerichtete Projekte Diese Projekte werden im Rahmen der gemeinsamen Programme mit den Partnern umgesetzt, bei denen es sich zum Beispiel um internationale Regierungsorganisationen oder nationale Behörden handeln kann. Diese Projekte werden von der Kommission im Rahmen der Durchführung spezifischer Ziele entwickelt, die nicht über einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen realisiert werden können. Ziel ist dabei, Projekte zu unterstützen, die langfristig und nachhaltig genug sind, um gewährleisten zu können, dass die unternommenen Aktivitäten die betreffende Situation deutlich beeinflussen. Außer in besonderen Fällen unterstützt die Kommission die Projekte mit mindestens 600 000. c) Kleinstprojekte Diese von Nichtregierungsorganisationen (NRO) auf lokaler Ebene lancierten Projekte erhalten einen Zuschuss der Gemeinschaft von höchstens 50 000. Sie werden direkt von den Delegationen der Kommission in den betreffenden Ländern verwaltet. Die Projekte betreffen NROs, die eine wichtige Rolle in ihrem Land spielen, jedoch im Allgemeinen aufgrund ihrer Größe und ihrer Humanressourcen nicht durch die vorgenannten Mechanismen gefördert werden können. Die Delegationen der Kommission sind für den Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen auf lokaler Ebene mit spezifischen Prioritäten, die Evaluierung und Auswahl der Projekte, den Abschluss der Verträge mit den Antragstellern, die Auswahl und die Zahlungen gemäß den von der Kommission verabschiedeten Leitlinien verantwortlich. 2. Evaluierung Alle Verträge sehen vor, dass die Kommission und der Rechnungshof die Möglichkeit erhalten, die Dokumente einzusehen und die Projekte vor Ort zu überprüfen. Eine unabhängige jährliche Evaluierung von 10 bis 15 % aller Projekte wird für das 3. Quartal 2001 geplant. Zurzeit laufen 724 Projekte mit einem Gesamtumfang von 221 Mio.., also würde die unabhängige Evaluierung jährlich etwa 100 Projekte betreffen. Sowohl für die Evaluierung als auch für die regelmäßige Überwachung aller Projekte werden genaue Anleitungen angenommen. Für die regelmäßige Überwachung aller Projekte werden Ende des 3. Quartals 2001 methodologische Hilfsmittel festgelegt werden. Außerdem wird ein elektronisches Netz aller Begünstigten eingerichtet, das einen direkten Kontakt mit diesen ermöglichen wird. Schließlich ist die Veröffentlichung von Artikeln über die Projekte auf einer Internet-Seite zum Thema Unterstützung für Demokratie und Menschenrechte geplant. (1) Verordnungen (EG) Nr. 975/1999 und 976/1999 des Rates vom 29. April 1999, ABl. L 120 vom 8.5.1999. (2) B7-701 (Menschenrechte), B7-702 (Demokratisierung), B7-703 (Konfliktverhütung und Bewältigung der Folgen von Konflikten), B7-704N (Internationale Tribunale), B7-709N (Unterstützung und Überwachung von Wahlen). (3) ur die drei Haushaltslinien B7-701, 702 und 703 sind Gegenstand dieser Aufforderung. Für 2001 ist vorgesehen, ungefähr 50 % aller Mittel dieses Kapitels für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bereitzustellen, das sind etwa 50 % der für jede der drei Haushaltslinien verfügbaren Mittel.