SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0938/01 von Jonas Sjöstedt (GUE/NGL) an die Kommission. Raschere Begleichung von Rechnungen durch die Kommission.
Amtsblatt Nr. 364 E vom 20/12/2001 S. 0027 - 0028
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0938/01 von Jonas Sjöstedt (GUE/NGL) an die Kommission (28. März 2001) Betrifft: Raschere Begleichung von Rechnungen durch die Kommission In einer dänischen Fernsehsendung, die unter dem Titel Eurokraterna im schwedischen Fernsehen am 11. Februar 2001 zu sehen war, ging es u.a. um die langen Bearbeitungszeiten bis zur Begleichung von Rechnungen durch die Kommission für einige durchgeführte Vorhaben. Laut Sendung werden keine vier von zehn Rechnungen fristgemäß beglichen. Ein Beispiel in der Sendung betraf eine Rechnung, die der Kommission für ein Umweltprojekt in Irland ausgestellt worden war. Acht Bedienstete in der Kommission kontrollierten die Rechnung, und es dauerte 60 Tage, bis sie bezahlt wurde. Viele kleine Unternehmen haben ausstehende Geldforderungen an die Kommission und müssen allzu lange auf die Begleichung warten. Auch ist es problematisch, dass so viele Bedienstete in der Kommission jede einzelne Rechnung überprüfen müssen. Was gedenkt die Kommission zu unternehmen, um Abläufe zu schaffen, die dazu führen, dass die Rechnungen zügiger beglichen werden, und ist sie nicht auch der Auffassung, dass es nicht angeht, so viel Personal mit der Prüfung der Richtigkeit von Rechnungen zu befassen? Antwort von Frau Schreyer im Namen der Kommission (3. Juli 2001) Die Kommission hat sich 1991 zum Ziel gesetzt, die Zahlungen innerhalb von 60 Tagen nach Eingang einer gültigen Zahlungsaufforderung abzuwickeln. Seit 1997 zahlt sie bei verspäteten Zahlungen Zinsen. 2000 wurden 74 % der Zahlungen innerhalb der 60-Tagefrist geleistet. Gemäß Maßnahme 10 in Teil II des am 1. März 2000 angenommenen Weißbuchs Die Reform der Kommission(1) strebt die Kommission als Ziel an, dass bis 2002 95 % ihrer Zahlungen innerhalb dieser Frist geleistet werden. Die Kommission hat sich mit der Problematik der Zahlungsfristen wiederholt, zuletzt im Juli 2000, befasst. Bei dieser Gelegenheit hat sie eine Anzahl von Maßnahmen im Hinblick auf eine zügigere Begleichung der Rechnungen beschlossen. Weder die Kommission noch externe Fachberater haben jedoch eine zu hohe Zahl von Bediensteten für die Prüfung der Rechnungen als Ursache für den Zahlungsverzug ermittelt. Gleichwohl werden einige der Maßnahmen der Kommission eine Verbesserung der Routineabläufe und eine Verringerung der Zahl der an der Prüfung der Rechnungen beteiligten Bediensteten bewirken. So sind u.a. vorgesehen: - eine klarere Formulierung der Vertragsbedingungen; dazu gehört die Festlegung der Einzelheiten, die in die Verträge aufgenommen werden müssen, und die Gewährleistung, dass die technischen Anhänge mit den Angaben, welche Leistungen der Auftragnehmer in den einzelnen Projektphasen für die Kommission zu erbringen hat, genau aufgestellt werden und von beiden Parteien überprüft werden können; - eine Vereinfachung der Finanz- und Verfahrensvorschriften in den Verträgen; dazu gehören die Vereinfachung der Finanzklauseln und die Verringerung der Zahl der zusammen mit der Zahlungsaufforderungen vorzulegenden Belege, indem in Verträgen, die vollständig oder teilweise durch Kostenerstattungsverfahren erfuellt werden, für bestimmte Ausgabenkategorien wie Reisekosten Pauschalbeträge festgelegt werden; - eine Verbesserung der informationstechnischen (IT-) Instrumente und Verfahren; sie schließt die Bereitstellung eines gemeinsamen Systems für die Registrierung der eingegangenen Rechnungen und die Überwachung ihrer Bearbeitung im Hinblick auf die Zahlung mit ein. (1) KOM(2000) 200 endg.