92001E0828

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0828/01 von Paulo Casaca (PSE) an die Kommission. Thunfischfischerei im Nordatlantik.

Amtsblatt Nr. 318 E vom 13/11/2001 S. 0128 - 0129


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0828/01

von Paulo Casaca (PSE) an die Kommission

(19. März 2001)

Betrifft: Thunfischfischerei im Nordatlantik

Da es Herrn Kommissar Fischler anscheinend nicht möglich war, die Fragen, die ich ihm in der Aussprache vom 28. Februar 2001 im Plenum zum Bericht Gallagher (A5-0044/2001), Fischereiabkommen EG-Äquatorialguinea, gestellt hatte, zu beantworten, stelle ich die selben Fragen erneut, dieses Mal schriftlich.

Berücksichtigt die Kommission in diesem Abkommen, wie in jedem anderen EU-Abkommen über Thunfisch im Nordatlantik, dessen mögliche Auswirkungen auf die Thunfischbestände und die Fischereimöglichkeiten in Gebieten wie denen der Azoren und Madeiras?

Berücksichtigt die Kommission die Auswirkungen der Wadenfischerei auf die geschützten Arten, wie Delphine und Schildkröten, wenn sie, wie im Falle dieses Abkommens, für deren Verwendung finanzielle Anreize schafft?

Berücksichtigt die Kommission, daß die Thunfischausbeute in den letzten beiden Jahren auf den Azoren gering gewesen ist, was negative Folgen für die Fischer und Reeder hatte?

Welche Maßnahmen gedenkt sie zu treffen, um hier Abhilfe zu schaffen?

Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission

(10. Mai 2001)

Die Kommission dankt dem Herrn Abgeordneten für seine Anfrage und teilt ihm mit, daß die Erhaltung bei Thunfisch und verwandten Arten im Atlantischen Ozean und den benachbarten Meeren in den Zuständigkeitsbereich der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) fällt; die Gemeinschaft ist aktives Mitglied dieses Gremiums. ICCAT-Vereinbarungen sind im Rahmen von Fischereiabkommen bindend. Vertreter der Gemeinschaft setzen sich in der ICCAT regelmäßig für strenge Maßnahmen zur Erhaltung der Thunfischbestände in dem betreffenden Gebiet ein. Auch Portugal ist im Rahmen der internen Koordinierungsverfahren der Gemeinschaft daran beteiligt.

Bei der Entscheidung, den Einsatz von Fischsammelvorrichtungen im Golf von Guinea jährlich für einen Zeitraum von drei Monaten zu verbieten, hat die Gemeinschaft eine wesentliche Rolle gespielt. Diese Maßnahme, die die Schiffseigner der Gemeinschaft in den letzten Jahren bereits einseitig eingehalten haben, dürfte dazu beitragen, die Bestände in dem gesamten Gebiet zu erhalten und insbesondere die Jungfische bestimmter Arten zu schützen.

In Bezug auf die Fischerei in den Gewässern der Azoren und Madeiras möchte die Kommission daran erinnern, daß diese Fangtätigkeiten den von Portugal verwalteten Quoten im Rahmen der ICCAT-Fanganteile unterliegen, die der Gemeinschaft zugewiesen wurden.

Die Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft unterliegen dem allgemeinen Delphinfangverbot(1). Die Schildkröten-Beifänge werden vom Wissenschaftlichen Ausschuss der ICCAT ständig überwacht.

(1) Verordnung (EG) Nr. 850/98 des Rates vom 30. März 1998 zur Erhaltung der Fischereiressourcen durch technische Maßnahmen zum Schutz von jungen Meerestieren. ABl. L 125 vom 27.4.1998.