SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0726/01 von Juan Naranjo Escobar (PPE-DE) an die Kommission. Zunehmende Einwanderung nach Europa.
Amtsblatt Nr. 261 E vom 18/09/2001 S. 0185 - 0186
SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0726/01 von Juan Naranjo Escobar (PPE-DE) an die Kommission (6. März 2001) Betrifft: Zunehmende Einwanderung nach Europa Das Problem der illegalen Einwanderung in Europa ist bereits in praktisch allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgetreten. Ich zitiere einige typische Beispiele: Vor knapp einer Woche landeten 910 Kurden an der Cote d'Azur; Hunderte von Einwanderern wurden kürzlich erneut an den Stränden Südspaniens entdeckt; und die vielen anderen, die auf einem Schiff vor der belgischen Küste aufkreuzten und eine sofortige Krisenreaktion der belgischen Regierung auslösten. Welches sind angesichts der Notwendigkeit, zu einer einheitlichen Zuwanderungspolitik in Europa zu gelangen, in diesem Bereich die Ziele der Kommission für den bevorstehenden europäischen Gipfel von Stockholm am 23. und 24. März 2001? Wie beurteilt die Kommission nach der Ausarbeitung von Möglichkeiten einer Studie die Harmonisierung der Rechtsnormen, die das Asyl in den Mitgliedstaaten regeln? Welche notwendigen Maßnahmen wird die Kommission auf dem bevorstehenden Gipfel von Stockholm vorschlagen, um den Menschenhandel zu bekämpfen, den Mafia-Netze in ganz Europa praktizieren? Antwort von Herrn Vitorino im Namen der Kommission (10. April 2001) Die Kommission ist der Ansicht, daß auf Unionsebene unbedingt Maßnahmen zu ergreifen sind, damit sie aufgrund ihrer Zuständigkeit nach Artikel 63 Absatz 3 Buchstabe b) (ex-Artikel 73k) EG-Vertrag das Problem der illegalen Einwanderung bewältigen kann. Obwohl bisher noch keine verbindlichen Gemeinschaftsvorschriften angenommen wurden, müssen die Mitgliedstaaten die Bestimmungen des Schengener Abkommens anwenden, sofern für sie gelten. Doch ist es nach Auffassung der Kommission wichtig, neue Maßnahmen auf Unionsebene einzuleiten. Daher hat sie im Dezember 2000 eine Mitteilung zur Bekämpfung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie(1) verabschiedet, die einen Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung des Menschenhandels beinhaltet. Außerdem wird die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Mitteilung über die gemeinsame Bekämpfung der illegalen Einwanderung vorlegen. In dieser Mitteilung wird ausgeführt, welche Maßnahmen und Kooperationsformen künftig notwendig sind. Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung am 23./24. März 2001 in Stockholm die Fortschritte zur Kenntnis genommen, die bei der Umsetzung der Lissabonner Strategie für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Europas erzielt wurden, und vereinbarte neue Aktionsprioritäten. Einer der Bestandteile dieser Strategie ist die wirtschaftlich bedingte Aufnahme von Zuwanderern, um einen Qualifikationsbedarf zu decken, dem wenigstens kurzfristig mit den vorhandenen Arbeitskräften nicht entsprochen werden kann. Dies steht in Einklang mit dem Kommissionsvorschlag zur Entwicklung einer globalen Migrationspolitik der Gemeinschaft, deren Einzelheiten aus ihrer einschlägigen Mitteilung(2) hervorgehen. Diese Mitteilung wurde gleichzeitig mit einer gesonderten Mitteilung unterbreitet, in der die verschiedenen Optionen für ein gemeinsames Asylverfahren und einen unionsweit geltenden einheitlichen Status für die Personen, denen Asyl gewährt wird, mit dem Ziel dargelegt werden, auf lange Sicht eine gemeinsame europäische Asylregelung aufzustellen(3). Auf der Grundlage dieser Mitteilungen hat die Kommission eine Debatte über die Methode zur Entwicklung einer entsprechenden Gemeinschaftspolitik eingeleitet; diese Methode wurde vom Europäischen Rat im Oktober 1999 in Tampere gebilligt. Was die kurzfristige Harmonisierung des Asylrechts der Mitgliedstaaten betrifft, so weist die Kommission darauf hin, dass sie auf der Grundlage des EG-Vertrags, der Schlussfolgerungen des Tampere-Gipfels vom Oktober 1999 und der Übersicht über die Fortschritte bei der Umsetzung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Legislativvorschläge zur Einrichtung von Eurodac (Fingerabdrücke der Asylbewerber, im Dezember 200 angenommene Verordnung)(4), zur Errichtung eines europäischen Flüchtlingsfonds (im September 2000 angenommene Entscheidung)(5), zum vorübergehenden Schutz im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen (Richtlinienvorschlag vom 24. Mai 2000)(6) und für Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkenneng oder Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft (Richtlinienvorschlag vom 20. September 2000)(7) unterbreitet hat. Außerdem wird die Kommission in den allernächsten Monaten, d.h. vor Ende 2001, Legislativvorschläge über die Bedingungen der Aufnahme von Asylbewerbern, die Verantwortung für die Prüfung der Asylanträge (Nachfolgeinstrument zum Dubliner Übereinkommen), zur Angleichung der Regeln für die Anerkennung und den Inhalt des Flüchtlingsstatus sowie zu den subsidiären Formen des Schutzes, die jedem, der eines derartigen Schutzes bedarf, einen angemessenen Status bietet, vorlegen. (1) KOM(2000) 854 endg. (2) KOM(2000) 757. (3) KOM(2000) 755. (4) ABl. L 316 vom 15.12.2000. (5) ABl. L 252 vom 6.10.2000. (6) ABl. C 311 E vom 30.10.2000. (7) KOM(2000) 578 endg.