92001E0664

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0664/01 von Philip Bushill-Matthews (PPE-DE) an den Rat. Europäischer Rat von Lissabon und die Förderung der sozialen Integration.

Amtsblatt Nr. 340 E vom 04/12/2001 S. 0064 - 0065


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0664/01

von Philip Bushill-Matthews (PPE-DE) an den Rat

(8. März 2001)

Betrifft: Europäischer Rat von Lissabon und die Förderung der sozialen Integration

Der Europäische Rat von Lissabon forderte den Rat und die Kommission im Jahr 2000 auf, dafür zu sorgen, daß die Förderung der sozialen Integration in der Beschäftigungs-, Bildungs- und Ausbildungs- sowie der Gesundheits- und der Wohnungspolitik der Mitgliedstaaten durchgängig Berücksichtigung findet. Welche spezifischen Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang getroffen? Welche Maßnahmen wurden auf Gemeinschaftsebene im Rahmen der Strukturfonds ergriffen?

Antwort

(13. Juli 2001)

Mit Unterstützung des Ausschusses für Sozialschutz hat der Rat bereits:

- im Oktober 2000 Ziele bei der Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung festgelegt, die sodann vom Europäischen Rat auf seiner Tagung in Nizza gebilligt wurden; ausgehend von diesen Zielen wurden die Mitgliedstaaten ersucht, bis Juni 2001 nationale Aktionspläne für einen Zeitraum von zwei Jahren vorzulegen;

- im Oktober 2000 Schlußfolgerungen zu den Strukturindikatoren der Beschäftigung und des sozialen Zusammenhalts angenommen und den Ausschuß für Sozialschutz sowie den Ausschuß für Beschäftigungsfragen aufgefordert, ihre künftige Arbeit in diesem Bereich in abgestimmter Weise fortzuführen;

- im November 2000 einen Zwischenbericht über die künftige Entwicklung des Sozialschutzes (Renten) gebilligt, der anschließend dem Europäischen Rat auf seiner Tagung in Nizza vorgelegt wurde, und im März 2001 eine Vorstudie zur langfristigen Finanzierbarkeit der Renten angenommen, die anschließend dem Europäischen Rat auf seiner Tagung in Stockholm vorgelegt wurde; ein umfassenderer Bericht über die Tragfähigkeit der Altersversorgungssysteme soll dem Europäischen Rat auf seiner Tagung in Göteborg im Juni 2001 vorgelegt werden.

Im Verlauf des Jahres 2001 werden die Arbeiten in den verbleibenden vorrangigen Bereichen der Modernisierung und Verbesserung des Sozialschutzes eingeleitet, die in den Schlußfolgerungen des Rates vom 17. Dezember 1999 aufgezeigt wurden, bei denen es insbesondere darum geht:

- dafür zu sorgen, daß Arbeit sich lohnt und daß das Einkommen gesichert ist, und

- eine hohen Qualitätsansprüchen genügende und langfristig finanzierbare Gesundheitsversorgung zu sichern.

Was die Strukturfonds anbelangt, so sieht die Verordnung betreffend den Europäischen Sozialfonds die Unterstützung und Ergänzung der Tätigkeiten der Mitgliedstaaten zur Entwicklung des Arbeitsmarktes sowie der Humanressourcen in den Bereichen nach Artikel 2 Buchstaben a bis e der Verordnung vor. Diese konkreten Maßnahmen sollen von jedem Mitgliedstaat nach seinen Prioritäten und in Zusammenarbeit mit der Kommission im Rahmen der jeweiligen gemeinschaftlichen Förderkonzepte und operationellen Programme und/oder einzigen Dokumente für die Programmplanung festgelegt werden.

Auf seiner Tagung am 23./24. März 2000 in Lissabon hat der Europäische Rat unter Hinweis auf den ständig von ihm vertretenen Standpunkt betont, daß die Menschen Europas wichtigstes Gut sind und im Zentrum der Politik der Union stehen müssen. Er hat dabei ferner die Ansicht geäußert, daß Investitionen in die Menschen und die Entwicklung eines aktiven und dynamischen Wohlfahrtsstaates von entscheidender Bedeutung sowohl für Europas Platz in der wissensbasierten Wirtschaft als auch dafür sein werden, sicherzustellen,

daß die Herausbildung dieser neuen Wirtschaftsform die schon bestehenden sozialen Probleme Arbeitslosigkeit, soziale Ausgrenzung und Armut nicht noch verschärft. Im gleichen Zusammenhang verwies er auf seiner Tagung am 23./24. März 2001 in Stockholm auch darauf, daß Erwerbstätigkeit von Frauen und Männern der beste Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung ist.